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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1886 (1886)

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S olche Zahlen, das heißt solche Result ate, sp rechen zweifell os entschieden 
gegen die natürlichen Angriffe zu Gunste n der Wirksamkeit der Schutzimpfu ng 
des Rauschbrandes. 
Wenn bedacht wird, daß Vorarlberg alljährlich ca. 500 Stück Jung¬ 
rinder an Rauschbrand verliert, dann dürften die Viehbesitzer mit Fre uden 
die Ihnen vom hohen Vorar lberger Landtage d argebot ene Gelegenheit er¬ 
greifen, um sich durch die Impfu ng vor den empfindlichen Verlusten sicher 
zu stellen. 
Nachd em jedoch die Erfahrung gelehrt hat, dass die für die Ra usch brand¬ 
Schutzimpfungen günstigste Jahreszeit aus m ehrfachen Gründ en das Frühjahr 
bildet, und speziell in Vorarlberg Impfungen während der Alpzeit ganz 
unmöglich d u rchzuführen wären, so wird die löbliche Gemeindevorstehung 
aufgefordert, so fort die V iehbesitze r einzu berufe n, mit dem Inhalte des Er¬ 
l asses bekannt zu mache n, und gleichzeitig die Anme ldun gen für Impflinge 
entgegen zu nehmen, damit die Bestellung des Impfstoffes, die Fest setz ung 
der Impfstationen so wie der Impftage veranlasst, und die I mpfung selbst 
im Monate April vollständig durch g eführt w erden kann. 
Die erfolgten Anmeldu nge n sind so fort und zwar bis längstens 10. 
April dem Landes-Ausschusse bekann t zu geben, 
Hiebei muss bemerk t werden, daß die Impfung an jedem Thie re zwei¬ 
mal im Verlauf e von spätestens 14 Tagen vorgen om men werden muss, 
wenn der Erfolg ein verläs slicher sein soll. 
Die erste Impfung wird mit einem stark abgeschwächten Rauschbr a nd¬ 
gift vorgenommen, um das Thier für die na chfolgende Hauptimpfung mit 
nach heftiger wirkendem Gifte vorzubereiten und förmlich zu kr äftigen. 
Thier e, welche die Vorimpfung nicht bestande n habe n, aus Fahrlässigkeit 
oder Unwis senheit aber zur zweiten Impfu ng unt er schoben würden, wären 
unrettbar dem Impf-Rausc hbran d e verfallen, die erste Impfu ng 
allein b ietet d eshalb auch keinen Schutz gegen den Rauschbrand. 
Die Schutzkraft der Impf ung dauert nach den bis her ge machten Be¬ 
oba ch tungen 17—18 Monate, weshalb bei Rind ern, welche im Frühjahre 
ge impft wo rden sind, erst wieder im darauffolgenden zwe iten Frühjahre die 
Impfu ng zu wiederholen wäre. 
Desgleic hen haben die klinischen Beobachtungen erwiesen, daß die Saug¬ 
sowie die erst kürz lich abge spänte n Kälbe r, m ithin Thiere von ihrer Geburt 
bis zum vierten oder fünftha lben Monate nur äußerst selten vom Rausch ¬ 
br ande befallen werden. 
Gleich wie unter 5 Monate alte Kälber, so erkranken auch über 
3 Jahre alte T hiere nur ganz verei nzelt am Rauschbrand. R inder im 
Alter von 2— 3 Jahren sind schon mehr, wenn auch nicht stark, den An¬ 
griffen des selben aus geset zt. Es ist die Altersperiode vom fünft en M onate 
bis zu zwei Jahre n, in welcher die Rinder für die Infec tion des Rausc h¬ 
hr andes eine ausgesprochene Empfänglichkeit besitze n.
	        
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