Einschaltungen für das Gemeindeblatt:
Die Einschaltungen s ollen bei der Uebergabe in der
Regel bar bezahlt werden, damit O rdnung gehalten
werd en kann und die un nützen und zeitraub end en
S chreibereien und Einzug sarbeit en ers part bleiben
Ausnahmen müssen begr ündet sein
Die Einschaltungen sollen deutlich und le icht leserlich
und nur auf einer Seite geschrieb en sein; wer sich
dage gen verstößt, hat Fehler im Drucke zu gewärtigen
Erst am Freit ag ei nlang ende Einschaltungs a ufträ g e
müs sen als verspätet behandelt werden und finder
tur ganz ausnahms weis e noch Aufnahme, wenn es
der begrenzte Raum zuläßt. 1487
Bei Geschäfts em pfehlun g en und solch en Anzeig en
jeder Art soll die zu übe rs ch wängliche, fast an die
unreelle Geschäftsmache sich anlehnende Ausdrucke
weise vermieden werden; Unzukömm lic hkeit en nach
dieser Richt ung werden aus dem Wortlaute ge
triche n und zwar auch dann, wenn das Einver¬
iehmen mit dem Auftraggeber nicht mehr möglich ist.
Vorsicht bezüglich Kinderlähmung. Nach den
bei den Behörden eingelang ten Berichten bringen ein
zelne Eltern aus der Sc hweiz bezw. aus dem Kanton
St. Gal len, in sbesonde re aus den von Oberr iet bie
Korschach gelegenen Gemeinden, in denen Fälle von
tinderlähmungen aufgetreten sind, ihre Kind er, um die
selben vor A nsteckung in der Aufenthaltsgemeinde zu
ewahren, in Vor arlberger Gemeinden
Die Zeit von der erfolgten Ansteckung bis zum Aus
bruche der Krankheitserscheinungen ist bei der Kinde r¬
lähm ung mit 3 bis 10 Tagen zu bemes sen
Um eine Einschlep pung dieser Krankheit, die oft eine
teilweise dauernde Lähm ung einzelner Muskelgruppen
amentlich der Beine zur Folge hat, nach Möglichkeit
zu verhüten , wird die Bevölkerung dara uf auf merksan
gemacht, daß Familien durch Uebernahme von Kinde rn
us S chweizer Gemeinden, in denen Fälle von Kinder¬
ähmungen bestehen, wenn eines die ser Kinder nachträg¬
ich an Kinderlähmung erkrankt und die Kinder der Hei
matsgemeinde Dornbirn dadurch erns tlich gefährdet werden,
eine ernste und große Verantwortung auf sich nehmen.
Auf jeden Fall sind die Familien ver¬
flichtet die
Aufnahme von Kindern aus
Schweizer Gemeinden, in denen Fälle von Kinder¬
ähmungen vorgekommen sind, unverzüg li ch im
Rat haus zu melden , damit die Gemeinde bezw.
der Stadtarzt die notw endigen Vorkehrungen
treffen kann, daß diese unheimliche Kinderkrank¬
heit nicht auch auf Dornbirner K inder übergreife.
Pa rteien, we lche diese Weisungen nicht beachten
oder dagegen hand eln, haben strenge Bestrafung
zu gewärtig en
Bei dieser Gelegenheit wird daran erinnert, daß auck
Kinder und wenn sie nur kurze Zeit hier auf Besuch
veilen, stets der Meldepflicht unterliegen, gleich woher
4523 sie kommen.
Ferienkolonie Dornbirn. Spen de aus einer
Wette S 244.—.
533 Herzlichen
Dank.
757
Seruusichnigt die Dere der Zihe.
Der Tierschutzverein der österr. Bundesländer,
Wien VII I., Schönborngasse Nr. 1, schreibt uns
Die Zugtiere müssen nicht nur im Stal l, sondern
auch unter wegs öfters getränkt werden . Sie sind dann
dopp elt leistungsfähig. Falls dem Körpe r nicht genügend
Flüss igkei t zugeführt wird, tritt eine Verdickung de¬
Blutes ein, Ermattung, unsicherer Gang, unter Um
ständen sogar Hitzschlag oder Sonnenstich sind die F olgen.
Auch soll man Vögel, die in Käfigen gehalten
we rden, keinesfal ls der Mittagssonne aussetzen; dies
ist eine arge Tier quäle rei! Kein Vogel setzt sich im
Freien längere Zeit den Sonnenstrahlen aus.
Nur dann ist der gefangen e Vogel in die Sonne
zu stellen, wenn er sich auch einen geschützten Ort im
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täfig aussuchen kann, wo er Schatten findet.
Dornbirner Wochenmarkt.
22. Juli 1931.
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Kle inh and elspreise in Schi lling:
Teeb utter Kochbutter 4.80, V orarlberger 6.
Emmentaler 4.80, Vora rlberger Halbem ment aler 4.60,
Fett käse 4.— Groy er 3.60, Mischling 3.40, R omadur
Bachsteiner 2.50, Sauerkäse 3.—, Grünkäse 3.—, 1.—,
Eier —.14.
Kochäpfel 1.— bis 1.20, Tafeläpfel 2.60, Birnen
Tafelbirnen 1.40, Pflaumen 1.20 bis 2.—, Zwe tsch
.—,is
1.20,
ken 1.60, Pfirsic h 2.— bis 2.20, Kirsch en 1.—
Heide lbeer en 1.— bis 1.20, Johannisbeeren 1.20, Trau¬
ben 3.60, Zitronen, —.15 bis —.20, Orangen —.15 bis
20, Bananen —.30 bis —.50.
Wirsing —.40 bis —.50, Blumenkohl —.60—1.20
Weißkraut —.40 bis —.50, Blaukraut —.80, Spinat
Kopfsalat —.10 bis —.20, Petersilie —.10 bis —.20
Sellerie —.10 bis —.20, Kartoffeln —.30 bis —.40
—.40 bis —.60,
elbe Rüben —.40 bis —.50, Randig
tohlrabi —.10 bis —.20, Re ttich —.50, Kren 4.—
grüne Bohnen —.50 bis —.60, Gurke n —.50, Tomat en
1.20 bis 1.80, Zwi ebel —.60, Knoblauch 2,40 bis 3.—
Das Betreten fremder Grundstücke ist im all¬
geme inen verboten; ganz besonders wird dar auf auf
merksam gemacht, daß das Samm eln von Schnecken
hne Erlaub nis des be treffende n Grundbesitzers nicht
gestattet ist. Auch das Gewinnen von Erde (Humu s
auf fremd en Gr undstücken darf nur mit Bewilligung
des Besi tzers bezw. Ei gentüm ers erfolgen. Wer diese
Verbote nicht beachtet, hat Anzeige bei Gericht und all
ällige B estrafung zu gewä rtigen
Die Sicherheitsorgane sind angewi esen, die Felder
und Fluren zum Schu tze des Obstes und der Feld¬
rüch te vor Diebstahl häufiger zu d urchstreife n; au
re mden Grundstücken betr etene Personen werden
tr enge kontrolliert und wer sich zu ungewöhnlicher Zeit
uf Feldw egen herumtreibt, hat ebenfalls eine Kont rolle
zu gewärtigen. Soferne Kinder bei Fe ldfruchtdieb st ählen
gestellt werden, haben sich deren Eltern zu verant¬
1471 vort en