Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1901 (1901)

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Dornbirner 
Gemeindeblatt. 
Preis: ganzjährig K 2•— (mit Postversendung K 3•20), einzelne Num mern 10 h — Einschaltungen Sesen son Seni ag. 
osten 10 h der Zeil enraum und sind bis spätestens Freitag m ittags kostenfrei ins Gemeindeamt zu bringen. 
32. J ahrg. 
So nntag, 7. Juli 1901. 
Nr. 27. Kundma ch ung, 
Kundmachungen. betref fend 
die Einbr ingung der Erwerbsteuer¬ 
erk lärun gen für die Veran lagun gsperio de 
1902—1903. Communal=Oberrealschule. Die 
k. k. F inanz=Landes=D ir ect ion in Innsbruck hat mit dem 
An der Communal=Ob errealschule in Dornbirn, die vom E rlasse 
vom 18. Juni 1901, Zl. 16177, im Sinne des § 39 des 
1. September l. J. an in die Staatsverwaltung übergeht, wird Besetzes 
vom 25. October 1896, R.=G. =Bl. Nr. 220 die Frist 
mit Beginn des S chuljahres 1901/1902 die sechste Cla sse zur 
Einbringung der Erwerbsteuererk ärun gen für die dritte 
Veranlagungsperiode der allgemeinen Erwerbsteuer d. i. für die 
eröffnet. Jahre 
1902 und 1903 bis längsten s 1. Aug ust 1901 fest¬ 
Die Schüleranmeldungen für die I. Classe g esetzt. 
werden im Juli= Term ine heute Son ntag den 7. u. 
Don ners¬ Die E rwerbste uererklärungen k önnen von den nach dem 
tag den 11. Juli l. J. von 10 bis 12 Uhr vorm ittags in citierten 
Gesetze Erwerbsteuerpflichtigen entwed er schriftlich ein¬ 
geb racht oder beim h. ä. S teuerreferate (Handels k ammer gebäude 
der Direc tions kanz lei der Realschule entgegengenommen. I. 
Stock) mü ndlich zu Protokoll ge geben werden. Bezüglich 
Jeder in die I. Cla sse neu eintretende Schüler hat bei der jener 
Steuerpflichtigen, welche im Steueramtsbezirke Dornbi rn 
Einschreibung in Begleitung seines Vaters oder dessen Stell¬ wohnen, 
wird das k. k. Steueramt Dornbirn angewiesen, in 
vertret ers zu e rscheinen, den Tauf= oder Geburtsschein, sowie h. 
a. Vertretung längstens bis zum letzten Tage des Einbring¬ 
ungstermine s Erwerbsteu er erklärungen aufzunehmen. 
die letzt en Schulnachrich t en aus der Volk sschule mitzubringen Gedruckte 
Formularien für Erwerbste uererklärunge n nebst 
und sich am 13. Juli der vorgeschriebenen Aufnahmsprüfung Anleitu ngen 
zur Verfassung derselben kön nen beim h. d. Steuer¬ 
zu unterziehen. ref erate 
bezw. beim k. k. Steueramte Dornbirn behoben werden. 
Zur Aufnahme in die I. Classe ist erforderlich: Die 
St euerpflichtigen werden h iedei an die ihnen obliegende 
Der Nachweis, dass der Au fzunehmende das 10. Lebe ns¬ Pflicht 
zur genauen Ausfüllung sämmtlicher Pu nkte der Erwerb¬ 
steuererklärung mit dem Be merken erinnert, dass die mö glichst jahr vor Beginn des Schuljahres, in welchem die Auf¬ sorgfältige 
Erfüllu ng di eser Pflicht in erster Linie im ei genen 
nahme erfolgen soll, vollendet hat oder noch in dem Interesse 
der Steuerträger geboten ersc heint. 
Kalenderjahre, in welche s der Beginn des Schuljahres Die 
Angaben über die Betriebsverhältniss e haben sich auf 
fällt, volle ndet. den 
durchschni t tlichen Stand derselben während der Zeit vom 
Der Nachweis über den B esitz der nöthige n Vorkenntnis se, 2.1. 
Juli 1900 bis 30. Juni 1901 zu beziehen. 
welcher durch die Aufnahmsprüfung geliefer t wird. 
Bei Besteht die Unternehmung oder Beschäftigung noch nicht 
lange , so sind die Betriebsverhäl tn iss e nach dem durchschnit t¬ 
dieser Prüfung wird gefordert: Jenes Maß von Wissen liche n 
Stande während des kürzeren Zeitraumes ihres Bestandes 
in der Religion, welches in den ersten vier Jahrescursen anzugeben. 
Der Steuer p flicht ige hat sich f erner darüber aus¬ 
der Volksschule erwo rben werden kann, Fertigkeit im zu sprec hen, 
ob und welche Veränderungen im Betriebsumfange 
Lesen und Schre iben der deutschen Sprache, Fertigkeit im während 
des nächstfolgenden Jahres bea bsichtigt sind oder voraus¬ 
Analys ieren einfach er b ekleid eter Sätze, U ebung in den ich tlich 
b evorste hen. 
B ringt ein Steuerpflichtiger die ihm obliegende Erklärung 
vier Grundrechnungsarten in g anzen Zahlen. in 
der festg esetzt en Frist nicht ein, so kann die Erwerbsteuer¬ 
Die Aufnahmstaxe der neu eintretenden Schüler beträg commission 
gemäß § 42 des bezogenen Gesetzes die Ve ranlag¬ 
4 K 20 h, der Lehrmittelbeitrag 2 K, der Beitrag für die ung 
der Erwerbsteuer auf Grund der ihr vorliegenden Behelfe 
von Amtswegen vornehmen. Diese Bestimmung schließt jedoch 
J ugends piele 40 h, das Schulgeld für ein Semester 30 K.die 
allfällig e Bestrafung des Steuerpflichtigen wegen Unter¬ 
Von der Zahlung des Schulgeldes kann eine Befreiung ein¬ lassun g 
der Einbringung der Erklärung sowie das Recht der 
treten, wenn der Schüler ein Zeugnis mit mindestens der Ste uerbe hörde 
und der Erwerbsteuercommission, denselben zur 
zweit en Note im „si ttli chen Betragen“ und im „Fleiße“, sowie Ei nbring ung 
der Erklärung unter Androh ung einer Ordnungs¬ 
mit erster For t gangscla sse erhält und s einem Gesuche ein ord¬ strafe 
aufzufordern, nicht aus. 
nungsm äßig ausgestelltes Armutszeugnis beilegt. Feldkirch, 
am 25. Juni 1901. 
Der k. k. B ezirkshauptmann : Dornbirn, am 7. Juli 1901. Ziga u. 
J. Engel, Direc tor.
	        
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