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Gemüse=Samen=Bestellung.
Im Auftrage des Amtes für Volksernährung wird die Futterm ittelzen tral e zirka 10 bis 15 Waggon
von ihrem im Ausland e angekauften, durch die k. k. Samenkontrollstation überprüften Gemüsesamen in Verkehr bringen.
Für Vorarlberg vermittelt der Verband la ndwirtschaftlicher Genossenscha f ten in Vorarlberg
in Bregenz, der zugleich auch Landesfut termi ttelstelle ist, die in Verkehr gebrachten G emüsesamen und hat nach
einiger Gärtner des Landes, den für unser Land notwend ig en Bedarf in Samen gesichert.
Rücksprache Die
Abgabspreise für je 1 Kilogram m wu rden vom Amte für Volksernährung wie folgt festgesetzt:
Im Weiterverkaufe
Bei Abgabe durch von
10
Kg. von ¼ Kg.
in Orig inal-
die Futtermittel¬ bis
50
Kg. bis 10 Kg.
Ball en v. 50 Kg. zentrale ab
Magazin Wien ab
Magazin des Verkäufers
K
N 1
K5·20
4·80
4·60 398
E rbsen 7•70
7·10
6·80 5·90
Spi nat 8·65
8·—
7·65 6·65
Herb strüben 8·20
7·22 7·55
6·28
M airüben 9·30
8·60
8·25
7•18
Koh lsteckrüb en
Wrücken, Dorschen , Karotten (gelbe 75·70
69·90
66•95 58·22
Rüben) 29·10
26•90
25·76
22·39
Weißkohlkraut
Möhren (Futterrüben, Runkel¬ 41·25
39•— 37·40
32·49
rüben) 17·20
15·85
15·20
13·22
W irsing, Kohl, Kelch 2·60
2·60 2·24
1·73
Schalotten (Zwiebeln)
Diese Preis e dürfen nicht überschritten werd en, doch steht es den Wiederverkäufern frei, auch unter
diese n Pr eisen diese Gemüsesamen abzugeben.
Die Futtermittelzentrale berechn et die Füllsäcke zu Kr. 4 per Stü ck.
Wiede rverkä ufer sind berechtigt, bei Abgabe von Men gen unter 50 kg die Emballage zum Selbstkosten¬
pr eise zu berechnen.
Der Verband effektuiert Menge n unter eine m ¼ kg nicht.
Es empfiehlt sich, daß die Gemeinde=Vorstehungen des Landes sich mit Beschaffung von Gemüsesame n
befass en, den Bedar f in der eigenen Gemeinde aufnehmen und einer geeigneten Pers on oder einem Vereine den
Det ailverk auf übertragen.
Der Ver band hat bei der Bestellung die im Lande bestei ngef üh rten und beliebtesten Samensorten aus¬
gesucht und auch zum größten Teile erhalten.
Es ist im Interesse jedes einzelnen und der Gemeinde, daß die Bestellungen umgehend anher ge¬
sandt werden, damit der Samen zur Anbauzeit rechtzeitig in jeder Gemeinde vorhanden ist.
Bregenz, 20. März 1917. Verband
landwir t sc haftlic her Genossenschaften
in Vorarlberg,
eingetragene Genossenschaft mit beschrä nk ter Haftung.
B estellung en werden diese Woche am Montag, Di enstag und M ittwoch in den städt.
Verkaufsstellen (Zeit der Mehlabgabe) entgegengenommen. S pätere Anmel dungen können nicht mehr
b erücksichtig t w erden.
Stadtrat Do rnbirn, am 24. März 1917. Der
Bürgermeister: E. Luger.