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Dornbirner
Gemeinbeblart.
Erscheint jeden Sonntag. — Preis: ganzjährig K 2•— (mit Postversendung K 3•20), einzelne Nummern 10 h — Einschaltungen
ko sten 10 h der Zeilenraum und sind bis spätestens Freitag mittags kostenfrei ins Gemeindeamt zu bringen.
Nr. 32.
Sonntag, 11. August 1901.
32. Jahrg.
Kundmachungen.
Fleischbeschau.
Es wird hiemit bekannt gemacht, dass das Fleisch von
Auf der Alpe Schneewald, Gemeinde Ebnit, wurde am
nothgeschlachteten Thieren, welches aus den Nachbargemeinden
nach Dornbirn gebracht wird, stets noch vom hiesigen Gemeinde¬
31. I. Mts. der Bestand der Maul= und Klauenseuche
thierarzte überbeschaut werden muss.
amtlich festgestellt. Da auch das Gebiet der Alpen Kugel
Die Außerachtlassung die ses Gebotes ist nach dem Thier¬
und Priedler wegen Ansteckungsverdacht gegen den Personen= und
seuchengesetze strafbar.
Thierverkehr abgesperrt worden ist, ist dermalen der Besuch der
Dornbirn, am 28. August 1901.
hohen Kugel untersagt.
Feldkirch, am 2. August 1901.
Die Gemeindevorstehung.
Der k. k. Bezirkshauptmann: J. V.
Branntwein=Nachsteuer.
Nagel.
Wer am 1. September 1901 einen Vorrath an gebrannten
Waffenübung der Reservisten des
geistigen Flüssigkeiten (Branntwein, Liqueur, Rum, Cognac,
nicht denaturierten Spiritus u. s. w.) besitzt, ist verpflichtet,
stehenden Heeres.
den ganzen Vorrath getrennt nach den verschiedenen Gattungen
bis längsten 4. September 1901 schriftlich in zweifacher Aus
Die Einberufung der heuer noch Waffenübungspflichtigen
fertigung bei der gefertigten Abtheilung anzumelden.
des k. u. k. Heeres, welche in den Gemeinden Götzis, Dorn¬
Die Anmeldungsdögen können von nun an bei der ge¬
birn, Sulz, Röt his, Weiler und Klaus wohnen, wird sistiert.
fertigten Abtheilung abgeholt werden.
Dementsprechend hat das Ergänzungs=Bezirks=Commande
Frei von der Nachsteuer dleiben
a)für
das Weitere zu veranlassen, sowie die betheiligten Truppen¬
jene Parteien, welche den Ausschank von Branntwein
körper unter Angabe der Anzahl der hiedurch Betroffenen unter
oder den Handel mit solchem betreiben, 10 Liter Alkohol
k.(d.
Berufung auf diese Verordnung zu verständigen. Die k.
i. beiläufig 20 Liter Branntwein),
Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ist von dieser Verfügung von
für alle andern Personen 5 Liter Alkohol (d. i. beiläufig
hier aus verständigt.
10 Liter Branntwein).
Innsbruck, am 8. August 1901.
Angemeldet müssen aber auch diese Mengen werden, aus
Für die richtige Abschrift:
genommen es beträgt die gesammte im Besitze des Einzelnen
Sawlucek m. p., Hauptmann.
befindliche Menge nicht mehr als obige Ziffern andeuten.
Unter Bezugnahme auf vorstehenden Erlass des k. u. k.
Steuerfrei erzeugter Branntwein ist sowohl von der An¬
meldung als auch von der Nachsteuer befreit
14. Corps=Commandos, werden daher alle Reservisten des
Bis zu einer Menge von 500 Liter Branntwein braucht
stehenden Heeres hiemit aufgefordert, die in ihren Handen
die Menge und die Gradhältigkeit desselben von der Partei in
4der
befindlichen Einberufungskarten im Gemeindeamte Zimmer Nr.
Anmeldung nicht angegeben zu werden, sondern es kann in
abzugeben.
der Rubrik „Anmerkung“ nur die Bemerkung, dass der ge¬
Dornbirn, am 11. August 1901
sammte Vorrath 500 Liter Branntwein nicht übersteigt, ein¬
Die Gemeindevorstehung.
gesetzt werden. Diesbezügliche Auskünfte und Belehrungen
werd en bei der gefertigten Abtheilung bereitwilligst ertheilt. Jene
Fahrnis =Versteigerung.
Parteien, wel che nachsteuerpflichtige gebrannte geistige Flüssig¬
Ueber freiwilliges Ansuchen des Johann Herburger
keiten verschweigen oder 10% weniger anmelden, als sie be¬
sitzen, unterliegen einer unnachsichtlichen strengen Bestrafung.
an der Eisengasse Nr. 1 dahi er werden morgen Montag
den 12 d. Mts. von vormittags 9 Uhr angefangen
K. k. Finanzwache=Abtheilung
verschiedene Fahrnisgegenstände als: Flaschnerhandwerkzeug
Dornbirn, am 9. August 1901.
Bl ech, Messing= und Eisenwaren, Kücheneinrichtung, Möbel,
Der Abtheilungsleiter.
Brennholz, verschiedene Alterthümer, landwirtschaftliche Geräte
Bilder, Bücher, sowie ein Ladenbudel und verschiedene ander
Ueber freiwilliges Ansuchen der Erben nach Joh ann
Fahrnisgegenstände, gegen sofortige Barzahlung öffentlich ver¬
Thurnher Alt in der Mühlegasse Nr. 7 hier, werden am
steigert
Montag, den 12. Aug ust l. J. 9 Uhr vormittags im
Dornbirn, am 11. August 1901.
Gasthause zum Hirschen in Haselstauden nachbe¬
Die Gemeindevorstehung.
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zeichnete Liegenschaften feilgeboten werden als: