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Innsbrucher Aurner. Vorigen Sonntag, Montag und D ienstag
weilten die Innsbrucker Turner, die unter der Führu ng ihres Vorstan de s,
des Herrn G emeindera thes Dannhauser zum Bes uche des hiesig en Tu rnver eins
hieher gekomm en wa ren, in unserer Mitte und erfreuten uns sowohl durch
ihre vorzügl ichen Leistungen w ährend des Schauturnens, als auch nachher
durch die schön vorget ragenen Lieder. Sie zeigten sich uns als liebwerte
Freunde, treff liche Turner, gute Sänger und angenehm e Gesellscha fter.
Mögen sie uns bald wieder einma l b esuchen.
Bregenzer Teuerwehrfest. Die Bregenzer Feuerwehr feiert heute das
Fest ihres 25jährigen Bestandes , zu w elchem eine Anzahl Feuerwehren des
Landes Vorarlberg und auch Deputationen von Feuerwehren der Nachbar¬
zusammenkommen.
länder Laut
Programm verläuft die Feier in nachstehender Reihenfolge:
5 Uhr Morgens Tagreveille der städti schen Mus ik. 8 Uhr Ver samm¬
des g anzen Corp s. 8½—9½ Uhr Empfang der ankommenden Gäste. lung choppen.
954 Uhr Aufstel lun g der Vereine in der Kaiserstraße. Ab¬
Früh
marsch zum f eierliche n Gottesdienste. 11½ Uhr Abmarsc h in die Korn¬
marktstraße, Aufstellung sämmtl. Corps und Begrüßung durch den Bürg er¬
meister. 1 Uhr Mit tagtisch. Nachm ittag 3 Uhr: Sammlung in der Bahn¬
Festumzu g. Abends Verabschiedung der Gäste. — Am 5. Juli
hofstraße.
Lust fahrt der Feuerwehren auf dem Bodensee.
Holzauszeigungen werd en im Laufe dieser Woche an nach benannten
Orten vorgenommen:
Dienstag: Tobel, Rümmeleseck und B rentekopf . Zusam menkunft
am Tobel .
Mittwoch: Höhe und Schindelböden. Zusammenkunft bei der
Kapelle auf Kehlegg.
Freitag: S tüberfeld u. Fluhertobel. Zusammenkunft im S tüberfe ld.
Samstag: Salzma nn erp latz, Bissen und B rentenkopf . Zusam men¬
bei der Plattenbrücke.
kunft An
jedem Tage fin det die Zusammenkunft um 7 Uhr früh statt.
Bei ganz un gü nstiger Witterun g unterbleibt die Holzauszeigung bis
auf Weiteres.
Floßholz wird heute, Sonntag, abends 5 Uhr beim Triftrechen in
mehre ren Abtheilung en ve rstei gert.
Das Viehtreiben auf den Gehwegen ist nicht gestattet. Vorgebrachte
Klag en v eranlasse n die Gemeindevorstehung, die ses Verbot in Erinnerung zu
br ingen. Uebertretungen sind strafbar.
Fortsetzung in der Beil age.