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Warnun g.
Da wiederholt Fälle vorkommen, dass neue rbaute Häuser be¬
zogen und ver mietet werden, bevor der Be wohnun gs- oder Benützungsconfens
ertheilt wurde, so w erden hiemit alle Bauwe rber daran erinn ert, dass ein
Ne ubau erst dann als vollendet und benützbar anzusehen ist, wenn die hiezu
bestimmte Commission sich gemäß § 60 der Bauordnung durch einen Auge n¬
schei n überzeugt hat, ob genau nach Plan und den Bestimmungen der Bau¬
or dnung gebaut word en sei und die Wohnbestandtheile in vollkommen
trockenem Zu stande sich befin den, so dass sie ohne Nachtheil für die Gesund¬
heit der Benützung überlassen werden können.
Hat die Commis sion dies festgestel lt, dann wird der Bew ohnu ngs- oder
Benütz ungsconsens ausgestellt, und erst nach Ertheilung desselben darf der
N eubau bezogen, bezw. benützt w erden. Jedes Zuw iderh andeln ist strafbar
und haben es die Betr eff enden sich selbst zuz uschre iben, wenn die Gemeinde¬
vorstehung zur Wahrung der geset zlic hen Bestimmungen energische Maßregeln
zu ergreif en sich gezwung en sieht.
Dornbirn, den 29. Augu st 1886. Die
Gemeindevorstehung.
Rechnungen .
Unter Hinweisung auf die in No. 8 und 9 des Gemeindeblattes vom Jahre
1877 e rschien ene
Ku ndmachun g werden die Gewerbetreibenden hiermit auf¬
gefordert , ihre Rechnungen für die Monate Juni, Juli und August mit
Ende d. Mts. abzuschließen und bis 10. September (in Halbbogen¬
for mat) an das Gemeindeamt bei dem Gemeinde-Cassier, abzugeb en
und die Anschaffzettel mitzubri ng en. Die Vers äumung des bestimmten
Termins kann eine l ängere Verzögerung der Be fri edigung zur Folge h aben.
Bezüglich des Rechnungss tempels und d essen Ver wendung wird auf
die zur Kundmachung vom 18. Novembe r 1876 (G emeindeblatt No. 48)
gegebene Anm erkung verwiesen.
Dornbirn, am 29. August 1886. Die
G e meindevorsteh ung.
Streue-Versteigerung.
Von Seite der Gemeinde Dornbirn wer den wi eder die gewöhnl ichen
Str euenu mmern an der Ach im Wege der öffentlichen Versteigerung
vergeben. Das Nähere in der nächsten Nummer des B lattes.
Dornbirn, am 5. September 1886. Die G em eindevorste hung.