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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1885 (1885)

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Dornbirner 
Zerc er. 
Sechzehnter Jahrgang. 
Ne 
Organ für alle gemei n deamtl ichen Kundmachungen. 
Das „D ornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kostet 
ganzjährig fl. 1.50, halbj ährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inser ate 
werden mit 5 kr. für den Raum einer g ewöhnl ichen Druckzeile berechnet. Die Inserate 
müssen spätestens bis Freitag Mit tag fra nko im G emeindeamt e a bgegeben werden 
1885. 
Sonn tag, 20. Septemb er 
Nr. 38. 
Ku ndmachu ngen. 
Der auf Dienstag den 22. d. Mts. fallende 
Vieh- und Krämer markt 
wird in üblicher Weise abgehalten. 
Bezüglich des Viehauftriebes gilt folgendes: 
Nach dem Seuchengesetze vom 29. Februar 1880 § 8 Abs. b müssen 
auch im inländischen Ve rkehre Viehpässe b e igebracht werden für Rindvieh, 
w elches auf Viehmärkte gebracht wird. 
Auch die Einheimischen, welch e Vieh auf den hiesi gen Markt treiben, 
müss en mit Viehpässen versehen sein, wenn sie nicht strafbar werden wollen . 
Um den Einheimischen die Erlangun g von Viehpässen zum Marktauf¬ 
t riebe zu erleiche rn, werde n wie bisher bei den Einbruchsstationen, d. i. bei 
der Sägerbrücke und der Eise ngaß-Kreu zung bei Bohle, wos elbst die Be schau 
der zum Markte kommenden Vie hstücke s t attfindet, den Einheimischen Viehpässe 
a usgestel lt werde n. Ueberdies können die Viehbesitzer für das Vieh, welches 
sie auf den Markt zu treib en ged enken, an den Marktvortagen Viehpässe bei 
den T h ierärzten Franz Pichler und Leopold Berchtold holen. 
Alle jene, we lche von auße rhalb der Gemeinde Schweine auf den 
haben Gesu ndhe itspäss e b eizu¬ 2.2. 
hiesigen Markt zum Verkaufe auftreib e n, Paß 
vorgemerkt werden. 
bringen; es kann jedoc h der ganze Trieb auf einem Die 
Gemeinde vorst ehung. 
Dornbirn, den 20. Septembe r 1885.
	        
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