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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1884 (1884)

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Die Bedingungen liegen beim gef. Gerichtskommissäre zur Einsicht auf 
und werde n unmit te lbar vor Ve rste igerungsbeginn zur Verl esung gelangen. 
Die Rechte der Hypothekargläubiger werden hiedurch nicht berührt. 
Do rnbirn am 14. März 1884. 
Rudigier, k. k. Notar als Geri chts-Commiss är . 
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E dikt. 
In der Ex ekutions sa che der Erben nach Franz Josef Br exel, Raufma nn 
in Bornbirn gegen Franz Martin Hu ber, Krämer in Hatlerdorf pot. 
fl. 47.40 und 332 R.-M. s. A. werden am 29. März ds. 3s. eventuell 
auf den 23. April ds. 3s. jedesmal 9 Uhr Vormitt ags im Gasthause zur 
Krone in Hatlerdorf nachstehe nde Realitäten: 
Die ideelle Hälfte aus ½ G emeind stheil in Bruggen Bes.-Nr. 4251 
1. Mappe-Nr. 
2724 = 604 □ K lafter das Ganze bewerthet auf 
— 
fl. 120.— O e.-W. sohin die Hälfte hieraus mit . fl. 60. 
Die ideelle Hälfte aus der 2/m. Wiese am Gansacker Bes.-Nr. 5339 
2. Mappe-Nr . 
2531 = 1047 □ K lafter das ganze bewerthet auf 
— 
fl. 300. 
fl. 600.— sohin hieraus die Hälfte mit 
den besteh enden Schätzungswerthen als Ausrufspreise der öffentlichen 
mit 
Versteigerung unterzogen. 
Jeder Mei stbie ther hat über Verlangen der Versteigerungswerber ein 
Va dium per fl. 50.— baar 
zu Hande n des Versteigerungs-Commissärs zu 
erlegen. 
Die übrigen Feil biet hu ngsbedi n gungen können entweder hiergerichts oder 
beim Vertreter der Exekutionsführer Hr. Dr. Fulterer eingesehen werden 
und es erfolgt deren Kundmachung auch vor der Versteigerung selbst. 
Gleichzeitig w erden die Hypothekargläubiger auf die Bestimmungen des 
Hofdek ret es vom 19. November 1839 Nr. 388 J. G. S. aufmerksam 
gemacht. 
Dornbirn, am 23. Februar 1884. 
K. K. B ezir ksgeri cht: 
Leeb. 
202—32 An 
alle Gemei ndevo rste hu ngen! 
Die hohe k. k. Statth alterei hat wegen des Ueberha n dnehmens der 
Manl- und Klauen seuche im Kanton St. G allen die Ein fuhr von 
Klauenvieh aus der Schweiz nach Vorarlberg verboten. 
Hiev on ge schieht zur 
entsprechenden Verlautbarung die Mitth eilung. 
Feldkirch, den 9. März 1884. 
Der k. k. Be z irkshauptmann: Meusbu rg er.
	        
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