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proje ctirte Wasserleitun g wird im Sinne des § 83 des Wasse r¬
rech tsgesetze s für Vorarlberg mit dem Beif ügen öffent lich kundgemacht, daß
hier über auf Dienstag den 15. Jänner l. Is. 9½ Uhr Vormittags
an Ort und St elle die kommissionel le Verha ndlung anberaumt wird,
— wenn nicht früher schriftlich — die allfälligen Einwendungen
bei wel cher
anz ubr ingen sein werden, widrigenfalls dem Ansuchen um Ausführung der
Anla ge stattgegeben wird, sofern sich nicht von Amtswegen Bedenken da¬
ergeben.
gegen Der
bezügliche Plan kann bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Feld¬
kirch im Amtszimmer No. 17 oder beim Gem eindeamte Dornbirn ein¬
ge sehen werde n.
Feld kirch, am 2. Jänner 1884.
Für den k. k. Bezirkshauptmann:
Attl mayr.
Auf Grund des Befundes der L okalkomm ission zur Durchfüh rung des
Stierhaltun gsg e setze s wird der neuangekaufte dun kelbrau ne Jährl ing des
M artin Mätzlerin Klotzen im M. Be zirke und der von Frz. Jos. Wohlge nann t
in Vorderachmühle angeschaffte braune Jährling für den I. Bezirk als
zum Sprung e zuläss ig erklärt.
Zugleich wird angeordnet, daß die Viehbesitz e r der Bockackerstraße,
w elchen es im ver floss enen Jahre gestattet war, ihr faselbares Vieh im
V. Bezirke belegen zu lassen, wiede r ihr Vieh in die Vorderachmühle
zu führ en haben.
Dornbirn , am 13. Jänner 1884. Die
Gemeindevor stehung.
Die Rechnung über die Verw endung der von Seite des Staates
der g ewerblichen Zeichnungsschule im Frühjahr 1883 gewährten Subvention
liegt gemäß Anordnung der hohen k. k. Statthalterei durch vierz ehn
Tage im Gemeindeamte auf.
Dornbirn, am 13. Jänner 1884. Die
Gemeindevorstehung.
G eme indevor s tehungen!
An sämmtliche der
k. k. Bez irkshauptman nschaft Bludenz
Zu folge einer Mittheilung gänzlich
frei von der Maul- und
ist der dort ige Bezirk d erzeit
Klauenseuche.
Feldkirch, am 2. Jänner 1884.
Der k. k. Bezirkshauptmann: Meusbu rger.