Dornbirner
Kemeinderlatt.
Gult Peresentng K beo, Anter Rumen 191. — Sinseltengen
Erscheint jeden Sonntag. —
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1911
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Nr. 51. Sonntag,
22. December 1901.
32. Jahrg.
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12. December 1901. Z.
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Einzelnen auf die Erwerbungen der Klöster Hofen
Festrede,
und Weingarten und der Edlen von Ems in Dornbirn ein¬
gehalten beim Festmahle im Mohrensaale am 12. December anlässlich
zugehen, kann nicht Sache dieses kurzen Rückblickes sein, und
der Feier der Erhebung des Marktes Dornbirn zur Stadt
auch die einheimischen Geschlechter der Edlen v. Siegberg,
von Dr. Carl Fussenegger.
deren Ansitz auf dem heute noch als „Bürgle“ bezeichneten
Hochansehnliche Festversammlung!
Hügel in der Parcelle Mühlebach stand, und der Edlen
10v.
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Geehrte Herr en! Werte Mitbürger!
Knie mögen nur kurz erwähnt werden.
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Die Herren vom Ems strebten stets nach Vermehrung
Im Anschlusse an die Begrüßungsworte des Herrn
ihres Besitzes an Leibeigenen und Grund in Dornbirn, dieser
Bürgermeisters sei es mir gestattet, Ihre Aufmerksamkeit für
urfte aber nach einem Vertrage vom Jahre 1568 niemals
eine kurze Zeit in Anspruch zu nehmen, und Sie hinzulenken aus
mehr als ein Drittel an Mannschaft und Grund betragen.
die Bedeutung des festlichen Anlasses, dessen Feier diese hoch¬
Ein Großtheil der Einwohnerschaft Dornbirns erhielt
ansehnliche Versammlung hier vereint.
sich zu aller Zeit, durch allen Wechsel der politischen Herren
Der Tag, an dem Dornbirn durch die Gnade Se. Maje¬
es Landes frei von persönlicher Leibeigenschaft.
stät zur Stadt erhoben wurde, bedeutet den Beginn eines
Die alte Selbstständigkeit Dornbirns und die alte Frei¬
neuen Abschnittes in der Geschichte unseres Gemeinwesens.
eit seiner Bewohner fand nach der Einverleibung durch das
Heute ruht die Arbeit und der Streit der Parteien; in ernster,
Haus Habsburg an demselben eine kräftige Stütze.
eierlicher Stimmung blicken wir zurück auf eine fast tausend¬ Als
im Jahre 1646 die Her ren v. Ems das Gericht
ährige Geschichte, wohl wissend, dass es uns nicht vergönnt Dornbirn
zu einem ungünstigeren Vertrage, als es der be¬
ist, lange auszuruhen, dass schon der nächste Tag uns wieder
reits erwähnte von 1568 war, drängen wollten, versagte der
zu neuer Arbeit ruft.
Landesfürst seine Genehmigung und bestätigte im Jahre 1655
Vieles ist geschehen, aber weit mehr noch bleibt zu thun
den früh eren Vertrag.
In
Die Geschichte Dornbirns reicht in altersgraue Zeit zurück,
demselben Jahre wurde dem Gerichte Dornbirn,
dem
in die Zeit der Besiedelung dieser Gegend durch unsere Vor¬
schon im Jahre 1571 das Blutbannrecht verliehen wurde,
ahren, den deutschen Stamm der Allemannen, aber nicht
ein eigenes Wappen verliehen; auch wurde in di esem Jahre
weiter; denn kein Berg= oder Flurname, kein alter Familien¬
die von den Herren von Hohenems erwirkte Verpfändung
name weist auf eine anderssprachige Bevölkerung hin; Dorn¬
Dornbirns vom Landesfürsten wieder aufgehoben, wogegen
undhm
birn war von Anbeginn eine deutsche Siedelung,
die Dorbirner ein Darlehen von 4000 fl. gaben.
Im
wird, so hoffen wir, nun für alle Zeiten eine deutsche
Jahre 1720 bestätigte Kaiser Karl VI. die Privi¬
legien
Stadt bleiben. Sein Name erscheint in der Form „Thorn¬
und Urkunden Dornbirns zur Belohnung für die tapfere
biura“ zum erstenmale in einer Urkunde vom 21. Mai 957, Haltung
der Dornbirner in den Schwedenkriegen und wegen
I.der glücklichen Vertheidigung des Bregenzerpasses vor den
also zur Regierungszeit Kaiser Otto
Im Jahre 1130 wird es bereits als insig nis villa
Franzosen im Jahre 1703.
Auch noch Kaiserin Maria Theresia wiederholte diese
d. i. ein beträchtlicher Ort, bezeichnet. Dornbirn war in
Bestätigung.
ältester Zeit ein Reichsdorf. Späte r bildete es in politischer
Die neue Landesverfassung räumte der Gemeinde Dorn¬
Beziehung einen Theil der Besitzungen der Grafen v. Buch¬
birn das Recht ein, einen eigenen Landtagsabgeordneten zu
horn, dem heutigen Friedrichshafen, und dann der Grafen
wählen und nach dem Gesetze vom 26. Mai 1884 hat Dorn¬
v. Montfort und infolge einer Montfort'schen Gütertheilung
birn zwei Abgeordnete in den Landtag zu entsenden; in den
kam es im Jahre 1338 zur Grafschaft Feldkirch und mit
Reichsrath wählte es seit Beginn der geltenden Verfassung
die ser am 22. Mai 1375 an das Haus Habsburg. Dorn¬
gemeinsam mit den Städten des Landes einen Abgeordneten.
derEs
irn bildete ein selbstständiges Gericht im Umfange
darf also wohl gesagt wer den, dass Dornhirn durch
heutigen Gemeinde, das in höherer Instanz den kaiserlichen
die durch alle Zeiten bewahrte Freiheit eines Großtheils
Landgerichten in Rankweil und Schwaben unterstand. Gericht
einer Einwohnerschaft von persönlicher Leibeigenschaft und
und Gemeinde Dornbirn bildeten bis zur Einführung der
durch die selbstständige Stellung, die es innerhalb der alten
neuen Landesverfassung einen besonderen „Landstand“ in der
tändischen Landesverfassung einnahm, dann durch die Ver¬
aus 24 Gliedern bestehenden Ständeversammlung der Habs¬
dienste seiner Bewohner in allen Kriegen, die das Land be¬
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burgischen Lande vor dem Arlberg.