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den gemacht en W a hrnehmungen die Möglichkeit
bestünde, die Lustbarkeitssteuer so zu gestalten, daß
die heimische, volksbildende Ver ein stä tigkeit etwas
entlastet wird, ohne das Gesamtergebnis der Steue
wesentlich zu kürzen. St .=V. Martin Natter besorg
weitere Berichtersta ttung. Sein Antrag lautet :
„Die Stadtvertretung wolle beschließen
Der § 4 der Bestimmungen bezüglich L ustbar
keitssteuer soll künft ig laut en: Insoweit der Besu ck
von Lustbarkeiten von der Entrichtung eines Geld¬
betrages abhängig ist, gleichgültig, ob an die Be
ucher Eintrittsausweise wie Karten, Einladungen
V ort ragsord nungen, Erkennungszeichen u s. w. aus¬
gegeben werde n, ist die Lustb arkeitssteu er mit 10
20 oder 30% von den Brut toein nahmen der Ver
anstaltung zu ent richt en. Ergibt der jew eils ent¬
fallende Prozentsatz vom Bruttoerlöse weniger als
die doppelte feste Taxe, so ist letztere zu entrichten
Es ergeben sich d arauf 3 Gruppen. In die erste
Stufe (10%) sind zur Haup tsache jene Vereine ein¬
zub ezieh en, die ihre Veranstaltungen (Theater, Kon
zert, Familienabend u. s. w.) nur als Mittel zur
Erreichung ihres Vereinszweckes geben und nich
rein zum Zwecke dieser Veranstaltung bestehen. In
ie Gruppe 2 (20%) sind ein z ubeziehen die Auf
ü hrungen fremder Vere ine und Veranstalt er und
solcher Veranstalter, die sich zum Zwecke der Ver¬
anstaltu ng zusammengetan haben ; dann aber auch
alle Veranstaltungen ohne Ausnahme, sofern e sie
teilweise oder ausschließ li ch dem Tanzvergnügen
diene n. In die Gruppe 3. sind einzur eihen alle
Kinovorstellungen, so weit es sich nicht um Licht¬
bildervort räg e zu Volksbildungs zwecken ha ndelt,
alle Tingeltangelvorstellungen und alle Veran
staltungen, die zur Haupt sache dem Tanze dienen
und über die Sper rstund e sich erstrecken
So weit zur Ein reihung in die entsprechende
Sr uppe die hier gegebenen Ric htlin ien nicht aus
reichen, ist der Stadtrat ermächtigt, zweckdienliche
Ergänzun gen zu machen.
Hiezu s prechen St.=R. Schuldirektor Hans Martin,
Josef Diem, St.= V. Mar tin Natter, Ludwig Rinderer
und Vitus Zehre r.
Beschluß gleich dem An trag
Zu 9. Bü rg m.=Stllo. Albert Winsauer führt aus, das
vom Land in der zweiten Kleinre ntner aktio n der
St adtgem einde Dornbirn für 19 Parteien ein Be¬
trag von 1,710,000.— K überwi esen wurde und
die Gemeinde den gleichen Betrag für die Klein
rentner zu geben hat, widrigenf alls die Widmung
des Lan des zurückbezahlt werden mü ßte. Der
Stadt rat hat die Spende auf Weihna chten vertei
en lassen und den Zusch uß der Gemeinde gegen
nachträgliche Genehmigung durch die Stadtvertre
tung geleistet. Ueber Ant rag des Berichterstatters
wird die nachträgliche Zust immung gegeben.
Zu 10. Der Bürgermeister beric htet zum vorli egenden
Ansuchen des Jugend=Fürsorge=Vereins. Im Jahre
1921 wurde ein Betrag von 200.— K gegeben .
Eine Erhöhung ist nicht nur nach dem geänderten
Geldwert, son dern auch mit Rücksic ht auf die Tä¬
t igkeit des Vereines empfehlenswert. Der Bürge r¬
meis ter b eantragt die Widmung eines Betrages
von 50,000.— K für das Jahr 1922. S t.=V. Hein¬
rich Theimer bean tragt, die Angelegenheit dem Fi
nanzausschuß zuzuwei sen und eine P rüfung vor
zunehmen, ob der Verein mit Rücksicht auf sein
Satzungen und seine Tät igkeit dieser Spende wür¬
dig sei. St=V. Bundesrat Anton Linder s pricht in
Zu
a
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gleichem Si nne. St.=R. Sc huldirektor Hans Ma rtin
und St.=V. Ludwig Rinderer b efürwort en die so¬
fortige Erledigang und Gewähr ung des Beitrages
von 50,000.— K. In der Abstimmung wird zuerst
der sofortigen Erledigung und hierauf dem An trag
des Bürge rmeister s die Zustimmung ert eilt
Zu 11. St=V. Jakob M ayer, Obmann des Hochbau aus¬
sch usses, besorgt die Berichterstattung und st ellt die
A nträge
a) „Die Stadtverwaltung wolle beschlie ßen:
Im Dachstocke der Schu le Salzman n ist nach
dem vorliegenden Plane bei dem Kos tenvoran
schlage von Goldkron en 3,76 6.24 eine Lehrerwoh¬
nung einzubauen. Vorerst aber ist die Firma F. M
Hämmerle zu ersuchen, für den Leh rer wieder wie
in früherer Zeit, eine Wohnung beizustellen, oder
wenn dies nicht möglich sein sollte, zu den Bau¬
kosten einen entsprechenden Bei trag zu leisten.
b) „Die Stadtvertretung wolle b eschließe n
Im Schulhau s Hauat sind die Räume im
D achstock um die Kostensumme von 160 Goldkronen
zu einer Lehrerwohnung auszubauen.
St.=R. Sch uldir ektor Hans Martin befür wort et
die Zustimm u ng. Besch luß gleich dem Antrage zu
a und b
12. St.=R. L ehrer Josef Rüf, O bmann des Haus¬
haltung sschu l ausschusses, berichtet über den Schul¬
beginn, die notwendigen Bauf ührungen, die An
schaf fung von E in r ichtungsgeg en ständen und anderen
Verbes serungen. Der Haushaltungsschulausschuß haf
eing ehende Beratungen gepflogen und eins ti mmigen
B eschluß darüb er gefaßt, den nachstehe nden A ntrag
der St adtv e rtretung zu unterbreit en. Diesem Be
chluss e erteilten der Hoc hbauaussch uß und der Fi¬
nanzausschuß die Zustimmung. Der Antra g des
Haushaltu ng ssch ulausschusses lautet
„Die Stadtvertretung wolle beschließen:
Im zweiten Stockwerke des Anbaues der Haus
haltungsschule ist nach den vorliegenden Pläner
eine Hausdienerwohnung einzubauen.
Der Raum im e rsten Stockwerke des Ausbaues ist
gleich wie die Hausdienerwohnung in vier Räume
zu scheiden und soll als Internat für auswärti ge
Sch ülerinne n und als Wohnu ng einer Lehr erin
Verwend ung find en. Die Vergebung d ieser Bauar ¬
beite n sowie anderer He rstel lungs ar beiten wird dem
Baua mte übertragen
Für die Küche und die Schlafräume der Sc hüle¬
rinnen, bezw. der Lehrerin, sind einfache Möbe
nach den Plänen des Gewerbeförderungsinstitutes
zu bestellen. Die Vergebun g obliegt dem Bau amte
im Einvern ehmen mit dem Gewerbeför deru ngs ¬
institut.
Vereinbarungsgemäß wird beim Einga nge in das
Schulgebäude eine Gedenktafel errichtet mit dem
Inhalte
„Dem Alter zur Ehr', der Jugend zur Lehr'
Durch den Gemeinsinn und die Opferwi llig
keit der Dornbirner Grun dbesitzer in ihrem Ver
zichte auf den Jag dp achtschilling von 1922 bis 1930
konnte die Stadtgemeinde die Haushalt un gssc hule
des Fabriksbesitzers Viktor Hämmerle erwerben.
Stadtrat Dornbirn, im Dezember 1922.
Der Bürger me ister
Engelbert Luger.
Die He rstellung des Entwurfes wird dem Ge
werb eförd erungsinstit ut übertragen. Die Ver gebung
der Arbeit ist durch den Stadtrat zu erledigen .