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Alpe nbutter=Lieferung.
Laut der im Gemeindeblatt vom 11. ds. Mts. ver
lautbarten Dur chfüh rungsbest im mungen zur Verordnung
der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorar lberg von
9. Mai 1916, II N 14/174, b etreffend die Butterver
sorgung des Lande s Vorarlberg, sind 40% der ge
sammten B utt ererzeugun g zur Verfügung des Lan des
kult urra tes in Anspru ch genommen, während von der
weiteren 60% die Hälfte die Stadt beansprucht und
der Rest den Alpe n, bezw. den einzelnen Buttererzeugern,
überlassen b leibt
Die Beförderung der auf den für Dornbirn in
Betr acht kommenden Alpen erzeugten Butter sowohl für
die Stadtgemeinde Dor nbirn als auch für den Lan des¬
kulturrat beabsichtigt der Stadtrat, an einen Lieferanter
oder über Wuns ch des betref fenden Alpmeis t ers der
Alpe gegen entsprechende Entlohnung zu übergeben.
Um weitere Verfügungen in dieser Ange legenh eit
zu treffen, werden schriftliche Anerbieten zur Uebe r¬
nahme der erwähnten Butterlieferung bis Dienstag
den 27. ds. Mts., ab ends 6 Uhr im Rat hause, Zimmer
Nr. 8, e n tge gengenommen; auch die Alpmeister, welche
die Lieferung für ihre Alpen besorgen w ollen, mögen
A ngebote stellen. In die Angeb ote wäre die ent
prechende Entlohnung für ein Kilogramm But ter hin¬
sichtlich jeder der nachbenannten Alpen getrennt einzu¬
etze n:
öschwendt, Gunzmoos und Obe rmörze l, Ha slach,
Kühberg, Müsel, Obergünterstall, Untergünterstall, Os
wald und Oberbrudertan, Staufen, Untermörzel, Unter¬
eh ren, Vd. Schaner n und Körb, Weißenfl uh, Sattel
indenbach, beide Hoc hälpele und Oberlose.
Da jede dieser Alpen nur insoweit zur Butter¬
lieferung nach D ornbirn verpflicht et ist, als auf die¬
selbe Kühe aus Dornb irn aufgetrieben wurd en, die
die sbezüglich en Fe st stellungen je doch noch nicht abge¬
schlossen sind, so ist der Stad tat heute nicht in der Lage,
genau bekannt zu geben , in w ieweit von den einzelnen
Alpen die Lieferung durchzuführen ist.
Die Lieferung der Butter hat nach Weisung des
Stadtrates unter Haft ung des Lieferanten für einwan d
reie und zweckentsprechende Beförderung zu erfolgen
Stadtrat Dornbirn , am 21. Juni 1916.
Der Bürgermeister: E. Luger
Besuch von Zivil-Krankenanstalten.
Das k. k. Ministerium des Innern hat mit Erlaß
vom27.
Mai 1916 Zl. 5661 /S folgendes verfügt:
In Z ivil= K rankena nstalten und sonstigen Zivil=Für
sorgeanstalten jeder Art darf vom 15. Juni 1916 ange¬
angen das Betreten des Anstaltsgebietes Personen, die
Anstaltspfleglinge besuchen wollen, von den den Zutritt
zur Ansta lt überwachenden Organe n erst dann gestatten
werde n, wenn die Besucher durch eine ärztliche Bestät i¬
gung nachweisen, daß sie seit Kriegsbeginn gegen Blattern
mit Erfolg geimpft oder wiede r geimpft wurden.
Die Ansta ltsleitu ngen sind anzuweisen, bezügliche
Tafeln an den A nstalts zug ängen anbringen zu lass en
die derzei t in P flege befindlichen Kranken sofort und
die künfti g zur Aufnahme gelangenden unmitt elbar nach
der Auf nahme zu verständigen.Die
Mitteilungen der
A nsta ltsleit ungen über die Aufnahme von P fleglingen
in die Angehörigen, sowie die K orrespondenz en der
Anstaltspfleg linge sind womöglichmit
einem die gegen¬
tändliche Verfügung enthaltenden Stampiglienaufdrucke
zu versehen.
Ausnahmen, die in besond ers dringlichen Fälle n
notwendig werden (z. B. bei Besuch Sterbender durch
zugereiste Angehörige), sind nur f allweise mit ausd rück¬
licher Bewill i gung des leitenden bez iehungs weise des
iensthabenden Anstaltsarztes zulässig.
Zufolge Erlasses der k. k. S tatthalterei Inns bruck
om 31. Mai 1916 VI Zl. 328/1 sind diese Maßnahmer
ofort auf das Strengste du rchzuführ en und sämtlichen
Anstalt s ä rzten, Krankenpflegerinnen, sowie allen übr igen
An staltsangest ellte n zur Kenntnis zu bringen
Feldkirch, am 10. Juni 1916.
Der k. k. Statthaltereirat
und Leiter der Bezirkshau ptma nnsc haft:
Cornet m. p.
n Gemä ßheit der §§ 18 und 19 des Gesetzes vom
23. Mai 1883, R.=G.=Bl. Nr. 83, über die Evidenzhal
tung des Gr undsteue rkataster s wird zur allgemeinen
Kenn tnis gebr acht, daß ein Steue ramtsb eamte r zun
Zwecke der Entgegennahme von Anmeldungen über ein¬
jetretene Verä nderu ngen im Gru ndbesit ze und zu son
sti gen E v idenzhaltungs amts handl ung en an den Tagen
24., 25. und 26. Juli 1916 im Lokale des Steuer ¬
imtes zu Dornbirn anwesend sein wird.
Es wollen daher die Grundbesitzer an den bezeich¬
neten Tagen beim gef. Vermess ungsbeamten in Angelegen¬
eit der Evidenzhaltung des Katasters Anmeldungen
der sonstige auf stattgefunde ne Veränderungen im G rund¬
esitze bezüglich e N ac hweisungen beibringen oder münd¬
liche E rklärungen abgeb en.
Feldkirch, am 21. Juni 1916.
K. k. Evidenzhaltu ng des Grundsteuerkatasters.
Ludw ig.
El. Bahn D ornbi rn—Lust enau.
Staatsbahn=Fahrplan.
Die viele n Aenderungen in den Verkehrszeiten der
Staatsbahn und die damit in Zusammenhang stehenden,
häufigen Anfragen bei der Gefertigten bezügl. der Ver
e hrszeiten in Station Dornbirn geben zu folgender
Einr ich tung Ver anlassung
An den Stirwänden der M otorwagen der El. Bahn
ndnach
der Innen= und Außenseite der Wagen die
Verkehrszeiten der Staatsbahn in Station Dornbirn er¬
ichtlich gemacht. Die je weils eingestellten Züge sind
mit tels X (Durchkreuzung der Fahrzeit) geke n nzeichnet.
Dornbirn, am 21. Juni 1916.
Die Bet riebsleitun g .
Tiroler Landes=Assekuranz.
Die Einzugslisten obiger Assekuranz für das Jahr
915 sind eingelangt
Die Einzahlungen sind zu leisten im Rathause,
Zimmer Nr. 1, in der Zeit vom 5. Juni bis 1. Augus t
1916, jedoch nur an Werktagen vormittags von 8
bis 12 Uhr. Zu anderer Tageszeit und ohne Vor
wei sung der Asseku r ranzbüc hel werden keine Zahlungen
n tgegengenomen.
Nach Ablauf der festgesetzten Frist werden die Um
agebeit räge gegen ein Ganggeld von 20 Heller einge¬
mahnt, bezie hu ngsweise eingezogen.
Stadtrat Dornbirn, am 23. Juni 1916.
Der Bürge rmeister: E. Luger.