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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1886 (1886)

Dornbirner 
Z rcher. 
Siebenz ehnt er Jahrgang. 
eS 
Organ für alle gemeindeamtli chen Kundmachungen. 
Das „Dornbirn er Gemeindebla tt " ers cheint jeden Sonntag Morgen und fostet 
ga nzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Ein schal¬ 
tungen werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet und 
müssen spätestens bis Freitag Mitta g porto rei im Gemeindeamte abgegeben wer den. 
„886. 
Sonntag, 3. Jünner 
Nr. 1. 
Kundmachungen. 
Auf Grund des Gemei ndeb eschlusses v. 29. v. M. wird hiemi t b ekannt ge¬ 
geben , daß das Verlege n der Wälderstraße auf ihrer gesammten Strecke mit 
Holz oder andern Gegenständen in keiner Weise gestattet ist. 
Z uwiderhandeln d e haben eine G eldbuße von fl. 5.— bis 10.— zu ge¬ 
wärtigen . Ueber dies wird die Gemeinde vorstehu ng nöthigenfalls die be¬ 
treffenden Gegenstände auf Kosten des Eigenthümers aus dem Wege räumen 
l assen, und wenn nöthig in Pfand behalten. 
Dornbirn, den 1. Jä nner 1886. Die 
G emeindevo rstehun g. 
Anmerkung. Das gegenw ä rtig auf der Straße lieg ende Holz 
u. dgl. ist bis Dreikönigtag voll st ändig abzurä umen. Der Straßen¬ 
meis ter hat den Auftrag, am Donner sta ge alles noch Vorfindliche 
auf Kosten der Parteien abzuräumen. 
Die Gemeindevorstehung f indet sich v eranlaßt, den Gewerbetreiben den 
die Einrichtung der Anscha ff zettel in Erinnerung zu bringen. 
Wer name ns der Gemeinde, oder einer ihrer Anstalte n etwas zu 
ftens 
ziehen benöthi gt, oder eine Arbeit zu bes tellen hat, muß dem betr ef 
geben. 
Handels- oder Hand werksmann einen amtlichen Anscha ff zettel verishich 
Gewer betrei benden haben diese Z ettel aufzubewahren und bei der* 
6e s 
lichen Rechnungsstellung den Rechnungen bei zulegen . Oefodur rag 
2c 
Dornbirn, am 3. Jänner 1886. Die Gemeind evorstehung .
	        
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