26 Mittheilungen.
Regiment Br. Waibe l.
17 Jahre (Fortsetzung).
Vom Schuldenwesen.
Eine G emeind kommt so gut wie der Privatmann mitu nter in
die Lage, vom Kredi t G ebrauch machen zu müs sen, d. h. Schulden a ufzuschl agen.
Auch unsere Gemeinde entgieng di esem Schicksal nicht. Zu Anfang dieses
Ja hrhunderts gerieth sie durch die K r iegsereignis se in arge Bedrängnis und
mußte innerhalb der Jahre 1801—1803 eine Schuldenlast von nicht wenig er
als fl. 96. 000.— R.-W. auf ihre Schultern nehmen, um den allzuhart
mitge nommenen , oder beschäd ig ten B ürgern A b schlagszahlung en machen zu
kön nen. Von die ser Schuld waren im Jahre 1811 noch fl. 63.7 21.29,
n
im Jahre 1821 noch fl. 39,411.—, im Jahre 1831 noch fl. 5,600.
vorhande n und im Jahre 1834 wurde der Rest dieser großen Sc huld,
fl. 45 90.— völl ig heimgezahlt.
In den darauf folgenden zehn Jahren 1835 bis 1845 stand die
Gemeinde Dornbirn vollkommen schuldenfrei da. Nur im Jahre 1840
w urden wegen des Dorfer Kirchenbaues 4250 fl. auf 3 Jahre entlehnt.
Im Jahre 1846 erscheint zum e rsten mal wieder eine Schuldpost in der
Gemeinderechnung, nämlich fl. 4590.—, Kaufsch ill ing für das Salahgut.
Im Jahre 1848 kam die Gemein de durch den unt rnommenen Bau eines
neuen Armen hauses auf diese m Gute, (jetzt Sc huthaus) wiede r in den Fall,
mehr Geld aufnehmen zu müss en. Die Gemeinderechnung von 1848 zeigt daher
S
einen bei Privaten anliegenden Schuldenstand von fl. 14,671.
Dieser Schuldenstand blieb volle 16 Jahre fast ganz gleich; er beziffert sich
hob
im Jahre 1864 noch auf fl. 13,250.60. Im da rauf folge nden Jahre
er sich, weil im Jahre 1864 zu Gunsten des Hatler Kirchenbaues ein Anle hen
e
in der Höhe von fl. 90 00.— aufge nomme n wurde, auf fl. 21,032.
Im Jahre 1867 schl ießt die Gemeinderechnung mit einem Schuldenstand
von fl. 19,807,62, welchen das sogenannte neue Regime nt in Verwa ltung
zu übernehmen h atte. Das klerikale Wahlbüchel sagt, diese fl. 19,800.—
seien alte hypothekarische Kapitalien und nur ein Rest en tstamme der Bau¬Aus
u nserer Darstellung ist
schul d gelegentlich des Hatt er Kirche nbaues
klar zu erseh en, wie es sich mit der ganzen Sache verhält. Daß man es
bei dies er Schuld hauptsächlich mit alten hyp othekar ischen Kap talien zu thun
habe, ist ein Traumbild des klerikalen Waylcomites. Der größere Theil der
gedachten Schuld stammt aus dem Jahre 1848 und bestand nicht aus
hypothekarischen K apitalien . Die Ge meinde stellte ihren Borgern 1801,
1803, 1848, 1864 und 1874 einfoch Schuldscheine aus, welchen man den
etwas vo rnehmer klingenden Titel Obligationen gab. Verpfändet, oder
furnehmer gesagt, hypothezirt, wurde bei di esen Anl ässen seitens der Gemei nde
nichts. Die Dar lehen wurden der G emeinde von den egenen Bürger n öhne
das Begehren einer pfa ndrech tlich en Sicherheit auf die Hand gegeben. Es
ist wunderlich, was so ein klerikales Wahlcomite den Wählern Alles v orzu¬