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Dornbirner
Gemeinoeblatt.
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Erscheint jeden Sonntag. — Preis: ganzjährig K 2•— (mit Postversendun
k osten 10 h der Zeilenraum und sind bis spätestens Freitag mittags kostenfrei ins Gemeindeamt zu bringen.
32. Jahrg.
21. Juli 1901.
Sonntag,
Nr. 29.
Straßenbanquette durch Fuhrwerke, Reiter und
Kundmachungen.
zum Viehtrieb strengstens verboten ist und jede
Ueberschreitung des Verbotes im Grunde der Bestimmungen
3,mit
des § 17 der Straßenpolizeiordnung vom 1. September 1822
Im Einklange mit den Bestimmungen des Artikels I, §
einer Geldstrafe von K 2·60 bis K 20•— oder im Falle
lit. b der kais. Verordnung vom 15. Sept. 1900 R.=G.=Bl.
der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe von 1—8 Tagen
Nr. 154 betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest
(Schweineseuche) findet die k. k. Statthalterei den Werttarif geahndet werden wird.
Hiezu wird erläuternd bemerkt, dass als Straßenbanquette
welcher in Tirol und Vorarlberg als Grundlage der Entschädig¬
die zu beiden S eiten der eingeschotterten, seigentlichen Straßen¬
ungs=Berechnung für jene Nutzschweine zu dienen hat, die in
fahrbahn liegenden, meist ungefähr einen Meter breiten nicht
der Zeit vom 1. Juli bis incl. 30. September 1901 au
bes chotter ten Randstreifen des Straßenkörpers zu betrachten sind.
Grund der citierten Verordnung sowie der kais. Verordnung
Feldkirch,
vom 2. Mai 1899 R.=G.=Bl. Nr. 81 getödtet wurden bezw.
am 8. Juli 1901.
getötet werden, wie folgt festzusetzen:
Der k. k. Bezirkshauptmann: beurlaubt.
A. Für Schweine der deutschen Landrasse und deren Kreuz¬
Niederwieser.
ungen, ferner für Schweine der romanischen Rasse und deren
Kreuzungen und schließlich für Schweine englischer Zuchten und
hIm
deren Kreuzungen im Lebendgewichte bis zu 10 kg 2 K 18
Anschlusse wird dem Gemeindeamte die Haus¬
per kg des Ledendgewichtes
classensteuer=Einzugsliste pro 1901 zugefertigt. Nach
von über 10 kg bis 20 kg 1 K 70h per kg des Lebendgewicht.
deren Eintreffen ist dies mit dem Beifügen ortsüblich zu ver¬
20„
1 „49 „
„ 30 „
lautbaren, dass gegen die in der genannten Liste enthaltene
„„„
30 „ „ 50 „ 1 „29 „ „ „ „
Bemessung der Hausclassensteuer ein allfälliger Rekurs innerhalb
„„
50 „ „ 70 , 1 „09 „30
Tagen nach der Veröffentlichung hieramts eingebracht werden
70 „ „ zur Grenze der Schlachtreife 1 K 07 h per
kann, dass aber gegen die bereits in Rechtskraft erwachsene
„
Kilogramm des Lebendgewichtes.
Classification der Gebäude ein Recurs unzulässig ist.
B. Für Schweine anderweitiger nicht veredelter Rassen
Feldkirch, am 5. Juli 1901.
20 Procent weniger als die auf Grund des obigen Werttarifes
Der k. k. Bezirkshauptmann:
festgesetzten Preise.
Zigau.
Innsbruck, am 8. Juli 1901.
K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg.
Rehlegger und Mühlebacher Waldatzung.
Es wird vielfach die Wahrnehmung gemacht, dass auf
Die nach Maßgabe der erflossenen rechtskräftigen Grund¬
frisch beschotterten Straßenzügen die Fuhrwerke dem Schotter
lasten=Ablösungserkenntnisse in Sachen der Mühlebacher Wald¬
sorgfältig ausweichen und fortwährend die Straßenbanquette
weide und der Kehlegger Waldatzung noch ausständigen Ab¬
befahren; hiedurch werden diese Banquette, welche in einer
lösungsbeträge sind nach Weisung der h. k. k. Ministerien des
Br eite von mindestens einem Meter ausschließlich zur Benützung
Innern und der Jus tiz im Wege der gerichtlichen Zwangs¬
für die Fußgänger event. für Radfahrer bestimmt sind, derart
vollstreckung nach den Vorschriften der Executions=Ordnung ein¬
ausgefahren, dass sich darin tiefe Geleise bilden, in welchen
zubringen.
das Regenwasser versitzt, wodurch der Untergrund ganz erweicht,
Die ausständigen Ablösungsbeträge der Kehlegger Wald¬
der Straßenkörper hinsichtlich seiner Haltbarkeit vielfach ge
atzung sind auf diesem Wege bereits hereingebracht worden.
schädigt und die Erhaltung einer guten Fahrbahn sehr er¬
Das Verzeichnis der Rückstände für die Mühlebacher
schwert wird.
Durch das gerügte Vorgehen der Fuhrleute wird die Waldweide
liegt im Gemeindeamte Zimmer Nr. 9 zur Ein¬
sicht auf und es werden sämmtliche zahlungspflichtige Parteien
Bindung der aufgebrachten Schotterdecke sehr verzögert, der
hiemit in ihrem Inter esse darauf aufmerksam gemacht, dass nach
Schotter bleibt locker auf der Fahrbahn liegen, wird bei ein¬
Umfluss
tretender trockener Witterung zu Staub zermalmt und geht für
von 14 Tagen zur Einbringung der dann noch aus¬
stehenden Beträge die erforderlichen Executionsanträge gestellt
die Straße nutzlos verloren; auch durch das Reiten und Vieh¬
verden müssten, womit Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden
treiben auf den Banquetten werden dieselben oft stark beschädigt
sind, welche sich die säumigen Parteien dann selbst zuzuschreiben
und wird die Sicherheit der Person gefährdet
2=2
Im Interesse einer guten und leichten Instandhaltung der
haben
Dornbirn,
Reichsstraßen, nicht weniger mit Rücksicht auf die Sicherheit und
am 14. Juli 1901.
Bequemlichkeit der Fußgänger und Radfahrer wird hiemit
Die Gemeindevorstehung.
neuerlich in Erinnerung gebracht, dass die Benützung der