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Dornbirner
Behetntr.
Fünfzeh n ter Jahrgang.
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Organ für alle gemeindeamt li chen Kundmachungen.
Das „Dornbirner Gem eindeb latt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kostet
ga nzjährig fl. 1.50, ha lbjährig 75 kr., mit Po stversendu ng gan zjährig fl. 2.10. Inserate
werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet. Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag franko im Gemeindeamte abgegeben werden
Nr. 10. S onntag,
9. März. 1884.
Rundmachungen.
Der auf nächs ten Dienstag den 11. ds. Mts. f allende
Vieh- und Krämermarkt
wird in üblicher Weise abgehalte n.
Bezüglich des Viehauftriebes haben die in der Kundmachung vom
10. Februar ds. Is. enthaltenen Besti mmung en zu gelten .
D ornbirn, am 9. März 1884. Die
Gemeindevorstehung.
Unter B ezugnahme auf die im Gemeindeblatte Nr. 8 enthaltene Mit¬
theilung wird hierm it den Loosungs- und Stellungspflichtigen der I., II.
und III. Altersklasse bezieh un gsweise deren Eltern oder Vormünder bekann t
ge geben, daß die Einlagen in die Aufmunterungskassen, sowohl für Kaiser¬
Jäger als Landesschütz e n, heute S onntag, den 9. ds. Mts., Nachmittags
von 3 bis 4 Uhr durch den bestell ten Vereinskassier Gebhard Hilbe,
Gemeindeschreiber, im Gemei nd eamte angenomm en werden.
Dornbirn, am 9. März 1884. Die
Gemeindevorstehung.
Das für die Gemeinde Dornbirn verfaßte Verzeichniß der
Militärtaxpflichtigen
liegt in Gemäßheit des § 8 des Ges etzes vom 13. Juni 1880 von heute
an durch 14 Tage im Gemeindeamte öffentlich auf.