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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1913 (1913)

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s chwerf ällig und tei lnahmslos , stum pfen G eistes, träge 
uind lan gsam im Denken, was sich in schwereren Fällen 
bis zu ausgesprochenem Schwachsinn steigern kann 
Die Haut ist gedunsen und zeigt ein wachsarti g es 
meist bleiches Auss ehen. Die Wangen sind dick und schlaff 
die Augenlider wie verschwollen, am Halse b emerkt man 
in vie len Fällen einen Kropf, der aber auch fehlen kann 
Die ser Zustand kann durch rechtzeitige Behandlung 
erheblich gebessert und auch vo llständig geheilt werden. 
Für die Behandl ung eignen sich Kinder in jedem 
Alter und selbst E rwachsene, wenn sie nicht über 30 Jahre 
alt sind und solc he Gebrechen zeigen, wie sie oben be¬ 
ch rieben wor den sind. Dabei müssen nicht alle Erschei 
nun gen gleichmäßig ausgebildet sein, sondern es kommt 
weit häu figer vor, daß nur einzelne Zeichen der zurück ¬ 
geblieb enen Entwicklung zur Beob acht ung komm en. 
Die Behandlung ist sehr einfach, es wird jeden Tag 
ein Zeltchen eingen ommen , welche s das heilende Mittel 
enthält. Die ses Mittel wird aus der Schilddrüse gesu nder 
Tiere gewonnen und von der staatlichen Sanitätsver 
waltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 
Um geeignete Kind er auf Staatskosten in Behandlun g 
zu nehmen, wird der k. k. Land es=Sanit äts=Referent mit 
dem k. k. Bezirksarzte am Samst ag, den 2. Augu st 1913 
von 8—10 Uhr vormittags in Feldkirch, Volksschulgebäude 
die erforde rlichen Unte rsuchungen vorne hmen. 
Dazu sind von Elter n oder Pflegepersonen Kinder, 
welche in der Entwicklung z urückgeblieben sind oder 
einzeln e von den beschrieben en Gebrechen zeigen, und auch 
olche Erwachsene im Alter von wen iger als 30 Ja hren 
vorzuführen. 
Ausfu hr von Nutz¬und 
Zuchtvieh nach 
Württemberg. 
Wegen des Ausbruches der Maul= und Klauen¬ 
s euche im politis chen B ezirk Bregenz hat das kgl. württem¬ 
bergische Ministerium des Innern un term 23. Juni 1913 
die Erlaubn is zur Einfuhr von Nutz= und Zuchtrindern 
in die Oberamtsbe zir ke Leutkirch, Ravensburg, Tettnang, 
Wald see und Wangen aus dem Bezirke Bregen z bis 
auf w eiteres zurückgenommen. 
Dies wird mit Beziehung auf die h. o. K undmach ung 
vom 23. März 1913, Zl. 18192, zur allgemeine n Kenntnis 
gebrac ht 
K. k. Statthaltere i für Tirol und Vorarlberg 
am 2. Juni 1913. 
Maul= und Klauenseuche im 
Dornbirner Schlachthause . 
Am 9. ds. Mts. wurde im Schlachthause in Dornbirn 
bei einer vom v ers euchten Br egenzer=S chl achtvieh=Markte 
zur Schlachtung überf ührten Kuh Maul= und Klauen 
seuch e vorgef un den 
Da alle Tiere geschlachtet sind und die Rein igungs¬ 
und Desinfektionsarbeiten 
zur Durchführung gelangten 
ist die Krankheit wiede r als ge tilgt anzuse hen 
Fedkirc h, am 11. Juli 1913 
Der k. k. Statthaltereirat 
und Leiter der Bezirkshauptmannschaft 
Ferrari. 
Verb ot. 
Das Veer ensamm eln ist in allen Kulturorten 
der Staatsforste 
von Dornbi rn verbot en. 
Gegen Uebertreter dieses Ver botes wird Strafanzeige 
erstattet werden. 
K. k. Fo rst- und Domänen=Verwaltung Feldkirch 
am 17. Juli 1913. 
Der k. k. Forstrat: Ts chan. 
Schießbewilligung. 
Infolge einiger vorgekommener Uebe rtr etu ngsfäll= 
ieht sich der Stadtrat veranlaßt, die Kundmachung bezw. 
en Beschluß des Gem eindera tes vom Jahre, 1870 in 
Erinnerung zu bring en: 
Für die Erla ubnis zum Schieße n mit was immer 
für Werk zeugen bei häuslichen Festen und d erg leichen 
lnlässen wird auf 10 Gulden (h eute 20 Kr.) festgestellt. 
Wer ohne gemeindeamtliche Erlaubnis beim Schießen 
betroffen wird, hat diese Taxe nachzuz ah len und wird 
überd ies mit einer ang e messenen Ge ldbuße bestraft werden. 
Dornbirn, den 20Juli 1913. 
Der Bürgermeister: E. Luger. 
Kiesgrube Wins au. 
Das Schlagen von 200 m3 St raßenkies wird hi emit 
aus g eschrieb en. 
zewerber haben die An gebote bis Montag, den 
28. Juli 
l. Is. a bends 6 Uhr beim Stadtrate ei nzurei chen. 
Nähere Auskünfte ert eilt das städtische Bauam t. 
Dornbirn, am 20. Juli 1913. 
Der Bürgermeis ter : E. L uger. 
Flasc h n erarbeit. 
Die Abdecku ng des Steingesimses mit Kupferblech 
unterhalb der Schallöcher am Turme der Stadtpfar r 
irche St. M artin wird vergeben. 
Bewerber wollen sich Dienstag den 22. d. Mts. 
2 Uhr nach mittags, zur nähere n Erklärung der Aus¬ 
ührung an Ort und Stelle einfinden. 
Offerte sind bis spä testens 25. Juli l. Is. 12 Uhr 
mi ttags beim Stadtrate einzureichen 
Dornbi rn, am 20. Juli 1913. 
Der Bürgermeis ter: E. Luger 
Gec h e lbachbrücke 
Der Fuhrwverksverkehr über diese Brücke nach 
Neßla=Eschenau kann ab Freitag den 25. Juli 1913 
wieder aufgenom men w erden. 
Dornbirn, am 20. Juli 1913. 
Der Bürgerme i ster: E. Luger. 
Hewerbeförderungs=Institut für Vor arl¬ 
berg in Dornbirn 
geöffnet jeden Wochen tag von 8—12 und 2—6 Uhr. 
Im Lesesaal, der während der A mtszeit sowie jeden 
Mit twoch und F reitag ab ends von 7—9 Uhr zur f reien 
Benützung geöffnet ist, lieg en über 200 Fach zeitschr i ften 
für fast alle Gewerbe auf. 
Das In stitut ist in der Lage, Gewerbetreibenden 
und Handwerkern 
in allen Angeleg e nhei ten ihres Berufes 
vollkommen kostenlose Aus-kunft zu erteilen. 
Der Institutsleiter. 
Ge meind e vermittlun gsamt der Gemeinden 
Dornbirn, Hohemnems und Ebnit. 
Landesgesetz vom 15. Sep t. 1909 R.=G .=Bl. Nr. 59 
jede Woche ist am Diemstag Nachmittag von 2 bis 
5 Uhr im Zimmer Nr. 11 des Rathauses in Dornbirn 
Amtstag. 
Dorn birn, cam 20. Juli 1913 
Der L eiter des Vermittlungsamtes 
Albert Winsauer
	        
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