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Dornbirner
Zerc er.
Sechzehnter Jahrgang.
Ne
Organ für alle gemei n deamtl ichen Kundmachungen.
Das „D ornbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Sonntag Morgen und kostet
ganzjährig fl. 1.50, halbj ährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Inser ate
werden mit 5 kr. für den Raum einer g ewöhnl ichen Druckzeile berechnet. Die Inserate
müssen spätestens bis Freitag Mit tag fra nko im G emeindeamt e a bgegeben werden
1885.
Sonn tag, 20. Septemb er
Nr. 38.
Ku ndmachu ngen.
Der auf Dienstag den 22. d. Mts. fallende
Vieh- und Krämer markt
wird in üblicher Weise abgehalten.
Bezüglich des Viehauftriebes gilt folgendes:
Nach dem Seuchengesetze vom 29. Februar 1880 § 8 Abs. b müssen
auch im inländischen Ve rkehre Viehpässe b e igebracht werden für Rindvieh,
w elches auf Viehmärkte gebracht wird.
Auch die Einheimischen, welch e Vieh auf den hiesi gen Markt treiben,
müss en mit Viehpässen versehen sein, wenn sie nicht strafbar werden wollen .
Um den Einheimischen die Erlangun g von Viehpässen zum Marktauf¬
t riebe zu erleiche rn, werde n wie bisher bei den Einbruchsstationen, d. i. bei
der Sägerbrücke und der Eise ngaß-Kreu zung bei Bohle, wos elbst die Be schau
der zum Markte kommenden Vie hstücke s t attfindet, den Einheimischen Viehpässe
a usgestel lt werde n. Ueberdies können die Viehbesitzer für das Vieh, welches
sie auf den Markt zu treib en ged enken, an den Marktvortagen Viehpässe bei
den T h ierärzten Franz Pichler und Leopold Berchtold holen.
Alle jene, we lche von auße rhalb der Gemeinde Schweine auf den
haben Gesu ndhe itspäss e b eizu¬ 2.2.
hiesigen Markt zum Verkaufe auftreib e n, Paß
vorgemerkt werden.
bringen; es kann jedoc h der ganze Trieb auf einem Die
Gemeinde vorst ehung.
Dornbirn, den 20. Septembe r 1885.