1882
Parteien, welche noch im Besitze der gleichen Hunde sind, wie voriges Jahr
werden ersucht, die letztjährigen Steuerzettel mitzubri nge n. Diese Taxe ist
bei der Musterung von jedem Hun debesitzer ausnahmslos sofo rt baar zu
erlege n.
Diejenigen Parteien, welche auf die nach dem Gemeindebeschlusse vom
8. März 1877 zulässige Begünsti g ung, nämli ch auf die Herabsetzung der
Steuer Anspruch zu haben glauben , können das di e sbezügliche schriftliche
Ansuc hen im Laufe dieser Woche im Geme indeamt e einreiche n. Die Ver¬
handlung über die eingelaufenen G esuche erfolgt durch die Gemeinde-Vor¬
stehung im Laufe des nächsten Monats, und unmittelbar hierauf werden
diejenige n Parteien, welchen eine Begünstigung zugestanden wurde, durch
die Gemeinded iener persönlich verständiget, dass sie die nachgelassenen Be¬
träge im Gemeindeamte er heben können.
Wer seinen Hund zur Musterung nicht beib ringt, hat nach her den
Thier arzt für die Unte r suchung eigens zu bezahl en, und wer die St euer bis
zum nächsten Samsta g den 3. April nicht entrichtet hat, verfällt ohne
weiteres einer Geldstrafe von fl. 10.— wovon der Anze iger unter Zusi¬
cherung strengster Verschwiegenheit die Hälf te erhält.
S olche Hu nde, die nach der Musterung angestellt werden , sind binn en
vier Wochen, vom Tage der Anstellung an gerechnet, bei Vermeidung einer
Strafe von fl. 15.— im Gemeindeamte anzumelden , und sobald sie das
Alter von 6 M onaten erreicht haben, zu versteuern.
Die Hunde sind angebunden und von einer er¬
wachsenen Person geführt zur Musterung zu bringen.
Dornbirn, den 28. März 1886. Die
Gemeindevorstehung.
Ueber freiw illiges Ansuchen des Peter Bart enstei n, Buchhalter in
Oberdorf werden Donnerstag , den 1. April d. Is. Vormit tags
9 Uhr im Hause des Hrn. Schulleiters Josef Sohm, Weißache rga sse
Nr. 3
Möbel und Hauseinrichtungsgegenstände, wie: Klei der- und
Küchenkästen, Canapee, Wasch- u. Nachttische, Commode, Bett¬
stätten, Tische , Rohrsessel, Rosshaarmatratzen, eine Wanduhr,
Lampen, Küchen- und Waschgeschirre, Teppic he, Vorhäng e rc.
(gr ößtentheils neue G egenstä nde) gegen soforti ge Ba arz ahlung ö ffentlich ver¬
steig ert.
Dornbirn, den 21. März 1886.
326 Die
G emeindevor stehung.
Fo rtsetzun g in der 1. Beilage.