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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1884 (1884)

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An sämmtliche Gemeinde-Vo rstehun gen! 
Der im Verlaufe des Monates Oktober l. Is. erfolgte Ausbruch der 
ansteckenden Lungenseuche in den Gemeinden Hohenems und Dornbirn läßt 
befürchten, daß diese gefährliche Viehseuche eine noch weitere Ver zweigung 
erlangt hat und es liegt d eßhalb nur im eigensten Interesse der Landwirthe 
s elbst, daß allenfalls wirklich noch bestehende Seuchen oder ver d ächtige Er¬ 
krankungen unter dem R indvieh so rasch als m öglich zur Kenntnis der 
politischen Behör de gelang en. 
Die Vieh esitzer wrden deshalb unter Bezugnahme auf die hohe k. k. 
f¬ 
Statthalterei-Kundmachung vom 22. Juni l. Is. No. 12054 neuerdings 
aufgefordert, jede wegen eines Lungenleidens n othwen dige Schlachtung 
von Rindvieh noch vor deren Vollzuge bei der Geme indev orste hung zur 
Anzeige zu bringen, mit dem Beisatze, daß die Unterlassung die ser im § 15 
des allgemeinen Thie rseuch engese t zes beg ründete Verpflichtung im Betretungs¬ 
falle unnachsichtig mit einer Strafe von 50 bis 300 fl. oder entsprechendem 
Arreste geahndet wird. 
Der gleich en Strafe unterliegen auch Thierärzte und Empi riker, welc he 
na c hweisbar von dem Bestan de solche r Krankheitsfälle Kenntnis haben und 
Anzeige hierüber unterlassen. 
Die Gemeinde Vorstehungen sind verpfli chtet , derlei Anzeigen unverweilt, 
möglichenfalls s elbst im telegrafischen Wege an die vor gesetz te k. k. Bezirks¬ 
haupt manns chaft zu erstatten. 
Feldkirch, den 7. November 1884. 
Der k. k. Bezirkshauptmann: 
M eusb urger. 
Mitth eilungen . 
11. diesj ährig e Gemeindeausschußsitzung abgehalten am 14. ds. Mts., 
5 Uhr. 
Abends Beschlüsse: 
Der Bürge r meister erstattete Bericht über den Stand der Blattern¬ 
1. euche 
und Lungenseuche in nerhalb der G emeinde Dornbirn. 
Die in der Sitzung vom 25. Nov br. 1879 beschlossene Best immu ng, 
2.daß 
nur hiesige Au fzucht bei der Ortsausstellung der Zuchistiere zur 
Prämiirung zuzulassen sei, wird aufgehoben und gesta ttet, daß in 
Hinkunft auch auswärtige Aufzucht präm iirt werden dürfe. 
Das An suchen der Haus- und Gutsbesitzer von Bürgl e um Ver¬ 
3. besserung 
des Wald- und Kirchweges von Mühlebach bis Bü rgle wird 
dem Baurathe unter Zuzug des O b e rwuhrmeisters Hä mmerle zur 
Erledigung über wie sen. 
Die Zuschr ift des Landesausschusses betreffe nd die Reorganisation des 
4. Forstschutzdienstes 
wird dem Forstkomité zur Berichterstattung und 
Antragstellung überwie sen.
	        
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