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Dornbirner
Seneenherlart.
Siebenzehnter Jahrgang.
Nede She
Organ für alle gemeindeamtlichen Kundmachungen.
Das „D ornbirner Gemeindeblatt" ers cheint jeden Sonn tag Mor gen und kostet ganz¬
jährig fl. 1 .50., halbjähr ig 75 kr., mit Postversendung g anzjährig fl. 2.10. Einschal¬
tu ngen werden mit 5 kr. für den Raum einer gewöhnlichen Druckz eile berechnet und
müssen späteste ns bis Freitag Mit tag portofrei im G emeindeamte abgegeben
werden.
1886.
Sonatag , 31. October
Nr. 44. ea-S
*
Kundmachungen. nas
l8 Kreusen
Schulanfa ng .
An sämmtl ichen Schulen hies iger Gemeinde begi nnt der Unt er¬
richt näch sten Dienstag, den 2. d. Mts. Nac hmittag.
Dornbirn, den 31. Oct ober 1886. Der
Ortsschulrath.
Schulandenken.
Die Schüler, welc he mit Ende des abgelaufenen Sc hu ljahres das
14. Lebensjahr zurückgelegt und nach § 21 des Schulgesetzes vom 14. Mai
1869 bzl. vom 2. Mai 1883 und nach § 14 der Minis terialvero rd n ung
vom 20. Aug ust 1870 den gesetzlichen Anforderun gen Genüge geleistet
haben , sollen sich sämmtlich heute, Sonn tag, den 31. d. Mts. nach
dem nachmittägigen Gottesdienste in der Turnhalle einfinden, um die Ent¬
lassungszeugnisse zu erheben. Bei d ieser Gelegenheit werden an diese
Schüler die vom Ortsschulrathe zuerkannten Schulandenken vertheilt
werden.
Dornbirn, den 31. October 1886. Der
Ortsschulrath. 2