Zu
G esamten die dop pelte Gebüh r festzusetzen, von
vornherein unbillig erscheine, weil die aufgewendete
Arbeit niemals doppel t gegenüber der Me hrarbei
des Kamines, das nur von einer Partei benützt
wird, sei. Die Bezirkshauptmannschaft halte im
allgemeinen einen Ausbau des derzeit bes t ehenden
Kamin kehrer=Max imalta rifes nicht für wü nschens
wert und würde eher der An sicht zustimmen, durch
Vereinf achung des heute bestehenden Tarifes, der
vielfach von den Kaminkehrern s elbst nicht durch
gerechnet und verstanden werde, von den Kehr
parteien gar nicht zu spreche n, wi eder einen Tarif
zu schaffen, wie er vor dem Kriege bestanden hat,
mit einfach en und für jedermann verständlicher
Ansätzen.
Der Bürgermeister st ellt den Antrag, dem
Schreiben der Bezirkshaupt ma n nschaft vom 5. Fe¬
bruar, Zl. II 435, bezügl . Ergänzung des Maxi¬
maltar ifes für das Rauchfangkehrergewerbe zu
zustimmen, dagegen eine Zustimmun g für Er¬
höhungen des Ta rifes abzulehnen und zu befür
worten, den bestehenden Maximaltarif zu ver¬
ei nfachen und klar und deutlich zu fasser
St.=V. Th addäus Stoß, der bei der gegenwär¬
tigen Feu erbes chau und der damit verbundenen
Tarifanwendung mitwirkt, berichtet über Wahr
nehmungen, die von der Feuerbeschau=Kommission
bis her gemacht wurden und ergeben, daß die Be¬
völkerung eine Tariferhöhung nicht verstehen
würd e, sondern vielmehr eine Ermäßigung des¬
selben er warte. Er we ndet sich auch gegen zu
weite Spannungen der A nsätze im Tarife, z. B
mit S 1.80 bis S 7.—. Es sollte tunlichst in jedem
Falle eine feste Gebühr bestehen. St. =R. Jose
Diem (Wg.) hält es für a ngebracht, daß der
Kaminkehrer die ihm zukommende Kehrarbeit zur
Gänze verrichtet und auch den abgesch abten Ruß
entfernt. St=V. Josef Fä ßler em pfiehlt, in Er
w ägung zu ziehe n; ob nicht allenfalls eine neu
Kaminkehrer=Konzession für Dornbirn zu verleihen
wäre. St.=V. Adolf Hemric h erachtet vor allem
notwendig, den beste henden Tarif zu verei nfachen
und allgemein verstä ndli ch zu mach en
Dem Antrag des Bürgermeisters wird zuge stimmt
Wasserwerksrechnung 1930.
Zu 18. Der
Bürgermeister beantr agt, die vorliegende
Wasserwerksrechnung für das Jahr 1930 dem
Finanzausschuß zuzuweisen und berichtet, daß der
sozialdemokratischen Par tei und der W ahlgemein¬
schaft je eine Abschrift der Rech nung zugestellt
werde und die nach dem Plane des Technikers
Theodo r Sal zmann erstellte neue E n tlüftungs
anlage für die Bodenquelle heute in Benützung
überno mmen wurde und ihren Zweck erfül lt. Es
wird nun versuc ht werden, auch bei den übrigen
Quellen des Wasserwerkes solche Entlüftungen an¬
zubringen.
Die Zuweisung wird genehmigt,
N euwahl des Ortsschulrates und Vor¬
19.
schläg e zur Neub estellung des Ortsschulrates.
Der Vorsitzende verliest das S chreiben des Be¬
zirksschulrates vom 4. ds. Mts., Zl. 49, nach wel¬
chem die 6jährige Amtsdauer des Ortss ch ulrates
im April ds. Is. abläuft und die Stadtvertretung
in dens elben 5 Mi tglieder und 2 Ersatz mä nner zu
wähl en und 10 Personen zur Bestell ung als Orts¬
chulaufseher vorzuschl agen hat. Nach dem Ge¬
setze gehören vermöge ihres Amtes dem Orts¬
chulrate an: Der Seelsorger (in Dornb irn derzei
H. H. Dekan und Stadtpfar rer Alois Dietrich)
Zu
273
der Bürgerm eis ter und der Sc hull eiter (in Dorn
birn de rzeit Hauptschuldirektor Adam Schelling)
Es werd en gewählt:
Studien= und geistl. Nat Christian Hiller, Stadt
vertre ter Thaddäus Stoß, Stadtsekre tär Lud wig
Rinderer, Stad trat und Schuldirektor Hans Mar
tin und Kaufman n Heinrich Theimer als Mit
glieder und die Stadtvertreter Ferdina nd Leuprecht
und Ferdinand Hilbe als Ersatzmänner. Zur Be¬
stellung als Ortsschulaufseher wer den in Vorschlag
gebracht über Ant rag:
a) des Bürger meister=S t e llver treter s Albert
Winsauer: Baurat Ing. Julius Diem, Stadt rat
Jakob Mayer, Kassaverw alte r Karl Fußenegger
Kaufmann Franz Josef Wa gner, Stadtvertreter
Jakob Kalb und Professor Franz Wehinger
b) des St.=V. Bun desrat Anton Linde r: Filial
leit er Thomas Steinmann und Privatbeamter
R. L udwig Heinz le
cdes St.=V . Privatbeam ter Adolf Hemrich
Gießereibesitz er Alexander Seewald und Priv at¬
beam ter und Gastwirt Josef Zum tobel.
20. B estätig ung der Wahl des Feuerwehr¬
kommandos.
Uleber Antr ag des Bürgermeisters wird die
Wahl des Johann Georg Mäser, Eulental, als
Hauptmann und des Thomas Steinmann, Grabe n¬
weg, zu dessen Stellvertreter genehmigt . Der
Bürgermeister spricht dem vieljähr igen Hauptmann¬
Stellvert reter Josef Spiegel , der aus Gesund hei ts
rücksi chten von diesem Amte zurückge trete n ist, für
seine pflichtgetreu e Dienstleistung den besten Dan
und die volle Anerkennung der Stadt aus
Zu 21. Einspruch des Adolf Hutter, z. Krone in
Oberdorf, gegen den Bescheid des S tadt¬
rates zur Entfernung einer Dünger=Lager¬
stätte an der Zanzenberggasse.
Der Bürgermeister be sorgt die Berichterstattung
wie folgt
Adolf Hutter hält seit einiger Zeit in der Ecke
Zanzenbergg asse=Weg zum Zanzenberg eine Düng er
Lager s tätte und auf derselben einen Misthaufen
Da für diese Lag erstät te eine den Bestimm ung en
der Landesbauordnung entsprechende Düngergrub¬
nicht best eht und aus sanitären und anderweitigen
Gründen deren Fortbestand nicht zugelassen wer¬
den kann, sah sich der Stadtra t veranlaßt, dem
Besitzer Adolf Hutter aufzutragen, diese Lager
stätte zu beseiti g en. Gegen diesen Auft rag ri chtet
sich die vorliegende Berufung, in der zugegeb en
wird, daß diese Dünger=Lagerstätte den Be¬
stimmungen der Bauordnung nicht entspricht. In
Uebrige n beruf t sich Hutt er darauf, daß im Ober
die dorf noch mehr Dün gergr uben bestünden
diesen Bedingungen nicht entsprechen, auch sei er
der Stadt bei der Straßenregulierung entgege n
gekomm en
Der Antrag des Stadtrates lautet
Die Stadtvertretung wolle beschließen;
Die Beschwerde des Adolf Hutt er, Gastwirt
zur Krone in Oberd orf, gegen den Bescheid des
Stadtrates vom 20. Febru ar 1931, mit welchem
ihm vorgeschrieben w urde, seine in der Ecke Zan
zenberggasse =Weg zum Zanzenberg bef indliche
Dünge r =Lagerstät te samt dem dort liegenden Mist¬
ha ufen zu beseitigen, wird keine Folge gegeben
nachdem an dieser L agerst ätte eine der L andes¬
bauordnung entsprechende Dün gergrube nicht be¬