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Dornbirner
Zecer.
Siebenzehnter Jahrgang.
N
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „Do rnbirner Gemeindeblatt" erscheint jeden Son ntag Morgen und kostet ganzjährig
fl. 1.50., hal bjährig 75 kr., mit Postve rsen dung ganzjährig fl. 2.10. Einschaltungen
werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckzeile berechnet und
müssen spätest ens bis Freitag Mit tag porto frei im Gemeinde a mte abgegeben
werden. *
18s.
Sonntag, 19. Septembe r
N. 38.
Rundmachungen.
Der auf Dienstag, den 21. d. fallende
Vieh- und Krämermarkt
wird in üblicher Weise abgehal t en.
Bezüglich des Viehauftriebes gilt Fol gendes:
Nach dem Seuchengesetze vom 29. Feb ruar 1880 § 8 Abs. b müss en
auch im inländischen Verkehre Biehpässe beigebracht werden für Rindvieh
welches auf Biehmärkte gebracht wird.
Auch die Einheimisc hen, welche Vieh auf den hiesige n Markt tre iben,
müssen mit Viehpässen versehen sein, wenn sie nicht strafb ar werden wolle n.
Um den Einheimis c hen die Erlangung von Viehpässen zum Marktauftriebe
zu erleich tern, werden wie bisher bei den Einbruchsstationen, d. i. bei der
Sägerbrücke und der E isengasskreuzu ng bei B ohle, woselbst die Beschau der
zum Markte komme nden Viehstücke stattfindet, den Ein heimis chen Viehpässe
ausgestellt. Ueberdies könn en die Viehbes itze r für das Vieh, wel ches sie auf
den Markt zu treiben gedenken, an den Marktvortagen Viehpässe an folgenden
Statio nen haben:
in Markt bei Thierarzt Pichler,
in Hatlerdor f bei Thierarzt Be rchtho ld,