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s chwerf ällig und tei lnahmslos , stum pfen G eistes, träge
uind lan gsam im Denken, was sich in schwereren Fällen
bis zu ausgesprochenem Schwachsinn steigern kann
Die Haut ist gedunsen und zeigt ein wachsarti g es
meist bleiches Auss ehen. Die Wangen sind dick und schlaff
die Augenlider wie verschwollen, am Halse b emerkt man
in vie len Fällen einen Kropf, der aber auch fehlen kann
Die ser Zustand kann durch rechtzeitige Behandlung
erheblich gebessert und auch vo llständig geheilt werden.
Für die Behandl ung eignen sich Kinder in jedem
Alter und selbst E rwachsene, wenn sie nicht über 30 Jahre
alt sind und solc he Gebrechen zeigen, wie sie oben be¬
ch rieben wor den sind. Dabei müssen nicht alle Erschei
nun gen gleichmäßig ausgebildet sein, sondern es kommt
weit häu figer vor, daß nur einzelne Zeichen der zurück ¬
geblieb enen Entwicklung zur Beob acht ung komm en.
Die Behandlung ist sehr einfach, es wird jeden Tag
ein Zeltchen eingen ommen , welche s das heilende Mittel
enthält. Die ses Mittel wird aus der Schilddrüse gesu nder
Tiere gewonnen und von der staatlichen Sanitätsver
waltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Um geeignete Kind er auf Staatskosten in Behandlun g
zu nehmen, wird der k. k. Land es=Sanit äts=Referent mit
dem k. k. Bezirksarzte am Samst ag, den 2. Augu st 1913
von 8—10 Uhr vormittags in Feldkirch, Volksschulgebäude
die erforde rlichen Unte rsuchungen vorne hmen.
Dazu sind von Elter n oder Pflegepersonen Kinder,
welche in der Entwicklung z urückgeblieben sind oder
einzeln e von den beschrieben en Gebrechen zeigen, und auch
olche Erwachsene im Alter von wen iger als 30 Ja hren
vorzuführen.
Ausfu hr von Nutz¬und
Zuchtvieh nach
Württemberg.
Wegen des Ausbruches der Maul= und Klauen¬
s euche im politis chen B ezirk Bregenz hat das kgl. württem¬
bergische Ministerium des Innern un term 23. Juni 1913
die Erlaubn is zur Einfuhr von Nutz= und Zuchtrindern
in die Oberamtsbe zir ke Leutkirch, Ravensburg, Tettnang,
Wald see und Wangen aus dem Bezirke Bregen z bis
auf w eiteres zurückgenommen.
Dies wird mit Beziehung auf die h. o. K undmach ung
vom 23. März 1913, Zl. 18192, zur allgemeine n Kenntnis
gebrac ht
K. k. Statthaltere i für Tirol und Vorarlberg
am 2. Juni 1913.
Maul= und Klauenseuche im
Dornbirner Schlachthause .
Am 9. ds. Mts. wurde im Schlachthause in Dornbirn
bei einer vom v ers euchten Br egenzer=S chl achtvieh=Markte
zur Schlachtung überf ührten Kuh Maul= und Klauen
seuch e vorgef un den
Da alle Tiere geschlachtet sind und die Rein igungs¬
und Desinfektionsarbeiten
zur Durchführung gelangten
ist die Krankheit wiede r als ge tilgt anzuse hen
Fedkirc h, am 11. Juli 1913
Der k. k. Statthaltereirat
und Leiter der Bezirkshauptmannschaft
Ferrari.
Verb ot.
Das Veer ensamm eln ist in allen Kulturorten
der Staatsforste
von Dornbi rn verbot en.
Gegen Uebertreter dieses Ver botes wird Strafanzeige
erstattet werden.
K. k. Fo rst- und Domänen=Verwaltung Feldkirch
am 17. Juli 1913.
Der k. k. Forstrat: Ts chan.
Schießbewilligung.
Infolge einiger vorgekommener Uebe rtr etu ngsfäll=
ieht sich der Stadtrat veranlaßt, die Kundmachung bezw.
en Beschluß des Gem eindera tes vom Jahre, 1870 in
Erinnerung zu bring en:
Für die Erla ubnis zum Schieße n mit was immer
für Werk zeugen bei häuslichen Festen und d erg leichen
lnlässen wird auf 10 Gulden (h eute 20 Kr.) festgestellt.
Wer ohne gemeindeamtliche Erlaubnis beim Schießen
betroffen wird, hat diese Taxe nachzuz ah len und wird
überd ies mit einer ang e messenen Ge ldbuße bestraft werden.
Dornbirn, den 20Juli 1913.
Der Bürgermeister: E. Luger.
Kiesgrube Wins au.
Das Schlagen von 200 m3 St raßenkies wird hi emit
aus g eschrieb en.
zewerber haben die An gebote bis Montag, den
28. Juli
l. Is. a bends 6 Uhr beim Stadtrate ei nzurei chen.
Nähere Auskünfte ert eilt das städtische Bauam t.
Dornbirn, am 20. Juli 1913.
Der Bürgermeis ter : E. L uger.
Flasc h n erarbeit.
Die Abdecku ng des Steingesimses mit Kupferblech
unterhalb der Schallöcher am Turme der Stadtpfar r
irche St. M artin wird vergeben.
Bewerber wollen sich Dienstag den 22. d. Mts.
2 Uhr nach mittags, zur nähere n Erklärung der Aus¬
ührung an Ort und Stelle einfinden.
Offerte sind bis spä testens 25. Juli l. Is. 12 Uhr
mi ttags beim Stadtrate einzureichen
Dornbi rn, am 20. Juli 1913.
Der Bürgermeis ter: E. Luger
Gec h e lbachbrücke
Der Fuhrwverksverkehr über diese Brücke nach
Neßla=Eschenau kann ab Freitag den 25. Juli 1913
wieder aufgenom men w erden.
Dornbirn, am 20. Juli 1913.
Der Bürgerme i ster: E. Luger.
Hewerbeförderungs=Institut für Vor arl¬
berg in Dornbirn
geöffnet jeden Wochen tag von 8—12 und 2—6 Uhr.
Im Lesesaal, der während der A mtszeit sowie jeden
Mit twoch und F reitag ab ends von 7—9 Uhr zur f reien
Benützung geöffnet ist, lieg en über 200 Fach zeitschr i ften
für fast alle Gewerbe auf.
Das In stitut ist in der Lage, Gewerbetreibenden
und Handwerkern
in allen Angeleg e nhei ten ihres Berufes
vollkommen kostenlose Aus-kunft zu erteilen.
Der Institutsleiter.
Ge meind e vermittlun gsamt der Gemeinden
Dornbirn, Hohemnems und Ebnit.
Landesgesetz vom 15. Sep t. 1909 R.=G .=Bl. Nr. 59
jede Woche ist am Diemstag Nachmittag von 2 bis
5 Uhr im Zimmer Nr. 11 des Rathauses in Dornbirn
Amtstag.
Dorn birn, cam 20. Juli 1913
Der L eiter des Vermittlungsamtes
Albert Winsauer