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sich Angesichts der bevorstehenden Auffahrt auf die Alpen die
thunlichste Ueberz eugu ng über den Gesundheitsstand des in der Gemeinde
befindlichen Viehes zu verschaffen, wird, wie in letzten neun Jahren, wieder
eine är ztliche Unt ersuchun g des gesamm ten Viehstandes von Stall zu Stall
vorgeno mme n. Diese Untersuchung beginn t am Mittwoch den 14 Mai und
wird bis zur Vollendung fortgesetzt.
Wer nach vol lzog ener Stallschau noch ein neues Stück ein stellt (komm e
es woher es wolle) hat dies zum Behuf e einer zweiten Stallschau unge¬
jenem Thierarzte anzumelden, welcher die erste Stallschau unter¬
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nom men hat.
Niemand darf mit seinem Vieh auf die Alden fahren, ehe dasselbe
vorgeschriebenen Beschauung unterzogen wurde. Wer sich über diese d ieser
Vorschrift hinwegsetzt, hat die Koste n einer Nachschau zu tragen und eine
Ordnungsstrafe zu gewärtigen.
Die Besch auk om mission wird für jedes zum Alpa u ftriebe zuläßig be¬
Stück Vieh eine auf den Namen des Besitzers und der Alpe
un dene Marke
verabfolgen.
lautend e
Für die Stallschau und die bei derselben ausgefolgten Gesundheits¬
marken sind keinerlei Gebühren zu entricht en.
Die Alpmeister und der Senner sind verantw o rtlich dafü r, daß nur
mit der Gesundheitsmarke versehenes Vieh auf die Alpe zug elassen wird.
Für eine nachwei sba r verloren gegangen e Marke muß eine Ersatz¬
beigebracht werden; di eselbe ist bei dem Thierarzte, welcher die bezüg ¬
marke
liche Untersuchung vorgenommen hat, zu erwirken. Dem Thierarzte sind
für die Ausfertigung 20 kr. zu entrich te n.
Glei chzei tig mit der Stal lschau werden auch die Beit räge zum Thier¬
s euche nfonde pro 1884 von den Thierärzten e ingehoben werde n. Die Höhe
dieser Beiträge best eht laut Erlaß des hohen Landes-Ausschusses für jeden
Einhufer in 20 kr. für jeden Zweihufer in 4 Kreuzern.
Laut der vom hohen Landes-Ausschusse herausgegebenen Instr u ktion
zur Einh ebung der Thierseuch ensonde ist jeder Viehbesitzer verpflichtet, für
alle Pferde, Maulthiere, Esel, Stiere, Ochsen, Kühe und Kälber jedes Alt ers,
welche er am 30. April im Besi tze hatte , die vorge schrie ben e Taxe zu ent¬
richten. Falsc he An gaben oder absic htli che Verheimlichungen von Vie hstücken
würde entsprechend geahndet. Die
G emeindevo rstehun g.
Dornbirn, am 11. Mai 1884.
Die Stierhalter werden hiermit aufgefordert, die Srunglisten, sobald
weitere Sprü nge
nicht mehr zu gewärtigen sind, im Gemeindeamte ab¬
zuliefern.
Dornbir n, am 11. Mai 1884. Die Gemein d evor stehung.