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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1884 (1884)

2 Beckenmann 
vorgebracht hat, wurde den Genannten gestattet, eine Warnungs¬ 
tafel aufzustellen, nach welcher das F ahren über diese Grundstücke bei einer 
Geldstrafe von fl. 2.— verboten ist. 
Von den eing ehende n Strafgeldern erhäl t der Anz eiger die eine und 
der Armenfond die andere Hälfte. 
Dorn birn, am 6. Jänn er 1884. 
11Die 
Gemeindevorstehung. 
N achdem die Vieh besi tzer im Sa lzmann sich weigern, das faselbare 
Vieh des IV. Bezi rkes bei ihrem Zuch tsti ere belegen zu las sen, fi ndet sich 
die Gemeinde-Vorstehung über Beschluß des Stierhaltungs-Comités ver an¬ 
laßt, die Viehbesitze r des IV. Zuchtbezirkes (Vorderachmühle und Gec helbach) 
aufzu fordern, für ihren Viehstand einen eig enen Zuchtstier anzuschaffen und 
bis Freitag den 11. d. Mts. Vormittags 10 Uhr um so gewisser die 
Anzeige über den richtigen Vollz ug dieses Auftrages zu erstatten, als sonst 
unverzüglich die Anschaf fung dieses Zuchts tier es gemäß § 1 und 6 des 
Stierhaltun gsg e setze s veranlaß t we rden müßte. 
Dornbirn, am 6. Januar 1884. Die 
Gemeindevorstehung. 
Alle Ha us eigenth ümer und Untersta nd sgeb er werden daran erinnert, 
daß sie für Gesellen , Dien s tboten und sonstige Fremde die Reisedokumente 
oder Heimatscheine jedesmal binn en 3 Tagen im Gemein deam te abzugeben 
oder wenigstens die entsp rechend e Anmeldung daselbst zu machen ha ben. 
Dasselbe gilt nicht blos für neu ange kommene Fremde, son dern auch für 
jeden Unterstandswechsel. 
Die Verabsäum ung dieser Vorschrift kann eine Strafe von fl. 1.- 
bis zu fl. 5.— nach sich zi ehen. 
Unter den Fremden werden alle Jene verstanden, welche hiehe r nicht 
zuständig sind. 
Dornbirn, am 6. Jänner 1884. Die 
Gemeindevorstehung. 
Auf Grund des Befundes der Lokalkommiss io n zur Durchführung des 
Stierhaltungsgesetzes wird außer den im Gemeind ebla tte No. 52 vom30. 
v. Mts. aufgeführten Zuchtstieren auch der neuangeka ufte braune Jährling 
des Alois Wehing er in Watzenegg I. Bezirk e als zum Sprunge zulässig 
er klärt. 
Dornbirn, am 6. Jänner 1884. Die Gem eind evorsteh ung.
	        
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