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Dornbirner
Z errch erlhtr.
Fünfzehnter Ja hrgang.
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Organ für alle gem eind e amtlichen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und ko stet
ganzj ährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postve rsend ung ganzjährig fl. 2.10. Inser ate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhn lichen Druck zeile berechnet . Die Inserate
müssen spätestens bis Freita g Mitt ag franko im Gemeindeam te abgegeben werden.
1884.
Sonntag, 24. Februar. Nr. 8.
Kundmachungen.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 30. Nov ember 1876
Folgendes beschlossen:
„Wenn in der Folge ein Anrainer an eine Gemeindestraße irgen d
eine Abänderung der Gräben oder Ueberbrückung derselben, Einsetzung oder
Versetzung eines Straßenzaunes vorzunehmen Willens ist, so hat derselbe
bei der Gemeindevorstehung die bezügliche Anmeldung zu mac hen und im
Falle der Bewilligung diese Absicht nach Anordnung der Gemeindevorstehung
a uszuführen. Neu zu setzende lebende Zäune haben von der Str aßen¬
marke einen A bstand von mindestens einen Fuß W. M. (32 om) zu
erhalten.
Dieß wird zur gen auen Da rn achachtung hie mit neuerdings in Er¬
inner ung ge bracht. Die
Gemeindevorstehung.
Dor nbirn, 24. Februar 1884.
An alle Gem eindevorstehungen!
In der diesseitigen Kundmachung vom 4. ds. Mts. Z. 939 soll es
richtiger heiße n, die Landesumlagen pro 1884 betragen zur Hauszinssteuer
für den Landes- und 2 ½ % für den Grundentlas tungsfond, wonach die
100
Um lage 12½% beträgt, was n achträglich zu berichtigen kommt.
Feldkirch, am 18. Februar 1884.
Der k. k. Bezir k shauptm ann: Meusburger.