2)
3)
Dornbirner
eenseslal
Ersch eint jeden Sonntag. Preis
für das 1. Halbjah r S 2.—, im Inland mit Postversendung, S 4.—, nach Deutschland und
u. das übrige Ausland, S
6.—, einzelne Nummer, S 0,20. Einschaltungen kosten S 0.15, der Zeilenra um und sind bis
spätestens Donnerstag abends kostenfrei ins Rathaus zu bringen.
Nr. 3 Sonntag,
20. Jä nner 1929 60.
Jahrg.
Woch enkale nder : Sonntag, 20. Namen Jesusonntag, Montag, 21. Agnes, Meinrad, Dienstag, 15 Vinz
Anastasius, Mit twoch, 23. Mar. Verm, Raim. Do nnerst ag,
24. Timotheus, Freitag, 25. Pauli Bekehr.
Sa mstag, 26 Polykarp.
Wochenmärkte in Dornbirn: jeden Mittwoc h und Sa mstag.
Vieh= und Krä mermä rkte in Dornbi rn: 12.
Februar, 12. März, 2. Apr il, 7, Mai, 21. Mai, 24.
Se ptember, 5. November, 19. November, 6 Dezember.
Kundmachungen Einzahlungstermine
der direkt en Bundes¬
steuern im Jahre 1929.
Im Sinne des § 3 des Einhebungsgesetzes vom
Jahre 1925 B.=G.=Bl. Nr. 373 werden die für das
Maul= und Klauenseuche. Jahr
1929 geltenden Ein zahl ungstermine verlautbart
Es ist ei nzuzahlen: Am 15/1. 1929 ist unter dem Viehsta nde des Marte 1.
Josef in Adelsgehr Nr. 7 die Maul= und K lauenseuch e Die
Erwerb=, Einkommen = , Vermögens= und Renten¬
amtärztlich konstatiert worden. steue r
(auf Grund von Bekenntnissen veranlagt) in
4 gleiche n Raten am
Um eine Weiterverschleppung der Seuche möglichst
hintanzuhalten, werden folgende Ma ßnahmen verfügt: 1. März 1. Juni 1. September und 1. Dezember
1) Alle Viehstände der Parzelle Adelsgehr sind unter 2.Die
Körperschaftssteuer in vier gleichen Ratten am
trenge Stallsperre gestellt, ebnnso ist über alle jene 1.
Jän ner 1.
April 1.
Juli und 1. Oktober
Viehstände der Parzellen Winsau und Tobel , welche Die
Re ntensteu er im Wege des Abzuges (Banken,
innerhalb der letzten 14 Tage beim nun verseuch t en B ankiers,
Sparkassen erc. für das zwe ite Halbjahr
Rayonsstiere bele gen ließen, 14-tägige Kontumaz, vom 1928
längstens bis 1. Mai 1929 und für das erste Tage des Belegens gerechnet , verhängt wo rden. Halbjahr
1929 längs tens bis 1. November 1929
Jegliche r Klauenviehabtrieb aus den Parzellen Win¬ Der
G a ranti efondsb eitrag für das Jahr 1928 die
au, Ad elsgehr und Tobel wird bis auf weiteres
e ingestell t Restzahlung
bis 1. April 1929 „und für das erste
Halbjahr 1929 die laufende Zahlung bis 1. Okt, 1929.
Aus den ü brigen gefährd eten Parzellen von Hasel¬ Die
Eink omme ns teuer im Wege des Abzuges in der
stauderberg so Kreuzen, Heilgenreute, Jennen, Kalben Regel
binn en 16 Tagen nach Monatsende hinsichtlich und Hauat ist der Abtrieb bei unbe denklichem Be¬ der
im Laufe des Vormonates abgezog enen Steuer, funde des gesamt en Herkunftviehstandes (durch einen anläßlich
der letzten Bezu gs auszahlu ng im Kalender¬
Tierarzt) mit 1 4-täg. Kontumazierung am Bestim¬
mungsorte
gestattet. jahre ist der allfällige Jahresausgleich vorzunehm en.
Die Warenumsatzsteuer als Abschlagszahlung für je
Für die r estlichen Bezirke bezw Parzel len der Stadt einen
Kalen dermon at im Falle der Steu eren tricht ung
gemeind e Dornbirn ist der Abtrieb ohne Kontum az
erlaubt . nach
dem Zahlungssystem spätestens am 20. Tage
nach Ablauf des betreff end en Kale ndermonat e s, im
5) Der Durchtrieb von Klauentieren von der Gemeinde ¬ Falle
der Entrichtung nach dem Fakturen systeme aber
g renze Albe rsc hwende bis Kreuzen und umgekehrt ist spätestens
am 20. Tage des dem b etreffende n
str engst ens verboten. Der Transp ort von Klauentieren Kalendermonate
folgen den zweitn ächst en Kalender¬
auf Schlitten, Wagen, Auto ist jedoch auf dieser Strek¬ monates.
Die Abschlagszahlung hat alle während
ke ohne Aufenthalt zuge lassen . des
betreffenden Kalendermona tes s ta ttgefun denen
steuerpflichtigen (al lgeme ine und erh öhte Steue r) Im Auftrage der Bezirkshauptmannschaft: Vorgänge
voll zu erfassen Am 20. Jänn er bezw.
418 Der
Bürgermeisterstellvertreter: A. Winsauer 20.
Februar 1929 hat die Res tzahlung für den