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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1912 (1912)

Dornbirner 
eieinbebiart . 
Erscheint jeden Sonntag — Preis: ganzjährig K 2—, im Inland mit Postversendung K 3·30, nach De utschla nd N 4·10, in das ü brige 
Auslan d K 5·40, einzelne Nummern 10 h. — Einschaltungen koste n 12 h der Zeilenraum und sind bie spätestens Frei tag 
mittags kostenfrei in das Rat haus zu bringe n. 
43. Jahrg. 
Jänner 1912. Sonntag, 7. 
Nr. 1. 
als 100 K von 10 Hellern. Die der Gebühr entsprechenden 
kund mac hungen. St emp elmarken 
sind vor Ausfertigung der Rechnun g auf 
der e rsten Seite eines jeden B ogens au f zukleben und mit 
dem ersten Worte des Textes zu übers chreiben, nicht mit 
Holzgeist dem 
Datum. 
Die wiederholt im Auslande vorgekommenen Vergiftu ngs¬ Dornbirn, 
am 31. Dezember 1911. 
fälle durch den Genuß von Methylalkohol (Hølzgeist) haben Der 
Bürgermeister: E. Luger. 
das Min isterium des Innern veranlaßt, die Aufmerksamkeit 
der k. k. Statthalterei auf die Gefahre n zu lenken , die mit 
der Verwendung dies es Alkoho ls zu Genußzwecken verbunden Gent l igiener. 
sind Nach 
dem Gutachten des Obersten Sanität srates ist Alle, 
welche mit Gem eindest e uern, Kaufschil¬ 
Methylakohol ein äu ßerst gef ührli ches Gift, wel ches in größe ren lingen, Pachtzinsen usw. noch im Ausstande sind 
werd en hiem it aufgefordert, dieselbe n eh estens an die Stadt¬ 
Mengen genossen den Tod, in geringeren Mengen sch were 
Vergiftungs e rscheinun ge n, wie heftigen Kofpschmerz, Schwindel kasse 
ein zuz ahlen 
Erbrechen, Lähmung der Beine und der Atmung, Bew ust¬ Dornbirn, am 31. Dezember 1911. 
l osigkeit etc. h ervor ruft. Der Bürgermeister: E. Luger. 
Angesichts der eminente n G es und heitsschädlichk eit des 
Met hylalkoh ols erscheint derselbe als Genußmittel in jeder 
Form, insbesondere als Ve rsetzun gsmit tel zu anderen Ge¬ Militärtax-Anmeldung. 
t ränken oder als K onservierungs m ittel völl ig ungeeign e t. Auch Die 
betreffende Kundmachung ist in allen 4 Bezirken 
eine Beimengung des Methy l alkohols zu kos metischen P räpa¬ an 
den Amtstafeln a ngesch lagen. Sämtl iche Militärtaxpflichtige 
raten erscheint unzuläßig, haben 
sich im Laufe des Monats Jänner 1912 hieramts 
Die politischen Behörde n I. Instanz werden daher in¬ Zimmer 
Nr. 4 zu meld en, woselb st auch die auszuf üllend en folge Erlasses des k. k. Ministeriums des I nnern vom 8 Meldeformulare 
in Empfang genommen werd en können. 
Dezembe r 1911, Nr. 10812 ex. 1910, eingela den , die mit Die 
wegen eines 1200 K nicht übersteigenden Ein¬ 
der Handhabung der Leb en smittel= und Gesundheitspolizei be¬ kommen s 
oder aus anderen Gründen zu gewärtigende, oder 
tr auten Behörden und O rgane aufzufordern, der Ve rwendung im 
Vorjah re eingetretene Befreiung von der Person al-Ein ¬ 
von Methylalkohol zu Genußzwecken ein besonderes Augen kommensteuer 
oder von der Dienstersatztaxe enthebt nicht 
merk zuzuwenden und jeden derart igen Fall als ein nach von 
der Verpflichtung zur Meldu ng. § 14 bezie hungsweise § 18 des Lebensmittelgesetzes zu ahn Straße 
und Hausn ummer sind unbedingt und zwar bei 
dend es Vergehen den Gerichten zur Anzeige zu bringen. Strafvermeidung 
anzugeben und wird darauf aufmerksam 
Innsbruck, am 20. Dezember 1911. gemacht, 
daß Meldeübertretungen in der k ommenden Periode 
K. k. Statthalterei für Tirol und Vor arlberg nicht 
mehr mit dem Strafsatze von 2 K, sondern ents p rechend 
Für den k. k. Statt h alter: höher 
bis zu 50 K geahn det werden. 
Stutzer. Um einen An drang zu vermeiden, wird es sich empfehlen 
die Anmeldung schon in der ersten Hälfte des M onats 
Die Gewerbetreibenden Jänner 
zu machen. 
werden hie mit aufgefordert, ihre Rechnungen für die Dornbirn, 
am 24. Deze mber 1911 
Monate Oktober, November und Dezember mit Ende 
191 Der Bürge rm eister: E. Lug er. 
2=2 
a bzuschließen und bis 12. Jänner 1912 (in= Halbb ogen¬ 
format ) an die Stadtkasse abzugeben. Die Anschaffzettel sind Das Landsturmverzeichnis 
mitzubringen. der im Jahre 1893 Geborenen liegt von Mo ntag den 
Anmerkung: Für S traßenbau , Volksschule, Hochbau 8. 
d. Mts. an durch 8 Tage zur öffentlichen Einsichtnahme 
Feuerlöschwesen, Marktwesen usw. sind abgesonderte Rech¬ wä hrend 
den gewöh nlic hen Amtss tu nden im Rath ause, Zim mer 
nunge n auszu stelle n. Die Rechnungen bis zum Be trage von Nr. 
4 auf. 
einschließlich 20 K sind stempelfrei, diejenigen im Be trage Dornbirn, 
am 7. Jänner 1912 
von über 20 K bis einschließlich 100 K bedürfen für jeden Der 
Bürgermeister: E. Luger . 
ga nzen Bogen den Stempel von 2 Hellern und über mehr
	        
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