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jene, welche noch Sprun ggeld an die Armenanstalt schulden,
werden ersucht, längstens binnen 8 Tagen ihre schuldigen Beträge
an die Armenanstalt zu bezahlen, wi drige nfalls dasselbe auf Koste n der
Parte ien eingehoben werden mü ßte.
Dornbi rn, am 30. Jänner 1884. Die
Armenhausverw a l tung.
Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat mit Erlaß vom
26. v. Mts. Zl. 695 die Gemeinde-Wald ung „Stabsgehrach" auf 5 Jahre
das ist von Mai 1884 bis September 1889 in Schonung gelegt, und es
ist in Folge dessen die Weidenei in diesem Waldtheile mit jeder Viehgattun g
ver boten.
Dies wird den W eidebere chtigten Pr. hiermit
zufolge Auftrages der
k. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch zur Darn achac htung bekan nt gegeben.
Dornbirn, am 1. Februar 1884. Die
Gemeindevorstehung.
Das k. k. Steueramt hat die Einhebungsliste der Hausklassensteuer
für 1884 anher übergeben. Diese Einhebungsli ste liegt zu Jedermanns
Einsicht im Gemeind e amte öffentlich auf und es steht jedem in der Liste
aufgeführten Steuerpflichti ge n frei, gegen die Steuerb e mes sung innerhalb
30 Tagen von dem auf die Kundmachung folgenden Tage an gerechnet,
den Rekurs bei der k. k. Bezirkshaup tmannschaft einzubringen.
Dies wird zufolge Auftrages der k. k. Bezirkshauptmannschaft vom
27. v. Mts. zur allgemeinen K enntniß gebracht.
Dornbirn, am 3. F ebruar 1884. Die
Gem eind evorsteh ung.
In Gemäßheit der §§. 18 und 19 des Gesetzes vom 23. Mai 1883
R.-G.-Bl. Nro. 83, über die Evidenzhaltung des Grundste uerkatas t ers wird
zur allgemeinen Kenntniß ge bracht, daß der g efertigte Vermessungsbeamte
zum Zwecke der Entgegennahme von Anmeldungen über einget retene Ver¬
änderungen im Grundbesitze und zu sonstigen Evidenzhaltungs-Amtshandlungen
an den Tagen des 7., 8. und 9. Febr. 1884 im Lokale des Gemeinde¬
hauses zu Dornbirn a nwesend sein wird.
Es wolle n daher die Gr undbesi tzer an den bezeichneten Tagen bei dem
gefertigten Vermessungsbeamten in Angelegenheit der Evidenzhaltung des
Katasters Anmeldung en oder sonstig e auf stattg efundene Veränderung en im
Grundb es itze bezüglich e Nachw eis ungen beibringen oder münd liche Erklä r¬
ungen abgeben .
Feldkirch, am 2. Jänner 1884.
Der Evidenzhaltungs- G eometer :
J. Burgstaller.