71
An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen!
Zufolge Eröff nung der hohen k. k. Statth alte rei vom 1. l. Mts.
Zl. 2589 wurde die Loos ung und Stel lung pro 1883 im politischen Bezir ke
Feldk irch auf folgende Tage angeordnet:
Stellungsbezirk Fe ldlirch.
1. Alterslciasse:
Loosung und Stellung am 8. März 1883 Früh 7 Uhr;
II. und III. Alte rslclasse:
Stellung am 9. März 1883 Früh 8 Uhr.
Stellungsbezirk Bornbir n.
l. Alterskclasse:
Loosung und Stellung am 12. März 1883 Früh 7 Uhr;
I. und III. Alterskclasse:
Ste llung am 13. März 1883 Früh 8 Uhr.
Die Loosung und Stellung findet in Feldkirch im Mag istrat ssaale und
in Dornbirn im Gemeindehause statt.
Die Gemeinde-Vorstehungen haben Ob iges unver weilt öffentlich
kund zu mache n und sind die Loosungs- und Stellungspflichtigen gleic h ob
anwes end oder abwesend zur Loosung beziehungsweise S tellung mit dem
Beifügen gegen Unterschr ift vorzuladen, daß jeder Stellungspflichtige, der
nicht r echtzeiti g hiezu erscheint, die Folgen eines ve rspäteten Er schein ens ich
s elbst zuzuschreiben hat.
Die Vorladung entfällt nur bei solchen Stellungspflichtigen, denen die
Abstellung auswärt s bewilligt wurde .
Für die richtige Vorladung und Vorführung der Loosungs- und
und Stellungs p flic h tigen ist die Gemeinde-Vors teh un g vera ntwortlich und hat
zum Akte der Loosung und Stellung der Herr Gemeinde-Vorsteher oder in
dess en Verhinderung der erste Gemeinderath pünktlich zu erscheinen.
Auch ist den Stellungspflichtigen einzuschär f en, daß sie im voll¬
komme n gereinigtem Zustande erscheinen müssen.
Gegen Au sble ibende wird nach § 46 Wehrgese tz mit aller Strenge
vo rgegangen werden.
Die Väter und Brüder , die zur Stel lung erscheinen müssen, um be¬
züglich ihrer Erwerbsf ähigk eit commissionell untersucht zu werden , sind in
der Beilage B genau aufgeführt und haben außer den darin Genannten
keine anderen Väter oder Brüder zu ersc heine n.