Dornbirner
eieinbebiart .
Erscheint jeden Sonntag — Preis: ganzjährig K 2—, im Inland mit Postversendung K 3·30, nach De utschla nd N 4·10, in das ü brige
Auslan d K 5·40, einzelne Nummern 10 h. — Einschaltungen koste n 12 h der Zeilenraum und sind bie spätestens Frei tag
mittags kostenfrei in das Rat haus zu bringe n.
43. Jahrg.
Jänner 1912. Sonntag, 7.
Nr. 1.
als 100 K von 10 Hellern. Die der Gebühr entsprechenden
kund mac hungen. St emp elmarken
sind vor Ausfertigung der Rechnun g auf
der e rsten Seite eines jeden B ogens au f zukleben und mit
dem ersten Worte des Textes zu übers chreiben, nicht mit
Holzgeist dem
Datum.
Die wiederholt im Auslande vorgekommenen Vergiftu ngs¬ Dornbirn,
am 31. Dezember 1911.
fälle durch den Genuß von Methylalkohol (Hølzgeist) haben Der
Bürgermeister: E. Luger.
das Min isterium des Innern veranlaßt, die Aufmerksamkeit
der k. k. Statthalterei auf die Gefahre n zu lenken , die mit
der Verwendung dies es Alkoho ls zu Genußzwecken verbunden Gent l igiener.
sind Nach
dem Gutachten des Obersten Sanität srates ist Alle,
welche mit Gem eindest e uern, Kaufschil¬
Methylakohol ein äu ßerst gef ührli ches Gift, wel ches in größe ren lingen, Pachtzinsen usw. noch im Ausstande sind
werd en hiem it aufgefordert, dieselbe n eh estens an die Stadt¬
Mengen genossen den Tod, in geringeren Mengen sch were
Vergiftungs e rscheinun ge n, wie heftigen Kofpschmerz, Schwindel kasse
ein zuz ahlen
Erbrechen, Lähmung der Beine und der Atmung, Bew ust¬ Dornbirn, am 31. Dezember 1911.
l osigkeit etc. h ervor ruft. Der Bürgermeister: E. Luger.
Angesichts der eminente n G es und heitsschädlichk eit des
Met hylalkoh ols erscheint derselbe als Genußmittel in jeder
Form, insbesondere als Ve rsetzun gsmit tel zu anderen Ge¬ Militärtax-Anmeldung.
t ränken oder als K onservierungs m ittel völl ig ungeeign e t. Auch Die
betreffende Kundmachung ist in allen 4 Bezirken
eine Beimengung des Methy l alkohols zu kos metischen P räpa¬ an
den Amtstafeln a ngesch lagen. Sämtl iche Militärtaxpflichtige
raten erscheint unzuläßig, haben
sich im Laufe des Monats Jänner 1912 hieramts
Die politischen Behörde n I. Instanz werden daher in¬ Zimmer
Nr. 4 zu meld en, woselb st auch die auszuf üllend en folge Erlasses des k. k. Ministeriums des I nnern vom 8 Meldeformulare
in Empfang genommen werd en können.
Dezembe r 1911, Nr. 10812 ex. 1910, eingela den , die mit Die
wegen eines 1200 K nicht übersteigenden Ein¬
der Handhabung der Leb en smittel= und Gesundheitspolizei be¬ kommen s
oder aus anderen Gründen zu gewärtigende, oder
tr auten Behörden und O rgane aufzufordern, der Ve rwendung im
Vorjah re eingetretene Befreiung von der Person al-Ein ¬
von Methylalkohol zu Genußzwecken ein besonderes Augen kommensteuer
oder von der Dienstersatztaxe enthebt nicht
merk zuzuwenden und jeden derart igen Fall als ein nach von
der Verpflichtung zur Meldu ng. § 14 bezie hungsweise § 18 des Lebensmittelgesetzes zu ahn Straße
und Hausn ummer sind unbedingt und zwar bei
dend es Vergehen den Gerichten zur Anzeige zu bringen. Strafvermeidung
anzugeben und wird darauf aufmerksam
Innsbruck, am 20. Dezember 1911. gemacht,
daß Meldeübertretungen in der k ommenden Periode
K. k. Statthalterei für Tirol und Vor arlberg nicht
mehr mit dem Strafsatze von 2 K, sondern ents p rechend
Für den k. k. Statt h alter: höher
bis zu 50 K geahn det werden.
Stutzer. Um einen An drang zu vermeiden, wird es sich empfehlen
die Anmeldung schon in der ersten Hälfte des M onats
Die Gewerbetreibenden Jänner
zu machen.
werden hie mit aufgefordert, ihre Rechnungen für die Dornbirn,
am 24. Deze mber 1911
Monate Oktober, November und Dezember mit Ende
191 Der Bürge rm eister: E. Lug er.
2=2
a bzuschließen und bis 12. Jänner 1912 (in= Halbb ogen¬
format ) an die Stadtkasse abzugeben. Die Anschaffzettel sind Das Landsturmverzeichnis
mitzubringen. der im Jahre 1893 Geborenen liegt von Mo ntag den
Anmerkung: Für S traßenbau , Volksschule, Hochbau 8.
d. Mts. an durch 8 Tage zur öffentlichen Einsichtnahme
Feuerlöschwesen, Marktwesen usw. sind abgesonderte Rech¬ wä hrend
den gewöh nlic hen Amtss tu nden im Rath ause, Zim mer
nunge n auszu stelle n. Die Rechnungen bis zum Be trage von Nr.
4 auf.
einschließlich 20 K sind stempelfrei, diejenigen im Be trage Dornbirn,
am 7. Jänner 1912
von über 20 K bis einschließlich 100 K bedürfen für jeden Der
Bürgermeister: E. Luger .
ga nzen Bogen den Stempel von 2 Hellern und über mehr