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Dorn birner
erer.
Sechzehnter Jahrgang.
Nr8e
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
tee¬Das
„Dornhirn er Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonnta g Morgen und kostet
ganzjähr ig fl. 1.50, h albjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inserate
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzei le ber echnet. Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mittag franko im G emeindeamt e abgegeben werden
Nr. 10. Sanntag, 8. März 1885.
Rundmachungen.
Der auf Dienst ag den 10. d. Mts. fallend e
Vieh- und Krämermarkt
in üblicher Weise a bgehalten .
wird Bezüglich
des Viehauftriebes gilt folgendes:
Nach dem Seuchengesetze vom 29. F ebruar 1880 § 8 Abs. b müssen
auch im inländischen Verkehre Biehpässe beigebracht werden für Rindvieh
welche s auf Viehmärkte gebrac ht wird.
Auch die Einheimischen, welch e Vieh auf den hiesigen Markt treib en,
müssen mit Viehpa ß versehen sein, wenn sie nicht strafbar werden w ollen.
Um den Einheimischen die Erlangung von Viehpässen zum Marktauf¬
triebe zu erleichtern, werden wie bisher bei den E inbruchsstatio nen , d. i. bei
der Sägerb rücke und der Ei sengaß-Kreuzung bei Boh le, woselbst die Be¬
schau der zum Markte kömmenden Viehstü cke stattfi nde t, den Einheimischen
Viehpässe ausgest ellt werden. Ueber dies könne n die Viehbesitzer für das
Vieh, welches sie auf den Markt zu trei ben gedenken, an den Marktvor¬
tagen Viehpässe bei den Thierärzten Franz Pichler und Leopo ld Berch¬
told holen.
Dornbirn, am 8. März 1885. Die Gemeindevorstehung.