Dornbirner
Z rcher.
Siebenz ehnt er Jahrgang.
eS
Organ für alle gemeindeamtli chen Kundmachungen.
Das „Dornbirn er Gemeindebla tt " ers cheint jeden Sonntag Morgen und fostet
ga nzjährig fl. 1.50, halbjährig 75 kr., mit Postversendung ganzjährig fl. 2.10. Ein schal¬
tungen werd en mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet und
müssen spätestens bis Freitag Mitta g porto rei im Gemeindeamte abgegeben wer den.
„886.
Sonntag, 3. Jünner
Nr. 1.
Kundmachungen.
Auf Grund des Gemei ndeb eschlusses v. 29. v. M. wird hiemi t b ekannt ge¬
geben , daß das Verlege n der Wälderstraße auf ihrer gesammten Strecke mit
Holz oder andern Gegenständen in keiner Weise gestattet ist.
Z uwiderhandeln d e haben eine G eldbuße von fl. 5.— bis 10.— zu ge¬
wärtigen . Ueber dies wird die Gemeinde vorstehu ng nöthigenfalls die be¬
treffenden Gegenstände auf Kosten des Eigenthümers aus dem Wege räumen
l assen, und wenn nöthig in Pfand behalten.
Dornbirn, den 1. Jä nner 1886. Die
G emeindevo rstehun g.
Anmerkung. Das gegenw ä rtig auf der Straße lieg ende Holz
u. dgl. ist bis Dreikönigtag voll st ändig abzurä umen. Der Straßen¬
meis ter hat den Auftrag, am Donner sta ge alles noch Vorfindliche
auf Kosten der Parteien abzuräumen.
Die Gemeindevorstehung f indet sich v eranlaßt, den Gewerbetreiben den
die Einrichtung der Anscha ff zettel in Erinnerung zu bringen.
Wer name ns der Gemeinde, oder einer ihrer Anstalte n etwas zu
ftens
ziehen benöthi gt, oder eine Arbeit zu bes tellen hat, muß dem betr ef
geben.
Handels- oder Hand werksmann einen amtlichen Anscha ff zettel verishich
Gewer betrei benden haben diese Z ettel aufzubewahren und bei der*
6e s
lichen Rechnungsstellung den Rechnungen bei zulegen . Oefodur rag
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Dornbirn, am 3. Jänner 1886. Die Gemeind evorstehung .