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Einladung
zu einem
all g emeinen Xlassen-Re gelschie ben,
bestehend in sieben ausgesetzten Besten von 80, 60, 45, 30, 20 15 und
10 Frs., für die meistschiebenden Nummern 40 Frs. Dieses Keg elschie ben
beginnt am 2. Juni und dauert bis incl. 30. Juni d. J., wozu höflichst
einladet
Schwarzach, den 28. Mai 1884. J0s.
Ant. Pische x,
zum Adler.
600
Einladung
an die sämmtlichen der bei der Zunft der
Schreiner und G laser Schlosser und Büchsenmacher,
Fla schner, A nstreicher und Maler, Drexl er, Kup fer¬
chmiede und Uhrenmacher
in Dornbi rn beschäftigten Gehilfen.
Ueber Aufforderung der löbl. k. k. Be zir kshaupt m annschaft zu Feldkirch
d. d. 11. ds. Z. 3779 wird hiemit die erste Gehilfenversammlung dieser
Genossenschaft auf Pfingstmontag den 2. Juni Nachmittags 4 Uhr in
die Herberge zum Rößle an der Sägen eing eladen, um im Sinne des § 4
des behördlich genehmigten Gehilfenversammlungs-Statutes vorzunehmen die
Wahl:
1. des Ob mannes und 4 Aus schüs sen,
2. von 4 Vertretern der Gehilfenversammlung behufs Vorbringung von
Wün schen oder Be schwe rden in der Genossenschafts-Versammlung der
selbst ändig en Gewerbetreibenden und
von 4 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern für den schiedsrichterlichen
3. Ausschuß
der Genossenschaft.
Von die ser Versammlung wurden die Gehilfen bereits im Gemeinde¬
vom 25. vor igen Mts. in Kennt niß gesetz t und werden hiemit auf¬
blat te
gefordert zahlreich zu erscheinen um giltige Beschlüsse fassen zu könne n.
Sollte gegen alles Erwarten diese erste Versam mlun g nicht besch l ußfähig
werden, so wird hiemit zugleich die zweite Gehilfenversammlung auf den
d arauf folgenden Tag, Dienstag den 3. Juni Abends 8 Uhr in dasselbe
Local einberufen mit dem Bemerken, daß die Giltigkeit der Beschlüsse diese r
zwei ten Versammlung an keine bestimmte Zahl von Anwesenden gebunden
ist und keinem Gehilf en, der nicht an der Versammlung Theil nimmt eine
nachträgliche Beschwerde zusteht.