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in Oberdor f bei Martin Spiegel, Schmied,
in Watzene gg bei Josef Al brich,
in Kehlegg bei Marti n Kaufm ann,
in Fußen egg bei Johann Schwendinger,
in Haselstauden bei Josef Anton Oelz,
am Haselstauderberg bei Johann Wirth auf
Heilgereuthe.
Dornbirn, den 6. Dece mber 1885. Die
G emeindevor stehung.
Der Gemeindevoranschlag der G emeinde-Verwa ltun g für das
Jahr 1886 liegt nach Vorschrift des § 65 G.-O. von Donnerstag, den
10. d. Mts. an 14 Tage lang im Gemeindeamte zu Jederm anns E insicht
auf. Jedes Gemeindemitglied ist berechtigt, zu d emselben bei der Gemeinde¬
vorstehung mündlich oder schri ft lich allfällige Erinnerungen anzubringen, welche
nach Vorschrift des Gesetzes bei der endgiltigen Berathung durch den Aus schuß
in Erwägu ng zu ziehen sind.
Dornbi rn, am 6. December 1885. Die
Gemeindevorstehung.
Der hohe Landesau sschuss hat mit Erlass vom 1. d. Mts. Zl. 1436
Folgendes anher eröffnet:
„Der anher vorgelegte Gemeinde-Voranschlag pro 1885 weiset eine
Umläge von
fl. 58,9 20.— 5. W. nach, zu deren Deckung nach der dortige n
direc ten Aerarial-Jahressteuer
mit Zuschlägen per fl. 24,043.34 5. W. ein
Gemeindezuschlag von 245%, das sind fl. 2445 5. W. von jedem G ulden
der direct en Staatssteu er, erfordert wird.
Der Gemeind e wird hiemit die Bewilligung zur Aus schrei bung und
Behebung diese r Umlage in der beantragten Weise ertheilt."
Dies wird im Nachgan ge zur Verlautbarung des Steuerbeschlusses
vom 8. Mai ds. Is. (Gemeindeblatt No. 19) bekan nt gegeben.
Dornbi rn, am 6. December 1885. Die
Gemei ndevo rstehung.
H einrich Rhomberg hat für sich und Genossen hieramts das Ansuchen
gestellt, es wolle ihm gestatt et werden auf den Grundstücken Gd.-Pz. 8399
bis 8412 zwischen der Eisengasse und Riedgasse eine War nungsta fel an¬
bringen zu dürf en, nach wel cher das Gehen über diese Grun dstüc ke v erbo¬
ten wird.
Wer gegen die Aufstellung eine b egründete Einw endung erh eben kann
und geltend machen will, hat dies binnen 8 Tagen im Gem eindeamte vor¬
zubringen, widrigenfalls diesem Ansuche n Folge gegeben wird.
Dornbirn, am 6. December 1885. Die Gemeindevorstehung.