1918
Achdamm mit einem Kostenaufwand von ca
S 900.000.— für das Jahr 1967 vorzusehen und
die erforderlichen Mittel im Budget 1967 zu be-
willigen.
Der vom Sta d tbauamt ausg ear beitete Vorschlag
für die Situierung der neuen Achmühlerbrücke vom
13. September 1966 wird zustimmend zur Kennt
nis genommen.
6.) Der Bericht des Stadtsekretariates über die geplante
Einrichtung eines Schüle rlotsen dienste s an verschie
denen , besonders für Kinder gefährlichen Stra ßen-
s tellen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen
7.) Der Gemeindevertretung wird die Bestellung eines
Einschä tzungs bei rat es nach den Bestimmungen des
neuen Fr emden verke hrsgese tzes vorgeschlagen. 3961a
Schutzimpfung gegen Grippe
Mitte Oktober findet wieder eine Schutzimpfung ge-
gen Grippe sta tt.
Anmeldungen für diese bewäh rte Impfung nimmt
das Fürsorgeamt der Stadt Dornbirn, Altes Rathaus,
Zimm er Nr. 3, en tgegen
Auch Firmen, welche für ihre Betriebsangehörigen an
dieser I mpfung interessiert sind, w erden gebeten , sich
mit der vorgenannten Stelle in V erbindung zu s etzen.
Zeit und Ort der Impfung wird im Gemeindeblat
bekanntgegeben
Der Bürgermeist er Dr. Karl Bohle
Stellenausschreibung
Die Stadt Dornbirn stellt zum nä chs t möglichen Ter
min eine junge männliche Kanzleikraft ein.
Bew erber wollen ihre ordnun g sgemäß gestempelter
Gesuche (Gesu ch S 15.—, Beilagen S 3.80) unter Bei
bringung von Zeugnissen über die bisheri ge berufliche
Tätigkeit bis Montag, den 10. Oktober 1966 beim Am
der Stadt Dornbirn, neues Rathaus, Z immer 30, ein-
bringen.
An stellun gsbe din gungen:
Ehrenhaftes Vorleben, moralische und geistige Eignu ng,
ös terreich i sche Staatsbürgerschaft. Bewe rber mit ent
prechender Schulvorbildung wer den bevorzugt.
Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des
Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetzes. 38562
Der Bürger m eister: Dr. Karl Bohld
Preise der Stadt Dornbirn für besondere
wissenschaft li che od. künstlerische Leistungen
Die Stadt Dornbi rn vergibt im Rahmen der im Vor
anschlag vorgesehenen Mittel Preis e für besondere wis-
senschaftliche oder künstlerische Leistungen
Diese Förderung der Stadt Dornbirn verfolgt den
Zwe ck, junge Tale nte für besondere Leistungen auf
dem Geb iete der Wissenschaft und Kunst und zwar
ohne Rück sicht auf ihre bzw. ihrer Angehörig e n wirt-
schaftlichen Verhältnisse durch die Vergabe von Geld-
preisen zu fördern.
Sonntag, den 2. Oktobe r 1966
Unter diese Förderung fallen z. B.:
) Die Gewährung von Beiträgen für die Drucklegung
wertvoller Dissertationen, Diplom arbeiten oder an-
derer w issensch aftlicher Arbeite n.
b) Die Gewährung von Anerkennungspreisen für mehr-
ährig e a usgez eichnete Schulleistungen an höheren
der an der Oberstufe von mittleren L eh ranstalter
auf A ntrag der betr. Schule zum Zwecke einer wei
teren F ort bildung
) Die Gewährung von Anerkennungspreisen für beson
dere wissenschaftliche oder kü nstlerisc he Leistu ngen.
Um Preise im Rahmen der sachlichen Vo rausset zun-
gen können sich Personen bew erben, die in D ornbirn
eit mindestens drei Jahren ihren ordentlichen Wohn
itz haben. Für den Fall nach Buchst. b) gilt für die
vorges chlagenen Personen die g leiche Voraus setzung
hinsi chtli ch der Dauer des Wohnsitzes
Die Bewerbungsgesuche sind schriftlich bis spätestens
20. Oktober 1966 beim Amt der Stadt Dor nbirn einzu
bringen und mit den entsprechenden Nachweisen zu
belegen. 3983;
Der Bürgermeister: Dr. Karl Bohle
Ausbildungsbeihilfen für so ziale Frauenberufe
Die Gemeindevertretung der Stadt Dor nbirn widmet
edes Jahr im Voranschlag einen namha ften Betrag als
Ausbildungsbeihilfen für soziale Frauenberufe.
Schülerinnen an soz ialen Frauenschulen, K ranken-
flegeschulen, Familienhelferinnenschulen und dgl.
kön nen sich somit um eine Ausbildungsbeihilfe für das
Studi enjahr 1 966/67 be werben. Die Gesuche sind bis
31. Oktober 1966 sch rif tlich beim Amt der Stadt Dorn
birn einzubringen und mit einer Besuchsbestätigung der
betre ffende n Sc hule zu belegen.
Voraussetzung für eine Beihilfe, die als laufende Zu
we ndung gedac ht ist, ist allerdings, daß sich die be-
treff ende Schülerin verpflicht et, ihren erlernten sozia-
len Beruf durch mindestens drei Jahre in Dornbirn aus-
zuüben, widrigenfa l ls die Studienunterstützung an die
Stadt Dorn birn zurückzuzahlen ist. 985a
Der Bür germe ister: Dr. Karl Bohle
Stud ienförderung der Stadt Dornbirn
Die Stadt Dornbirn vergibt auch heuer wieder im
Rahmen der im Voranschlag vorgesehenen Mit tel Sti-
endien an begabte, bedürftige sowie gut beleumundete
Studenten, die seit mindestens drei Jahren in Dornbirr
ihren orde ntlich en Wohnsitz haben und eine mittlere
oder höhere Lehranstalt g leich welcher Art und Fach
ri chtung besuchen.
Die schriftlichen Bewer bungsgesuc he sind bis 20. Okt.
d. J. an, das Amt der Stadt Dornbi rn einzureichen. Si
sind ordentlich zu begründ en und mit der Besuchsbe
stätigung der betreffenden Lehranstalt, den letzter
S chul zeugniss en sowie allfä l ligen anderen Nachweisen
über die Gesuchsangaben zu belegen. Insbesondere sind
auch die Höhe der Studienkosten und die familiäre n
Verhältnisse (Zahl der Kinder, deren Alter und ob sie
versorgt sind) darzulegen. Wenn in der F amilie noch
weitere Einkommen von Fami liena ngeh örigen vorhan-
len sind, sind diese eb enfalls anzuführen. Die Bewerbe