G eschäftszahl: E 172430/2
Versteig erungsedikt.
Am 26. November 1930, vormittags 10 Uhr, wird
in Dornbirn, Schulgasse Nr. 23
in Herrenfahrrad
öff entlich versteig ert,
Mit der Aufforderung zum Bieten wird erst eine halbe
Stun de nach dem vorste hend angeordneten Termine be
gonnen Bezirksge richt
Dornbirn, Abteilun g II
am 6. Nove mber 1930
D örler. 7245
Geschäftszahl E 1755/30/2
Versteigerungsedikt.
Am 28. November 1930, vormittags 9 Uhr, wer den
in Dornbirn, Dammstraße 30, folgende Gegenstände
öffentlich versteigert:
1 Wasc hti sch, 1 Pendeluhr, 1 Heilige nbi ld, 2 Landschafts
bilder und 1 Herrenfahrrad.
Mit der Aufforde rung zum Bieten wird erst eine
halbe Stunde nach dem v orstehend angeordneten Ter
mine begon nen; während dieser Zeit könne n die Gegen
stände besichtigt werden.
Bezirksgericht Dornbirn, Abteilung II
am
6. Novem ber 1930
Dörler 724.
Mitteilungen
Beschaffenheit des Fahrrades. (Landes=Stra¬
ßenpolizeigesetz [Auszug]). Jedes Fahr rad muß verseher
sein:1.
mit einer sich er wirkenden Hemmvorrichtung; als
solche gilt auch eine Rücktrittbremse
2. mit einer helltönenden Glo cke zum Abgeb en vor
Warnu ngszeic he n
3. während der Dunkelhei t oder bei starkem Nebel
mit einer hellbrennenden Latern e mit farblosem oder
gelblichen Glase, die den Lichtschein nach vorne auf die
Fahrbahn wirft
4.mit einem Rücklic ht von gelbrot er Farbe
oder einer Blendlinse von gelbroter Farbe, die
das Fahrrad im Lichtschein der Laterne n von
hinten nahender Fahrzeu ge b emerkbar macht
Die Blendlinse muß in einer E ntfernung vor
50 Metern im Sch einwerferlic ht einer 25 Watt
lampe sichtbar sein. 724“
Motorradfahrer=Führerschein. Wie bereits ver
lautbart wu rde, ist nach den neuen Kraftfahrvorschriften
die Führung von Kr aftfahr zeugen auf Straßen und
Wegen, die dem öffentlichen Ver kehr dienen, an die Er
lau bnis der Beh örde gebunden. Es müss en daher nun
auch die M otorr adfahrer und zwar spätestens bis
1. Jän ner 1931, bei sonstiger S t raffälligkeit , einen Füh
rers chein besitzen. Die Motorradfahrer werden einge
lad en, zei tgerec ht bei der Bezirkshaupt mannsc haft um die
Erte ilung des Führersche ine s anzusuchen 710:
Salvatorapotheke hat Sonntag= bezw. Nachtdiens
vom 22. bis einschließl. 28. Novemb er.
1135
G ewährung von Fahrprei sermäßigungen auf
den Bundesbahnen für Kriegsb esc hädigte . Zufolge
Erlasses des Bundesministeriums für soziale Verwaltung
vom 5. Novembe r 1930 Zl. 147. 451 — Abteilung 7,30
wird die Generaldirektion der Oesterreichischen Bundes
bahnen Kriegsbeschädigten mit einer Minder ung der
Erwerbsfähigkeit von über 35 von Hundert über ihr
Ansuchen Ausweise ausstellen, die sie zur Fahrt auf den
Bundesbah nen für den hal ben Fahr preis berechtigen
wer den.
Kriegsbes chä digte, welche sich um die Erlangung
ines Ausweises für die Fahrbegünstigung bewerben,
haben das Formul ar entspreche nd ausz ufül len und ein
Lich tbild in dem auf dem Formulare näher bezeichneten
Formate anzuschließen. Auf der Rückseite des Lichtbildes
muß die gemei ndeärztlic he Bestät igung der Personen¬
gleichheit e nthalten sein. Geschä digte, die einen Anspr uch
auf Rentenzuschuß nach § 15 Absatz 2, 3 bezw. 4 des
I. E. G. haben, werden über Ansuchen eine Legitimation
erhalten, die auf den Namen des Gesch ädigten und ein
nicht benannte Begleitperson lauten werde n, sodaß beide
Personen auf Grund dieses Ausweises bei gemei n samer
Fahrt blos eine ganze Fahrkarte zu lösen haben werden.
Der Hilfl ose (B linde) wird, wenn er allein fährt,
tur eine halbe Karte zu lösen haben, die Begleitperson
allein besitzt keinen Anspruch auf die Fahrbegünstigung.
Die Fa hr tausweise haben eine Laufzeit von 5 Jahren
und w erden erstmalig für die Zeit bis 31. Dezember
1931 au s gestellt sein. Für die folgenden K a lenderjahre
wird dann vom Kriegsbeschädigten um Pro longation
des Fahrtausweise anzusuchen sein
Die bezüglichen Formulare sind im Rathaus Zimmer
Nr. 1 erhältlich und müssen auch wi eder daselbst abge
geben werden 7118
V orsicht! Bei Privatwaldre v isionen vonseiten
des Fors t personales wurde des öfteren w ahrgenom men
daß Aufastungen in Fichten= und Tannenjungwaldungen
mit dem Beil ausgeführt wur den,
Im Interesse der Walderhaltung und jedes Wald¬
besi tzers wird vor Pflegemaßnahmen, welche auf diese
Art durchgeführt werden, dringend gewarnt, da durch
das Abhacken und Ausbrechen der Aeste ein Harz¬
aus fluß beding t ist, der das allmähliche K ränkeln und
Abste rben des bet reffend en Waldes und die Entstehung
eines Insektenherdes — weil Borkenkäfer in erster Linie
kränkelnde s Material befallen — zur Folge haben muß
Wer in seine m Wald Trocken= oder Grüna stun ger
vornimmt, der v erwende dazu eine k leine Säge; dabei
tut man gut, den Ast nicht ganz hart am Stamm ab¬
uschneiden, damit die Bastschichte ja nicht verletzt wird,
weil Nadelhö lzer dagegen sehr empfindlich sind
Wer gewi llt ist, irgen dwelc he Pflegemaßnahmen in
einem Wald vorzun ehmen , der möge, um eigenen Scha¬
den zu ver hüten, sich zuerst um Auskunft an das Forst¬
personal wenden, welc hes selbige gern
erteilt. 7106
10
Mark t bericht.
Auf dem am 18. Novemb er abgehaltenen Viehmarkt
wurden 27 Pferde, 178 Stück Großvieh und 204 Schwei ¬
ne aufgetrieben. Der Hande l war lebhaft, die Preise gut
Stier e w urden um 450 bis 550 S, Jährlinge um 300
is 400 S, z w eijährige Ri nder um 600 S, und dreijähri
ge Rinder um 800 bis 1000 S verkauft. Das Paar
sech swöchige Ferkel kostete 60
S7133
en
Ferienkolonie D ornbirn Zum Andenken an die
liebe Tante Fanny von F amilie Hubert
Rhomberg
S
50— 7207 Herzlichen Dank,