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Dornb irner
Benernberrntt.
V ierzehnt er Jahrgang.
N
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden So nntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postve rsendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewö hnli chen Druckzeil e berec hnet. Die Insera te
müssen spätesten s bis Freitag Mittag frank o im Gemeind ea mte abgeg eben werden,
1883.
Sonntag, 9. Dezember.
Nr. 49.
Kundmachungen.
Bei der kommis si onel len Ver handlu ng in Sachen der von der Firma
F. M. Hämmerle aus der Kehlen nach dem Fischbach geführten Wasser¬
leitung ist die Beschwerde er hoben worden, daß die Nutznießer des soge¬
nannten Fr anzosen Bru nnens in der Kehl en, dessen Abwasser zu den
Häusern am Fischbach her abf ließt und dies en Häuser n zum Genusse und
onstigen Bedarfe di ent, vielfach ein unreinliches und unappetitliches Gebahren
beobachten. Es er geht daher die Ma hnung an die Betreffenden, sich beim
G ebrauche des Franzos en Brunnens der Reinlichkeit zu befleißen, widrigen¬
falls gegen die Uebe rtr eter dieses Gebotes nach dem Strafgesetze vorgegangen
werden müßte.
Dornbirn, am 9. Dezbr. 1883. Die
Gemeindevorstehung.
In Anwendung des Gemeindebeschlusses vom 3. Juli 1871 wird
über
hiermit Franz
Josef Wehinger, Bauer am Gehr,
auf unbestimmte Zeit der Wirthshausbann verh ängt.
Alle Gast- und Schankwi rth e, sowie auch alle üb rigen Vers chl eißer
von Spirituosen hiesiger Gemeinde we rden hie mit bei Andro hung einer
empfindlichen Geldstrafe davor gewarnt, dem Genannten geistige Getränke
zu verabfolgen.
Dornbirn, am 9. Dezember 1883. Die Gemeindevorstehung.