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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1915 (1915)

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Dornbirner 
Dein einbeoiart . 
Erscheint jeden Son ntag. — Preis: ganzjährig K 2·—, im Inland mit Pos tversend ung K 3·60, nach Deu tschl and K4•50, in das übrige 
Ausland K 5·60, einzelne Nummern 10 h.— 
E i nschaltungen k osten 12 h der Zeilenraum und sind bis s pätestens Freita g 
mitt ags kostenfrei in das Rathau s zu bringen. 
Nr. 25. Sonntag, 
20. Juni 1915. 46. 
Jahr g. 
der Gebu rtsjahrgä nge 1878, 1879, 1880, 1881, 1882, 
Kundmachungen. 1883, 
1884, 1885 und 1886 am 15. Juli 1915. 
Gemeind ea usschuß =Sitzung 2. 
Ungarische Staatsbürger 
am Mittw och, den 23. Juni 1915, abends 6 
Uhr nac hMa ßgabe der in den ihnen zukommenden Einbe ¬ 
rufungskarten festgesetzten T ermine. im Rathaus saal . Obige 
Einrückungstermine gelte n auch, wenn in 
Tages ordnung: — 
den auch 
nach der Erlassung dieser Kun dmachun g 
1. M i tteilungen des Vorsi tzenden. ausgefolgten 
Landsturmlegitimationsblättern a ndere Ein¬ 
2. rück u ng stermine 
eingesetzt sind. Für jene Landsturm¬ 
Grun dtr enn ungsgesuc h des Heinrich Bohle, Tugstein, pflichtigen 
je doch, die wegen vorübe rgeh ende r Erkrankung 
b etreffend die Gp. Nr. 7479 an der Watzenegger¬ erst 
zu einem späteren als dem für sie nach den obigen traße. Bestimmungen 
geltenden Ter mine einzur ücken haben, 
3. Ansuchen der Bewohner vom Altweg betreffend gilt 
der hiefür besti mmte, aus dem Landsturmlegit ima¬ Erneuerung der Wasserl eitung in d ieser Straße. tionsblatte 
zu entnehmende Ter min 
Vo rarlbe rger Gasgesellschaft m. b. H. Dornbirn Die 
bei Nachmuste r u ngen nach den für die ein¬ 
Vorlage des Baukonto=Aus zuges 1914. zelnen 
Gebur t sjah rgänge in Betracht kommenden Ein¬ 5. Berich t 
und Antrag des Ortsschulratsvorsitzenden rückungsterminen 
geeig net Befundenen haben binnen 48 
betreffend Gehaltsbez üge der suppl i erenden Lehr¬ Stunden 
nach ihrer Musterung einzurücken. 
kräfte . 
6.Es liegt im Inte resse eines jeden einrückenden Land¬ 
Bericht und A ntrag des Friedhof k om itees hinsicht¬ st urmpfli c htigen, 
ein Paar fester Schuhe (eventuell Stiefel, 
lich der Benützung der Familiengrabs tätten. Opanken), 
dann ein Eßzeug und ein Eßgefäß sowie 
Anträge, Anfragen und Beschwerden. Proprietäten 
(Putzrequisiten usw.) mitzubringen, soweit 
Dornbirn, am 18. Juni 1915. er 
diese Gegenstände besitzt. Diese werden, falls sie als 
Der Bürgermeister: E. Luger m. p. brauchbar 
zur B enützung im militärische n Dienste be¬ 
funden werden , nach ihrem Werte vergütet werden. Auch 
empfiehlt es sich, Nahrungsmittel für drei Tage mitz u¬ 
Ei nberufu ngsk u ndmach ung. bringe n. 
Die bei den neuerlichen Mu sterungen in der Zeit Das 
Landsturmlegitimationsblatt berechtigt zurfreien 
vom 25. Mai bis 15. Juni 1915 oder später bis zu den Eisenbahnfahrt 
bei der Einrückung und ist vor Antritt 
unten festgesetzten Einrückungsterminen zum Landsturm dies er 
Fahrt bei der Personenkasse der Ausgangsstation 
dienste mit der Waffe geei gnet befundenen Landsturm¬ abstempeln 
zu lass en. 
pfli c htigen — 
und zwar mit Die vorsteh ende Einberufung gilt 
der Gebur tsjahr gänge 1878 bis einschl ießlic h 1890 den für die Landsturmpflichtigen österrei chischer Staats¬ 
angehörigkeit angesetzten Einrückungsterminen — auch 
1892, 1893 und 1894 ür 
die bei den Musterungen zum Dienste mit der 
ha ben, sofern sie nicht schon zum Dienste mit der Waffe Waffe 
geeignet befundenen b os nisch-hercegowini schen 
herangezogen oder von diesem Dienst e aus Rücksichten Dienstpflichtigen in der Evidenz der zweiten Reserve, 
des öffentlichen Dienstes oder Interesses auf bestimmte welche 
sich sohin an dem ihrem G eburts jahrgange ent¬ 
oder u nbestim mte Dauer enthob en worden sind, nach sprechenden 
Termi ne bei dem k. und k. Ergänzungs be¬ 
Maßgabe der unten angesetzten Termine einzu rüc ken. zirksk om mando einzufinden ha ben, zu dem ihr Auf ent¬ 
haltsort gehört . Es haben sich bei dem in ihrem Landsturmlegiti¬ 
mati onsblat te bezei chnet en k. und k. Ergänzungsbezirks¬ Die Nichtbefolgung dieses Einberufu n gs be¬ 
komman do, bezw. k. k. Landwehr=(Landesschützen.)Er¬ feh les 
wird nach dem Geset ze vom 28. Juni 1890, 
g änzungs bezirks komm ando einzuf inden: R.=G.=Bl. 
Nr. 137, s trenge bestraft. 
1. Oesterreichische Staatsbürger Von 
der k. k. Bezirkshauptmannschaft. der Geb urtsj ahrgän ge 1887, 1888, 1889, 1890, 1892 
1893 und 1894 am 21. Juni 1915, Feldkirch, am 12. Juni 1915.
	        
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