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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1931 (1931)

Einschaltungen für das Gemeindeblatt: 
Die Einschaltungen s ollen bei der Uebergabe in der 
Regel bar bezahlt werden, damit O rdnung gehalten 
werd en kann und die un nützen und zeitraub end en 
S chreibereien und Einzug sarbeit en ers part bleiben 
Ausnahmen müssen begr ündet sein 
Die Einschaltungen sollen deutlich und le icht leserlich 
und nur auf einer Seite geschrieb en sein; wer sich 
dage gen verstößt, hat Fehler im Drucke zu gewärtigen 
Erst am Freit ag ei nlang ende Einschaltungs a ufträ g e 
müs sen als verspätet behandelt werden und finder 
tur ganz ausnahms weis e noch Aufnahme, wenn es 
der begrenzte Raum zuläßt. 1487 
Bei Geschäfts em pfehlun g en und solch en Anzeig en 
jeder Art soll die zu übe rs ch wängliche, fast an die 
unreelle Geschäftsmache sich anlehnende Ausdrucke 
weise vermieden werden; Unzukömm lic hkeit en nach 
dieser Richt ung werden aus dem Wortlaute ge 
triche n und zwar auch dann, wenn das Einver¬ 
iehmen mit dem Auftraggeber nicht mehr möglich ist. 
Vorsicht bezüglich Kinderlähmung. Nach den 
bei den Behörden eingelang ten Berichten bringen ein 
zelne Eltern aus der Sc hweiz bezw. aus dem Kanton 
St. Gal len, in sbesonde re aus den von Oberr iet bie 
Korschach gelegenen Gemeinden, in denen Fälle von 
tinderlähmungen aufgetreten sind, ihre Kind er, um die 
selben vor A nsteckung in der Aufenthaltsgemeinde zu 
ewahren, in Vor arlberger Gemeinden 
Die Zeit von der erfolgten Ansteckung bis zum Aus 
bruche der Krankheitserscheinungen ist bei der Kinde r¬ 
lähm ung mit 3 bis 10 Tagen zu bemes sen 
Um eine Einschlep pung dieser Krankheit, die oft eine 
teilweise dauernde Lähm ung einzelner Muskelgruppen 
amentlich der Beine zur Folge hat, nach Möglichkeit 
zu verhüten , wird die Bevölkerung dara uf auf merksan 
gemacht, daß Familien durch Uebernahme von Kinde rn 
us S chweizer Gemeinden, in denen Fälle von Kinder¬ 
ähmungen bestehen, wenn eines die ser Kinder nachträg¬ 
ich an Kinderlähmung erkrankt und die Kinder der Hei 
matsgemeinde Dornbirn dadurch erns tlich gefährdet werden, 
eine ernste und große Verantwortung auf sich nehmen. 
Auf jeden Fall sind die Familien ver¬ 
flichtet die 
Aufnahme von Kindern aus 
Schweizer Gemeinden, in denen Fälle von Kinder¬ 
ähmungen vorgekommen sind, unverzüg li ch im 
Rat haus zu melden , damit die Gemeinde bezw. 
der Stadtarzt die notw endigen Vorkehrungen 
treffen kann, daß diese unheimliche Kinderkrank¬ 
heit nicht auch auf Dornbirner K inder übergreife. 
Pa rteien, we lche diese Weisungen nicht beachten 
oder dagegen hand eln, haben strenge Bestrafung 
zu gewärtig en 
Bei dieser Gelegenheit wird daran erinnert, daß auck 
Kinder und wenn sie nur kurze Zeit hier auf Besuch 
veilen, stets der Meldepflicht unterliegen, gleich woher 
4523 sie kommen. 
Ferienkolonie Dornbirn. Spen de aus einer 
Wette S 244.—. 
533 Herzlichen 
Dank. 
757 
Seruusichnigt die Dere der Zihe. 
Der Tierschutzverein der österr. Bundesländer, 
Wien VII I., Schönborngasse Nr. 1, schreibt uns 
Die Zugtiere müssen nicht nur im Stal l, sondern 
auch unter wegs öfters getränkt werden . Sie sind dann 
dopp elt leistungsfähig. Falls dem Körpe r nicht genügend 
Flüss igkei t zugeführt wird, tritt eine Verdickung de¬ 
Blutes ein, Ermattung, unsicherer Gang, unter Um 
ständen sogar Hitzschlag oder Sonnenstich sind die F olgen. 
Auch soll man Vögel, die in Käfigen gehalten 
we rden, keinesfal ls der Mittagssonne aussetzen; dies 
ist eine arge Tier quäle rei! Kein Vogel setzt sich im 
Freien längere Zeit den Sonnenstrahlen aus. 
Nur dann ist der gefangen e Vogel in die Sonne 
zu stellen, wenn er sich auch einen geschützten Ort im 
4483 
täfig aussuchen kann, wo er Schatten findet. 
Dornbirner Wochenmarkt. 
22. Juli 1931. 
4539 
Kle inh and elspreise in Schi lling: 
Teeb utter Kochbutter 4.80, V orarlberger 6. 
Emmentaler 4.80, Vora rlberger Halbem ment aler 4.60, 
Fett käse 4.— Groy er 3.60, Mischling 3.40, R omadur 
Bachsteiner 2.50, Sauerkäse 3.—, Grünkäse 3.—, 1.—, 
Eier —.14. 
Kochäpfel 1.— bis 1.20, Tafeläpfel 2.60, Birnen 
Tafelbirnen 1.40, Pflaumen 1.20 bis 2.—, Zwe tsch 
.—,is 
1.20, 
ken 1.60, Pfirsic h 2.— bis 2.20, Kirsch en 1.— 
Heide lbeer en 1.— bis 1.20, Johannisbeeren 1.20, Trau¬ 
ben 3.60, Zitronen, —.15 bis —.20, Orangen —.15 bis 
20, Bananen —.30 bis —.50. 
Wirsing —.40 bis —.50, Blumenkohl —.60—1.20 
Weißkraut —.40 bis —.50, Blaukraut —.80, Spinat 
Kopfsalat —.10 bis —.20, Petersilie —.10 bis —.20 
Sellerie —.10 bis —.20, Kartoffeln —.30 bis —.40 
—.40 bis —.60, 
elbe Rüben —.40 bis —.50, Randig 
tohlrabi —.10 bis —.20, Re ttich —.50, Kren 4.— 
grüne Bohnen —.50 bis —.60, Gurke n —.50, Tomat en 
1.20 bis 1.80, Zwi ebel —.60, Knoblauch 2,40 bis 3.— 
Das Betreten fremder Grundstücke ist im all¬ 
geme inen verboten; ganz besonders wird dar auf auf 
merksam gemacht, daß das Samm eln von Schnecken 
hne Erlaub nis des be treffende n Grundbesitzers nicht 
gestattet ist. Auch das Gewinnen von Erde (Humu s 
auf fremd en Gr undstücken darf nur mit Bewilligung 
des Besi tzers bezw. Ei gentüm ers erfolgen. Wer diese 
Verbote nicht beachtet, hat Anzeige bei Gericht und all 
ällige B estrafung zu gewä rtigen 
Die Sicherheitsorgane sind angewi esen, die Felder 
und Fluren zum Schu tze des Obstes und der Feld¬ 
rüch te vor Diebstahl häufiger zu d urchstreife n; au 
re mden Grundstücken betr etene Personen werden 
tr enge kontrolliert und wer sich zu ungewöhnlicher Zeit 
uf Feldw egen herumtreibt, hat ebenfalls eine Kont rolle 
zu gewärtigen. Soferne Kinder bei Fe ldfruchtdieb st ählen 
gestellt werden, haben sich deren Eltern zu verant¬ 
1471 vort en
	        
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