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Arbeitsübernehmern inn ert 5 Wochen nach jeweilig er Ablieferung der
deren zu
mache n. Arb eit Reklamationen
bezüglich Lieferzeit und Preis sind innert 2 Tagen
7)
Erhalt der Arbeitssendung zu machen.
nach 8)
Das Vereinsorgan wird von Zeit zu Zeit die Garnpreise ver¬
öff entlichen.
9) Alle S endungen sind gege ns eitig zu franki ren.
10) D ieses Regulativ kommt mit 15. August d. J. zur A nwendung.
St. Gallen-Grabs, den 12. A ugust 1885.
Im Namen des Central-Co mit és,
Der Präsident:
Hartmann.
Der Aktuar:
M. Eggenberger.
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Sticker-Sektion.
Sonntag nicht erschienenen
Den in der Versam mlung vom letzten
Mitgliedern des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie wird auf diesem
Wege bekannt gegeben und den erschienenen nochmals folgende von der
Delegir tenversa mm lun g und der Central-Eommission g efaßten Beschlüss e in
Erinnerung gebracht:
1. Die Arbeitszeit für sämmtlich e Mitglieder des Ce ntr alverb andes der
Ostschweiz und Vorarlbergs ist bis auf Weiteres auf 11 Stun den
täglich f estg estellt und fal len dieselben jetzt in die Stunden z wischen
6—12 Uhr Vor mittags und 1—6 Uhr N achmittags .
Diese Ar beits zeit ist von allen Mitgliedern, gl eichviel ob vor oder 2. nach
15. A ugust übernommene Waare gestickt wird, e inzuhalten .
Ve rba nds mitglieder dürfe n an nicht Verbandsmitglieder keine Sticketen
3. abge ben.
Ein St icker, der im Verbande ist, darf von Ferggern und Fabrikan¬
4.ten
die nicht im Verbande sind, keine Arbeit übernehm e n.
Jedes Mitglied hat Anspruch auf ein Exemplar der Z entral -Sta tuten
5.und
eine Legitimationskarte, und kö nnen beide beim Sectionsvo r ¬
stande beho ben werde n.
Die Legitimationska rte n müssen auf Verlangen bei jed esm aligem Ar¬
6. beitsbesuch
dem Arbeitgeber vorgewiesen werden.
Es sind nur solche Legitimationskarten gül tig, die vom S ections vor¬
7.stand
e igenhändig unter schr ieben sind.