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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1884 (1884)

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Einladung 
zu einem 
all g emeinen Xlassen-Re gelschie ben, 
bestehend in sieben ausgesetzten Besten von 80, 60, 45, 30, 20 15 und 
10 Frs., für die meistschiebenden Nummern 40 Frs. Dieses Keg elschie ben 
beginnt am 2. Juni und dauert bis incl. 30. Juni d. J., wozu höflichst 
einladet 
Schwarzach, den 28. Mai 1884. J0s. 
Ant. Pische x, 
zum Adler. 
600 
Einladung 
an die sämmtlichen der bei der Zunft der 
Schreiner und G laser Schlosser und Büchsenmacher, 
Fla schner, A nstreicher und Maler, Drexl er, Kup fer¬ 
chmiede und Uhrenmacher 
in Dornbi rn beschäftigten Gehilfen. 
Ueber Aufforderung der löbl. k. k. Be zir kshaupt m annschaft zu Feldkirch 
d. d. 11. ds. Z. 3779 wird hiemit die erste Gehilfenversammlung dieser 
Genossenschaft auf Pfingstmontag den 2. Juni Nachmittags 4 Uhr in 
die Herberge zum Rößle an der Sägen eing eladen, um im Sinne des § 4 
des behördlich genehmigten Gehilfenversammlungs-Statutes vorzunehmen die 
Wahl: 
1. des Ob mannes und 4 Aus schüs sen, 
2. von 4 Vertretern der Gehilfenversammlung behufs Vorbringung von 
Wün schen oder Be schwe rden in der Genossenschafts-Versammlung der 
selbst ändig en Gewerbetreibenden und 
von 4 Mitgliedern und 2 Ersatzmännern für den schiedsrichterlichen 
3. Ausschuß 
der Genossenschaft. 
Von die ser Versammlung wurden die Gehilfen bereits im Gemeinde¬ 
vom 25. vor igen Mts. in Kennt niß gesetz t und werden hiemit auf¬ 
blat te 
gefordert zahlreich zu erscheinen um giltige Beschlüsse fassen zu könne n. 
Sollte gegen alles Erwarten diese erste Versam mlun g nicht besch l ußfähig 
werden, so wird hiemit zugleich die zweite Gehilfenversammlung auf den 
d arauf folgenden Tag, Dienstag den 3. Juni Abends 8 Uhr in dasselbe 
Local einberufen mit dem Bemerken, daß die Giltigkeit der Beschlüsse diese r 
zwei ten Versammlung an keine bestimmte Zahl von Anwesenden gebunden 
ist und keinem Gehilf en, der nicht an der Versammlung Theil nimmt eine 
nachträgliche Beschwerde zusteht.
	        
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