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Die Bedingungen liegen beim gef. Gerichtskommissäre zur Einsicht auf
und werde n unmit te lbar vor Ve rste igerungsbeginn zur Verl esung gelangen.
Die Rechte der Hypothekargläubiger werden hiedurch nicht berührt.
Do rnbirn am 14. März 1884.
Rudigier, k. k. Notar als Geri chts-Commiss är .
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E dikt.
In der Ex ekutions sa che der Erben nach Franz Josef Br exel, Raufma nn
in Bornbirn gegen Franz Martin Hu ber, Krämer in Hatlerdorf pot.
fl. 47.40 und 332 R.-M. s. A. werden am 29. März ds. 3s. eventuell
auf den 23. April ds. 3s. jedesmal 9 Uhr Vormitt ags im Gasthause zur
Krone in Hatlerdorf nachstehe nde Realitäten:
Die ideelle Hälfte aus ½ G emeind stheil in Bruggen Bes.-Nr. 4251
1. Mappe-Nr.
2724 = 604 □ K lafter das Ganze bewerthet auf
—
fl. 120.— O e.-W. sohin die Hälfte hieraus mit . fl. 60.
Die ideelle Hälfte aus der 2/m. Wiese am Gansacker Bes.-Nr. 5339
2. Mappe-Nr .
2531 = 1047 □ K lafter das ganze bewerthet auf
—
fl. 300.
fl. 600.— sohin hieraus die Hälfte mit
den besteh enden Schätzungswerthen als Ausrufspreise der öffentlichen
mit
Versteigerung unterzogen.
Jeder Mei stbie ther hat über Verlangen der Versteigerungswerber ein
Va dium per fl. 50.— baar
zu Hande n des Versteigerungs-Commissärs zu
erlegen.
Die übrigen Feil biet hu ngsbedi n gungen können entweder hiergerichts oder
beim Vertreter der Exekutionsführer Hr. Dr. Fulterer eingesehen werden
und es erfolgt deren Kundmachung auch vor der Versteigerung selbst.
Gleichzeitig w erden die Hypothekargläubiger auf die Bestimmungen des
Hofdek ret es vom 19. November 1839 Nr. 388 J. G. S. aufmerksam
gemacht.
Dornbirn, am 23. Februar 1884.
K. K. B ezir ksgeri cht:
Leeb.
202—32 An
alle Gemei ndevo rste hu ngen!
Die hohe k. k. Statth alterei hat wegen des Ueberha n dnehmens der
Manl- und Klauen seuche im Kanton St. G allen die Ein fuhr von
Klauenvieh aus der Schweiz nach Vorarlberg verboten.
Hiev on ge schieht zur
entsprechenden Verlautbarung die Mitth eilung.
Feldkirch, den 9. März 1884.
Der k. k. Be z irkshauptmann: Meusbu rg er.