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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1884 (1884)

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Com. Anter-Realschule. 
Das neue Schuljahr 1 884/5 begin nt am 16. September. Die Auf¬ 
nahme der Schüier erfolgt vom 13. bis inel. 15. September, täglich von 
9—1 Uhr Vormittags, in der Directionskanzlei (Schulhaus , II. Stock l etzte 
Thür li nks). 
Alle neu aufzu nehmenden Schüler haben in Begleitu ng ihrer Eltern 
oder deren Stellvertreter zu erscheinen, womöglich den Tauf- oder Geburts¬ 
chein, jedenfalls aber ein Frequentationszeugniß beizubrin ge n, we lch' letzteres 
die Noten aus der Religionslehre, der Unterrichtssprache und dem Rechn en 
zu enthalten hat. 
Jeder in die I. Klasse aufzunehmende Schüler hat sich einer Auf¬ 
nahmsprüfung zu unterziehen, welche sich auf die Religion slehre, die deutsche 
Spra che und das Rechnen erstreckt. 
Bei dies er Prüfung werden an den Examinanden folgende Anforde¬ 
rung en g estellt: 
Jenes Maß von Wissen in der Religion, welches in den ersten 
1)vier 
Jahreskursen der Volk s schule erworben werden kann. 
Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen 2) Schrift; 
Kenntnis der Elemen te aus der Formenlehre der deut¬ 
schen S prache; Fertigkeit im Analisieren einfacher bekleideter Sätze; 
Be kann tschaft mit den Reg eln der Orthog ra phie. 
3) Uebung in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Z ahlen. 
Die Prüf ung aus der Re ligionsleh re ist nur mündli ch, aus dem 
Deutschen und Rechnen schriftlich und mündlich abzulegen. 
Ist in einem Prüfungsgegensta nde die Note im Volksschulzeugnisse 
und die Censur aus der schriftlichen Prüfung entschieden ungünstig, so wird 
der Examinand zur mündlichen Prüfung nicht zugelassen, sondern als u nreif 
ewiesen. 
zurücke Einsc h re ibgebühr 
2 fl. 10 kr. Schulgeld pro Seme ster 4 fl. 
Dornbirn, den 27. August 1884. Die 
Direction. 
Erdarbeit am Hatler-Friedhof. 
Die Umgrabung des Hatler-Friedhofes ca. 2500 M.s wird im Offert¬ 
wege v ergeben. 
Die näheren Ueb er nahmsbed i ngungen sind in der Gemeindekanzlei 
einzuse hen und die diesbezüglichen Of ferte bis Mit twoch den 3. k. Mts. im 
Gemeindeamte abzugeben. 
Dornbirn, am 31. August 1884. Die Gemeinde-Vorstehung.
	        
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