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Dornbirner
Zecer.
Siebenzehnter Jahrgang.
N
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Do rnbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Son ntag Morgen und kostet ganz¬
jährig fl. 1.50., hal bjährig 75 kr., mit Postve rsen dung ganzjährig fl. 2.10. Einschal¬
tungen werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet und
müssen spätest ens bis Freitag Mit tag porto frei im Gemeinde a mte abgegeben
werden. *
18s.
Sonntag, 19. Septembe r
N. 38.
Rundmachungen.
Der auf Dienstag, den 21. d. fallende
Vieh- und Krämermarkt
wird in üblicher Weise abgehal t en.
Bezüglich des Viehauftriebes gilt Fol gendes:
Nach dem Seuchengesetze vom 29. Feb ruar 1880 § 8 Abs. b müss en
auch im inländischen Verkehre Biehpässe beigebracht werden für Rindvieh
welches auf Biehmärkte gebracht wird.
Auch die Einheimisc hen, welche Vieh auf den hiesige n Markt tre iben,
müssen mit Viehpässen versehen sein, wenn sie nicht strafb ar werden wolle n.
Um den Einheimis c hen die Erlangung von Viehpässen zum Marktauftriebe
zu erleich tern, werden wie bisher bei den Einbruchsstationen, d. i. bei der
Sägerbrücke und der E isengasskreuzu ng bei B ohle, woselbst die Beschau der
zum Markte komme nden Viehstücke stattfindet, den Ein heimis chen Viehpässe
ausgestellt. Ueberdies könn en die Viehbes itze r für das Vieh, wel ches sie auf
den Markt zu treiben gedenken, an den Marktvortagen Viehpässe an fol¬
genden Statio nen haben:
in Markt bei Thierarzt Pichler,
in Hatlerdor f bei Thierarzt Be rchtho ld,