Dornbirner
Zeieindestart.
Erscheint jeden Sonntag — Preis: gan zjährig K2•—, im Inland mit Postversendung K 3·30, nach De utschlan d K 4·10, in das übrig
Ausland K 5·40, ein zelne Nummern 10 h. — Einschaltungen kost en 12 h der Zeile nraum und sind bis spätestens Freita
mittugs fostenfrei in das Ra thaus zu bringen.
Nr. 1. Sonntag,
5. Jänner 1913. 44.
Jahrg.
2. Hauszins=bezw. Hausklassensteuer: an
Kundmachungen. Februar,
1. Mai, 1. August und 1. November 1913.
3. Allgemeine und besondere Erwerb¬
Ueber Anregung der Verein igung österreichischer und steuer:
1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Ok tober 1913
deutscher Elektrizitätswerke wurde von einem aus Fach
männern bestehenden Komitee eine kurzgefaßte illu¬ 4.
Renten= und Personaleinkomme nsteuer :
am trierte Anleitung zur ersten Hilfeleistung 1.
Juni und 1. De zember 1913
bei Unfällen durch Elektrizität a usgear beitet. Diese Werden
die vorgenannten direkte n Steuern nicht
Anleitung ist im Verlage von Urban und Schw arzenberg spätestens
14 Tage nach Ablauf der für jede Steuer¬
in Wien erschienen und entweder in Plakatform oder gattung
anberaumten Einzahlung stermi ne entricht et, so
auf Karton aufgezogen, oder auch in Taschenformat tritt nach § 1 des vorgenannten Gesetzes die Verpflich
zu beziehen. tung
zur Bezahlung von Verzugszinsen ein, insoferne
Inf olge Erlasses der k. k. Statthalterei in Innsbruck die
ordentliche Steuergebühr samt St aatsz uschlägen für
vom 4. De zember 1912 Zl. VI=1046/l sind die interessierten das
ganze Jahr K 100•— übersteigt.
Kreise auf diese leichtfaßliche Belehr ung aufmerksam zu Sollte
die Steuerschuldigkeit nicht binn en 4 Woc hen
mach en und die allgemeine Einführung in elektrischen Be¬ nach
dem festg esetz ten Einz ahl ung stermine abges tatte
triebe n zu empfehle n. wer den,
so wird diesel be samt den etwaigen Verzugs ¬
Auch ist darauf Einfluß zu nehmen, daß wo möglich zi nsen
mittels des vorgeschrieb enen Zwangs verfahre ns
in allen größeren elektr ische n Betrieben eine entsprechende eingebracht.
Zahl geeigneter Arbei ter zur Verfügung stehe, die in der Die im Sinne des § 234 R. St. G. zur Vornahme
Ausführung der in d ieser Anl eitung
vo rgesch riebene n von Abzügen
Verpflichteten haf ten für deren richtigen
Hilfeleistung praktisch geschult sind. Vollzug,
sowie für die zei tgere chte A bfuhr der in Abzug
gebrachten Bet räge Feldkirc h, am 24. Dezember 1912. Bei
Verzögerung der A bfuhr haben sie von den
Der k. k. St atthaltereirat nicht
abgeführten Steuerbeträgen ohne Rücksic ht auf deren
und Leit er der Bezirkshauptmannschaft: Höhe
die im Gesetze vom 9. März 1870 R.=G.=Bl. Nr. 23
Ferrari. bezw.
vom 23. Jänner 1892 R.=G .=Bl. Nr. 26 bestimmten
Verzugszinsen zu entrichten
Bezugnehmend auf die h. a. Kundmachu ng vom 18Der
Verpächter eines Gewerbes haftet für die dem
Dezember 1912 Zl. 6444 Str. werden die Personalein¬ Pächter
bemessene Ste uer.
ko mmen- bezw. Rentensteuerpflichtigen aufmerksam ge¬ Wenn
mit Beginn eines neuen Steuerjahres die
macht, daß die Frist zu Ueberreichung der Bekennt¬ Steu erschu ldigkeit
der einzelnen Steuerpflichtigen für
nisse zur Personaleinkommen= und Rentensteue dieses
Jahr noch nicht definitiv vorgeschrieben werden
für das Jahr 1913, z ufolge Erlaß des F inanz
k. k. konnte,
so sind die Steuern nach der G ebühr des un¬
ministerium s vom 23. Dezember 1912 Zl. 94696, au mittelbar
vorausgegang e nen Steuer jahres insolange zu
die Zeit vom 15. Febr. 1913 bis 15. März 1913 entrichten,
bis die neuen Schuldigkeiten vorgeschrieben
verscho ben wurde . sind,
in w elche dann die geleisteten Einzahlungen einge¬
Die Abänderung der Frist zur Ueberreichung der rechnet
werden
geda chten Bekenntnisse wird in der Landeszeitung ver¬ K.
k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
lautbart. am
24. Dezember 1912.
K. k. Bezirkshauptmannschaft Feldkirch
am 30. Dezember 1912
Hof mann. Gemeinde steuern
und Kaufsc hillinge.
Im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 9. März 1870 Di eje nigen,
welch e mit der Einzahlung der Gemeinde¬
R.=G.=Bl . Nr. 23 werden hiem it die Einzah lungster m ine steuern,
der Holzkaufschillinge u. s. w. noch im Ausstand e
der einzelnen Ste uergattu ngen für das Jahr 1913 ver¬ sind, wer den hie mit aufgefor de rt, die fäll igen B eträge
lautbart: ungesäum t
an die Stadtkasse zu bezahlen.
1. Grundsteuer: am 2. Dornbirn,
am 5. Jänner 1913.
F ebruar, 24. April,
25. Juli und 30. November 1913. Der
Bürgermeis ter: E. Luger.