522 Auszug
aus den amtlichen Anzei gen der Vora rlberger Landeszeitung.
Nr. 105, 106 und 107.
Exekutive V ersteige r ungen: am 23. Septbr. ds. Is. gegen
Herma nn Graß in Innerbraz.
am 20. Oktbr. evt. 10. Nov. d. Is. gegen Franziska Zim mer¬
mann geb.
G stach beim k. k. städt, dele g. Bez. Geri cht Feldkir ch.
am 26. Nov. d. Is. gegen die m.j. Maria Strempe l in Lingenau.
am 4. evt. 30 Debr. d. Is. gegen J. Martin Lenz u. Christina
geb. Eiler
beim k. k. Bez. G ericht Breg enz.
S t ipendien: des Kaspa r Bert el in So nntag — Termi n bis
10. Octbr. d.
J.
des Mart. Jos. v. Seeger in B ludenz — Termi n bis 10. Oct. d. J.
des Pfarrer Sieg m. Dietrich aus Raggal
— Term. bis 10. Oct. d. J.
des Jos. u. d. Franzisk a Jeli in Bl udenz Term.
bis 10. Oct. d. J.
Sdes
Pfarrer Egid v. Ganahl in Bludenz Term.
bis 10. Oct. d. J.
Stelle erledigt: die Amt sdi eners telle beim k. k. Bez. Ger. Dornb irn.
Mitthei lunge n.
12. d i esjährige Gemeinde a usschußsitzung abgehalten am D ienstag den
d.
15. Mts.
abe nds 5 Uhr. Beschlüsse:
1.Dem Herrn Schulbenefiziaten Franz Jos. Jusse l wurde für das Schul¬
jahr 1 885/6 die Ertheilung des Religionsunterrichtes an der hiesigen
Comm.-Unterrealschule einstimmig übertragen.
2.Dem Theaterdirector Fritz Rüthling wird die Bewilligung zur Ab¬
haltung von Theatervorstellungen in der Geme inde Dornbirn ertheilt.
3. Einem
Ehewerber wurde die Bewilligun g des Eheconsenses verweiger t,
einem zweiten dagegen der Consens gewährt.
4. Gegen die Vermehrung der Rankweiler Viehmärkte (jeden Mittwoch
ein Markt) wurde keine Einsprache zu erheben beschlossen.
5. Eine
Zuschrift der k. k. Bez. H a uptma nnschaft Feldkir ch vom 8. d.
Mts. Zl. 5122 betreffend den Zustand ein iger Schullocalitäten in
hiesige r G emeinde wurde dem Ortsschulrathe im Einvernehmen mit
dem Baurathe überwiesen.
6.Der Ant rag des Hrn. Bürgermeis ters auf Abänderung des 3. Ab¬
schnittes der Bauordnung, bezw. auf Beschließung einer diesbezüglichen
Vorstellung an den hohen Landtag wurde einstimmig angenommen.
Der Antrag l autet dahin, es solle in der Bauordnung am geeigneten
Orte die Best immung aufg eno mmen werden , daß die Aufstellung von