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Dornbirner
Zeerket.
Fünfzehnter Ja hrgang.
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Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
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Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden So nntag Morgen und kostet
1r
ganzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postverfendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhn lichen Druckzeile berechnet. Die Inserate
müsse n spätestens bis Freitag Mittag fra nko im Gemeindeamte abgeg eben werden
1884.
Sonnt ag, 2. November.
Nr. 44.6 Rundmachungen.
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Die Schüler, w elche mit Ende des abgelaufenen Schuljahres das 14.
Lebe nsjahr zurückgelegt und nach § 21 des Schulgesetzes vom 14. Mai
1869 und nach § 14 der Minist erialveror d nun g vom 20. Augus t 1870
den gesetzliche n Anf orderunge n Genüge geleistet habe n, können sich sämmtlich
heute S onntag den 2. d. M. nach dem nachmi ttägi gen Gottesdienste
in der Turnhalle einfinden, um die E ntlas sungszeugn iss e zu erheben .
Bei dieser Gele genheit werden an diese Schüler die vom Ortsschulrathe zu¬
erkannten Schulandenken vertheilt werden.
Dornbirn, am 2. November 1884. Der
Ortss chulrath.
An sämmtlichen Schulen hiesi ger Gemeinde beginnt der Unter ¬
richt am Montag den 3. d8. Mts. Nachmittags .
Dornbirn, am 2. November 1884. Die
Gemeind evorstehung.
iß Impfung.
Nac hdem bere its mehr ere Fälle von Blatte rn und zwar in schwerem
Grade au fge treten sind, wird kommenden Dienstag, Nachmittags 3 Uhr,
im Gasthause des L orenz Zumtahel Impfung für Erwachsene v orgenommen.