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An die Ge meindev orst ehung in Do rnbirn.
Die hohe k. k. Statthalterei hat mit Erlass vom 31. Jän ner d. J.
Zl. 1837 dem Ansuchen der Gemeinde-Vors t ehung zu Dornbi rn, vom 19.
Jänner d. J. Zl. 206. betreffend die Bewillig ung zur Rückfuhr von
Stellvieh auf der Schm itter brücke jeden Donnerstag vom 1. März
bis Ende Juni l. J. Folge gegeben und auch die Verwendu ng des Ge¬
meindethierarztes Pic hler zur Viehuntersuchung gestattet.
Feldkirch, am 28. Februar 1886.
Für den k. k. Bezirkshauptmann:
Kriegsau.
Anmerkung. Fällt auf einen Donnerstag ein Fei ertag, wie dies
am 24. März, 3. und 24. Juni der Fall ist, so findet die Rückfuhr jedes¬
mal am darauffolgenden Freitage stat t.
Die k. k. Bezirksha upt mannschaft Feldkirch
hat mit Erlas s vom
26. Jänner d. Is. die Forsttagsatzung für
das Jahr 1886 auf den
5. März d. J. anberaumt. Als Amtirungslocalität wurde die Gastwi rtschaft
zum Hirschen bestimmt. Die Tagsatzun g findet am genannten Tage um
2 Uhr Nachm ittags statt .
Die P riv atw aldbesitze r, welc he bis zur Forsttagsatzung ihre Holz¬
a nmeldungen bei der Gemeindevors tehung noch nicht eingebra ch t haben,
kön nen ihren Bedarf bei der For stta g satzung anmelden.
Alle Holzbezugsanmeldungen zum theilw eisen oder Gesammtverkaufe,
oder wenn ein Kahlhi eb eingelegt werde n soll, sind nach Ablauf der Forst¬
tagsatzung durch ein stem pelfreie s Gesuch bei der k. k. B ezirkshauptm ann¬
schaft Feldkirch einzureic h en. Jedes nachträglich e inlaufende Ansuchen um
Holzbeiug
ist mit einem Augenschein an Ort und Stelle verbunden, wobei
so dann die
gesetzlich normierten Reisevergütungen dem Forstbeamte n zu ent¬
richten sind.
Bei rechtzeitiger Anmeldung wird die Besichtigung der W aldungen
aller anm e ldenden Parteie n unter Einem erfolgen und wird der sich aus
dem vom F o rstbeamten hief ür gestellten Re isepartiku lare erg ebende Be trag
auf jede
Par tei in Berücksichtigung der Holzme nge und Entfernung des
Waldortes vertheilt.
Dornhirn, den 28. Februar 1886. Die
Gemeindevorstehung.
Nächsten Mittwoch, den 3. März, Na chmittags 2 Uhr werden beim
Gemeindestadel von Seite der Ge meinde Dornbirn alte Schu lbänke,
Tische, Bretter, Holz und zwei Herde öffentlich versteigert.
Dornbirn, den 28. Februar 1886. Die Gemeindevorstehung.