Skip to main content

Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1885 (1885)

672 
V olksschule: 
Die Ge meindere chnun g vom J. 1867 weiset für Schulanstalten einen 
faktischen Aufwand von fl. 4769 .38 (nicht fl. 46 50.— wie im Büchel 
steht) aus. 
Dem gegenüber zeigt die G emeindere chnu ng vom Jahre 1884 
einen Aufwand von fl. 1525 7.04 ( nicht fl. 16630). 
Der Gegensatz dieser beiden Ziffern ist allerdings ein verblüffender, 
wir geben das vollkommen zu und bekennen gern gleich von vornherein, 
daß wir so gut wie Ander e von Herze n wünschen möchte n, die Schulaus¬ 
lagen hätt en sich auf der niedlichen Ziff er von vier- bis fünftausend Gulden 
auch wä hrend unseres ganz en 17jährigen Regimen tes, ja noch darüber bis 
in die ferne Z ukunft halten lassen. Lei der lag es jed och nicht in der 
Macht unseres Regimentes dem Anwachsen dieser Ausgab e post Einha lt zu 
geb ieten. S olange die hergebrachten Schulverhältnisse bestehe n blieb en, b rachten 
wir das Kunststück einer wohlfeilen Schulverwaltung auch zu Wege. Im 
J. 1868 erforderte das Schulwesen fl. 4980,60 im Jahre 1869 fl. 45 84.95, 
im Jahre 1870 fl. 5050.67 . 
Mit dem Jahre 1870 aber v er schwanden ohne unser Zuthun die 
alten Grundlage n der Schulverwaltung und es traten ganz, neue Verhäl t¬ 
nisse an deren Stelle . In ganz Oeste rreich wurde im Laufe der Jahre 
1869 und 1870 durch den Reichsrath und die La ndtage das gesammte 
Schu lwesen und insbesondere das Vo lkss chu lwesen vollkommen neu geregelt. 
Ohne auf die einzelnen Grundzüge dieser U mstaltung des Volksschul¬ 
wesens näher ein zug ehen, heben wir nur hervor, daß es wesentlich drei Pun kte 
d ieser Refor m wa ren, welche auf die Erhöhung des Volksschulaufwandes 
von m a ßgebendem Ei nfluß war en, wir meinen nämli ch die obligatorische 
Sommerschule, die Erstreckung der Schulpfl icht von 6 Jahre n auf 8 Jahre , 
und ganz besonders die im Landesg eset ze vom 18. Januar 1870 festgesetzte 
Regel ung der Lehrergehalte. Während bei uns in Dornbirn vor dem Jahre 
1870 die hö chst besoldeten Volksschullehrer einen J ahresge halt von fl. 235. 
und die niedrigsten von fl. 110.— bezogen, kommt heutz utage dem höchst 
besoldeten Volksschullehrer ein gesetzlicher Jahresbezug von fl. 950 und dem 
n iedrigst besoldeten thatsächlich von fl. 400.— zu. Im Jahre 1870 machten 
die Lehrergehalte zusammen fl. 4687 .— im Jahre 1884 fl. 12 962. 
aus. In Gemäßheit des gedachten Landesgesetzes und der auf Grund 
dieses Gesetzes durch den Landesschutrath im Einv erneh men mit dem 
Landesausschuß vorgeno mmenen Klassifizirung der Schulen gebüh rt den 
Lehrern in Markt ein Normalgehalt von- fl. 600.— jährlich, den Leh rern 
aller übrigen Schulen (mit Aus nahme von Winsau) ein Normalgehalt 
von fl. 400. — jährlich und dem Lehrer der Schul e in Winsau ein 
sol cher von fl. 300 .—. Dazu kom men nach dem Gesetze noch die Func¬ 
tionszulagen der Schulleiter (Leitergebühr und Wohnungsbeitrag) und bei 
allen Lehrern die periodisch steigenden Alterszula g en. Das ist Gesetz. 
Nach dies em Geset ze ford ern die Leh rer ihren Gehalt, und nach di esem 
Ges etze hat ihn die Gemeinde zu bezahlen, heiße das Gemeindereg iment wie 
es wolle , Waibel, Thurnher, Rhomberg oder wie immer. — Daß selbst
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.