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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1885 (1885)

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Arbeitsübernehmern inn ert 5 Wochen nach jeweilig er Ablieferung der 
deren zu 
mache n. Arb eit Reklamationen 
bezüglich Lieferzeit und Preis sind innert 2 Tagen 
7) 
Erhalt der Arbeitssendung zu machen. 
nach 8) 
Das Vereinsorgan wird von Zeit zu Zeit die Garnpreise ver¬ 
öff entlichen. 
9) Alle S endungen sind gege ns eitig zu franki ren. 
10) D ieses Regulativ kommt mit 15. August d. J. zur A nwendung. 
St. Gallen-Grabs, den 12. A ugust 1885. 
Im Namen des Central-Co mit és, 
Der Präsident: 
Hartmann. 
Der Aktuar: 
M. Eggenberger. 
950 
Sticker-Sektion. 
Sonntag nicht erschienenen 
Den in der Versam mlung vom letzten 
Mitgliedern des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie wird auf diesem 
Wege bekannt gegeben und den erschienenen nochmals folgende von der 
Delegir tenversa mm lun g und der Central-Eommission g efaßten Beschlüss e in 
Erinnerung gebracht: 
1. Die Arbeitszeit für sämmtlich e Mitglieder des Ce ntr alverb andes der 
Ostschweiz und Vorarlbergs ist bis auf Weiteres auf 11 Stun den 
täglich f estg estellt und fal len dieselben jetzt in die Stunden z wischen 
6—12 Uhr Vor mittags und 1—6 Uhr N achmittags . 
Diese Ar beits zeit ist von allen Mitgliedern, gl eichviel ob vor oder 2. nach 
15. A ugust übernommene Waare gestickt wird, e inzuhalten . 
Ve rba nds mitglieder dürfe n an nicht Verbandsmitglieder keine Sticketen 
3. abge ben. 
Ein St icker, der im Verbande ist, darf von Ferggern und Fabrikan¬ 
4.ten 
die nicht im Verbande sind, keine Arbeit übernehm e n. 
Jedes Mitglied hat Anspruch auf ein Exemplar der Z entral -Sta tuten 
5.und 
eine Legitimationskarte, und kö nnen beide beim Sectionsvo r ¬ 
stande beho ben werde n. 
Die Legitimationska rte n müssen auf Verlangen bei jed esm aligem Ar¬ 
6. beitsbesuch 
dem Arbeitgeber vorgewiesen werden. 
Es sind nur solche Legitimationskarten gül tig, die vom S ections vor¬ 
7.stand 
e igenhändig unter schr ieben sind.
	        
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