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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1886 (1886)

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Innsbrucher Aurner. Vorigen Sonntag, Montag und D ienstag 
weilten die Innsbrucker Turner, die unter der Führu ng ihres Vorstan de s, 
des Herrn G emeindera thes Dannhauser zum Bes uche des hiesig en Tu rnver eins 
hieher gekomm en wa ren, in unserer Mitte und erfreuten uns sowohl durch 
ihre vorzügl ichen Leistungen w ährend des Schauturnens, als auch nachher 
durch die schön vorget ragenen Lieder. Sie zeigten sich uns als liebwerte 
Freunde, treff liche Turner, gute Sänger und angenehm e Gesellscha fter. 
Mögen sie uns bald wieder einma l b esuchen. 
Bregenzer Teuerwehrfest. Die Bregenzer Feuerwehr feiert heute das 
Fest ihres 25jährigen Bestandes , zu w elchem eine Anzahl Feuerwehren des 
Landes Vorarlberg und auch Deputationen von Feuerwehren der Nachbar¬ 
zusammenkommen. 
länder Laut 
Programm verläuft die Feier in nachstehender Reihenfolge: 
5 Uhr Morgens Tagreveille der städti schen Mus ik. 8 Uhr Ver samm¬ 
des g anzen Corp s. 8½—9½ Uhr Empfang der ankommenden Gäste. lung choppen. 
954 Uhr Aufstel lun g der Vereine in der Kaiserstraße. Ab¬ 
Früh 
marsch zum f eierliche n Gottesdienste. 11½ Uhr Abmarsc h in die Korn¬ 
marktstraße, Aufstellung sämmtl. Corps und Begrüßung durch den Bürg er¬ 
meister. 1 Uhr Mit tagtisch. Nachm ittag 3 Uhr: Sammlung in der Bahn¬ 
Festumzu g. Abends Verabschiedung der Gäste. — Am 5. Juli 
hofstraße. 
Lust fahrt der Feuerwehren auf dem Bodensee. 
Holzauszeigungen werd en im Laufe dieser Woche an nach benannten 
Orten vorgenommen: 
Dienstag: Tobel, Rümmeleseck und B rentekopf . Zusam menkunft 
am Tobel . 
Mittwoch: Höhe und Schindelböden. Zusammenkunft bei der 
Kapelle auf Kehlegg. 
Freitag: S tüberfeld u. Fluhertobel. Zusammenkunft im S tüberfe ld. 
Samstag: Salzma nn erp latz, Bissen und B rentenkopf . Zusam men¬ 
bei der Plattenbrücke. 
kunft An 
jedem Tage fin det die Zusammenkunft um 7 Uhr früh statt. 
Bei ganz un gü nstiger Witterun g unterbleibt die Holzauszeigung bis 
auf Weiteres. 
Floßholz wird heute, Sonntag, abends 5 Uhr beim Triftrechen in 
mehre ren Abtheilung en ve rstei gert. 
Das Viehtreiben auf den Gehwegen ist nicht gestattet. Vorgebrachte 
Klag en v eranlasse n die Gemeindevorstehung, die ses Verbot in Erinnerung zu 
br ingen. Uebertretungen sind strafbar. 
Fortsetzung in der Beil age.
	        
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