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V olksschule:
Die Ge meindere chnun g vom J. 1867 weiset für Schulanstalten einen
faktischen Aufwand von fl. 4769 .38 (nicht fl. 46 50.— wie im Büchel
steht) aus.
Dem gegenüber zeigt die G emeindere chnu ng vom Jahre 1884
einen Aufwand von fl. 1525 7.04 ( nicht fl. 16630).
Der Gegensatz dieser beiden Ziffern ist allerdings ein verblüffender,
wir geben das vollkommen zu und bekennen gern gleich von vornherein,
daß wir so gut wie Ander e von Herze n wünschen möchte n, die Schulaus¬
lagen hätt en sich auf der niedlichen Ziff er von vier- bis fünftausend Gulden
auch wä hrend unseres ganz en 17jährigen Regimen tes, ja noch darüber bis
in die ferne Z ukunft halten lassen. Lei der lag es jed och nicht in der
Macht unseres Regimentes dem Anwachsen dieser Ausgab e post Einha lt zu
geb ieten. S olange die hergebrachten Schulverhältnisse bestehe n blieb en, b rachten
wir das Kunststück einer wohlfeilen Schulverwaltung auch zu Wege. Im
J. 1868 erforderte das Schulwesen fl. 4980,60 im Jahre 1869 fl. 45 84.95,
im Jahre 1870 fl. 5050.67 .
Mit dem Jahre 1870 aber v er schwanden ohne unser Zuthun die
alten Grundlage n der Schulverwaltung und es traten ganz, neue Verhäl t¬
nisse an deren Stelle . In ganz Oeste rreich wurde im Laufe der Jahre
1869 und 1870 durch den Reichsrath und die La ndtage das gesammte
Schu lwesen und insbesondere das Vo lkss chu lwesen vollkommen neu geregelt.
Ohne auf die einzelnen Grundzüge dieser U mstaltung des Volksschul¬
wesens näher ein zug ehen, heben wir nur hervor, daß es wesentlich drei Pun kte
d ieser Refor m wa ren, welche auf die Erhöhung des Volksschulaufwandes
von m a ßgebendem Ei nfluß war en, wir meinen nämli ch die obligatorische
Sommerschule, die Erstreckung der Schulpfl icht von 6 Jahre n auf 8 Jahre ,
und ganz besonders die im Landesg eset ze vom 18. Januar 1870 festgesetzte
Regel ung der Lehrergehalte. Während bei uns in Dornbirn vor dem Jahre
1870 die hö chst besoldeten Volksschullehrer einen J ahresge halt von fl. 235.
und die niedrigsten von fl. 110.— bezogen, kommt heutz utage dem höchst
besoldeten Volksschullehrer ein gesetzlicher Jahresbezug von fl. 950 und dem
n iedrigst besoldeten thatsächlich von fl. 400.— zu. Im Jahre 1870 machten
die Lehrergehalte zusammen fl. 4687 .— im Jahre 1884 fl. 12 962.
aus. In Gemäßheit des gedachten Landesgesetzes und der auf Grund
dieses Gesetzes durch den Landesschutrath im Einv erneh men mit dem
Landesausschuß vorgeno mmenen Klassifizirung der Schulen gebüh rt den
Lehrern in Markt ein Normalgehalt von- fl. 600.— jährlich, den Leh rern
aller übrigen Schulen (mit Aus nahme von Winsau) ein Normalgehalt
von fl. 400. — jährlich und dem Lehrer der Schul e in Winsau ein
sol cher von fl. 300 .—. Dazu kom men nach dem Gesetze noch die Func¬
tionszulagen der Schulleiter (Leitergebühr und Wohnungsbeitrag) und bei
allen Lehrern die periodisch steigenden Alterszula g en. Das ist Gesetz.
Nach dies em Geset ze ford ern die Leh rer ihren Gehalt, und nach di esem
Ges etze hat ihn die Gemeinde zu bezahlen, heiße das Gemeindereg iment wie
es wolle , Waibel, Thurnher, Rhomberg oder wie immer. — Daß selbst