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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1930 (1930)

G eschäftszahl: E 172430/2 
Versteig erungsedikt. 
Am 26. November 1930, vormittags 10 Uhr, wird 
in Dornbirn, Schulgasse Nr. 23 
in Herrenfahrrad 
öff entlich versteig ert, 
Mit der Aufforderung zum Bieten wird erst eine halbe 
Stun de nach dem vorste hend angeordneten Termine be 
gonnen Bezirksge richt 
Dornbirn, Abteilun g II 
am 6. Nove mber 1930 
D örler. 7245 
Geschäftszahl E 1755/30/2 
Versteigerungsedikt. 
Am 28. November 1930, vormittags 9 Uhr, wer den 
in Dornbirn, Dammstraße 30, folgende Gegenstände 
öffentlich versteigert: 
1 Wasc hti sch, 1 Pendeluhr, 1 Heilige nbi ld, 2 Landschafts 
bilder und 1 Herrenfahrrad. 
Mit der Aufforde rung zum Bieten wird erst eine 
halbe Stunde nach dem v orstehend angeordneten Ter 
mine begon nen; während dieser Zeit könne n die Gegen 
stände besichtigt werden. 
Bezirksgericht Dornbirn, Abteilung II 
am 
6. Novem ber 1930 
Dörler 724. 
Mitteilungen 
Beschaffenheit des Fahrrades. (Landes=Stra¬ 
ßenpolizeigesetz [Auszug]). Jedes Fahr rad muß verseher 
sein:1. 
mit einer sich er wirkenden Hemmvorrichtung; als 
solche gilt auch eine Rücktrittbremse 
2. mit einer helltönenden Glo cke zum Abgeb en vor 
Warnu ngszeic he n 
3. während der Dunkelhei t oder bei starkem Nebel 
mit einer hellbrennenden Latern e mit farblosem oder 
gelblichen Glase, die den Lichtschein nach vorne auf die 
Fahrbahn wirft 
4.mit einem Rücklic ht von gelbrot er Farbe 
oder einer Blendlinse von gelbroter Farbe, die 
das Fahrrad im Lichtschein der Laterne n von 
hinten nahender Fahrzeu ge b emerkbar macht 
Die Blendlinse muß in einer E ntfernung vor 
50 Metern im Sch einwerferlic ht einer 25 Watt 
lampe sichtbar sein. 724“ 
Motorradfahrer=Führerschein. Wie bereits ver 
lautbart wu rde, ist nach den neuen Kraftfahrvorschriften 
die Führung von Kr aftfahr zeugen auf Straßen und 
Wegen, die dem öffentlichen Ver kehr dienen, an die Er 
lau bnis der Beh örde gebunden. Es müss en daher nun 
auch die M otorr adfahrer und zwar spätestens bis 
1. Jän ner 1931, bei sonstiger S t raffälligkeit , einen Füh 
rers chein besitzen. Die Motorradfahrer werden einge 
lad en, zei tgerec ht bei der Bezirkshaupt mannsc haft um die 
Erte ilung des Führersche ine s anzusuchen 710: 
Salvatorapotheke hat Sonntag= bezw. Nachtdiens 
vom 22. bis einschließl. 28. Novemb er. 
1135 
G ewährung von Fahrprei sermäßigungen auf 
den Bundesbahnen für Kriegsb esc hädigte . Zufolge 
Erlasses des Bundesministeriums für soziale Verwaltung 
vom 5. Novembe r 1930 Zl. 147. 451 — Abteilung 7,30 
wird die Generaldirektion der Oesterreichischen Bundes 
bahnen Kriegsbeschädigten mit einer Minder ung der 
Erwerbsfähigkeit von über 35 von Hundert über ihr 
Ansuchen Ausweise ausstellen, die sie zur Fahrt auf den 
Bundesbah nen für den hal ben Fahr preis berechtigen 
wer den. 
Kriegsbes chä digte, welche sich um die Erlangung 
ines Ausweises für die Fahrbegünstigung bewerben, 
haben das Formul ar entspreche nd ausz ufül len und ein 
Lich tbild in dem auf dem Formulare näher bezeichneten 
Formate anzuschließen. Auf der Rückseite des Lichtbildes 
muß die gemei ndeärztlic he Bestät igung der Personen¬ 
gleichheit e nthalten sein. Geschä digte, die einen Anspr uch 
auf Rentenzuschuß nach § 15 Absatz 2, 3 bezw. 4 des 
I. E. G. haben, werden über Ansuchen eine Legitimation 
erhalten, die auf den Namen des Gesch ädigten und ein 
nicht benannte Begleitperson lauten werde n, sodaß beide 
Personen auf Grund dieses Ausweises bei gemei n samer 
Fahrt blos eine ganze Fahrkarte zu lösen haben werden. 
Der Hilfl ose (B linde) wird, wenn er allein fährt, 
tur eine halbe Karte zu lösen haben, die Begleitperson 
allein besitzt keinen Anspruch auf die Fahrbegünstigung. 
Die Fa hr tausweise haben eine Laufzeit von 5 Jahren 
und w erden erstmalig für die Zeit bis 31. Dezember 
1931 au s gestellt sein. Für die folgenden K a lenderjahre 
wird dann vom Kriegsbeschädigten um Pro longation 
des Fahrtausweise anzusuchen sein 
Die bezüglichen Formulare sind im Rathaus Zimmer 
Nr. 1 erhältlich und müssen auch wi eder daselbst abge 
geben werden 7118 
V orsicht! Bei Privatwaldre v isionen vonseiten 
des Fors t personales wurde des öfteren w ahrgenom men 
daß Aufastungen in Fichten= und Tannenjungwaldungen 
mit dem Beil ausgeführt wur den, 
Im Interesse der Walderhaltung und jedes Wald¬ 
besi tzers wird vor Pflegemaßnahmen, welche auf diese 
Art durchgeführt werden, dringend gewarnt, da durch 
das Abhacken und Ausbrechen der Aeste ein Harz¬ 
aus fluß beding t ist, der das allmähliche K ränkeln und 
Abste rben des bet reffend en Waldes und die Entstehung 
eines Insektenherdes — weil Borkenkäfer in erster Linie 
kränkelnde s Material befallen — zur Folge haben muß 
Wer in seine m Wald Trocken= oder Grüna stun ger 
vornimmt, der v erwende dazu eine k leine Säge; dabei 
tut man gut, den Ast nicht ganz hart am Stamm ab¬ 
uschneiden, damit die Bastschichte ja nicht verletzt wird, 
weil Nadelhö lzer dagegen sehr empfindlich sind 
Wer gewi llt ist, irgen dwelc he Pflegemaßnahmen in 
einem Wald vorzun ehmen , der möge, um eigenen Scha¬ 
den zu ver hüten, sich zuerst um Auskunft an das Forst¬ 
personal wenden, welc hes selbige gern 
erteilt. 7106 
10 
Mark t bericht. 
Auf dem am 18. Novemb er abgehaltenen Viehmarkt 
wurden 27 Pferde, 178 Stück Großvieh und 204 Schwei ¬ 
ne aufgetrieben. Der Hande l war lebhaft, die Preise gut 
Stier e w urden um 450 bis 550 S, Jährlinge um 300 
is 400 S, z w eijährige Ri nder um 600 S, und dreijähri 
ge Rinder um 800 bis 1000 S verkauft. Das Paar 
sech swöchige Ferkel kostete 60 
S7133 
en 
Ferienkolonie D ornbirn Zum Andenken an die 
liebe Tante Fanny von F amilie Hubert 
Rhomberg 
S 
50— 7207 Herzlichen Dank,
	        
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