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Natio nalrats wahl 1966
Die Nati onalratswahl findet heute, Sonnta g, den 6
März 1966, statt.
Wahlze it ist in den Sprengeln XIV (Sta d tspital),
XXVI ( Watzen egg), XXVII (Kehlegg), XXVIII (Güt le
XXIX (Ebnit) von 8 bis 12 Uhr und in allen übriger
Wahlspren g eln der Stadt von 7.30 bis 13 Uhr.
Die Wahllokale werd en somit in den namentlich an-
geführten Wahlsprengeln um 12 Uhr, in den übrigen
Wahlsprengeln um 13 Uhr geschlossen
Das Wahllokal für Wahlka rten wä hler befi ndet sich
im Wir tschaftsf ör derungsinsti tut , Bahnhofstraße 24 a
(Wahlsprengel XXXII )
Wahlpfl i cht
Jede wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis ein
getragene Person ist verpf licht et, am Wahltage inner
halb der Wahlzeit vor der zuständigen Wahlbehörde
zu erschei nen und ihre Stimme abzugeben. Wer ohne
ge rech tfertigten Entschuldigungsgrund seine Wahl-
flicht nicht erfüllt, wird von der Bezirksverwaltungs
be hörde mit Geld bis zu S 1.000.—, im Uneinbring-
ichkeitsfalle mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft
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Der Gemeindewahll eit e r Dr. Karl Bohle
Kurzber i cht über die Stadtrat sitzung
vom 25. Febru ar 1966
1.) Es werd en zur Kenn tnis genommen
a) Das Schreiben der Export- und Muster mess
GmbH. D ornbirn vom 10. Feber 1966, w onach
Bürgermeister Dr. Karl Bohle in den A ufsichts
at der Messeg esell schaft kooptiert wurde.
b) Das Dankschreiben des Ski-Clubs Montafon für
den seitens der Stadt Dornbirn für die „Öster-
reichischen Jugendskimeisterschaften" gesti fteter
Ehrenpreis der Stadt Dornbi rn ( Pokal).
Das Ergebnis der Musterung des Jahrganges 1947
Aus der bezüglichen Aufstellung geht her vor, das
von den insgesamt 271 Gemusterten 156 als taug
lich mit der Waffe, 51 als taug lich ohne Waffe
30 als vorübergehend und 24 als gänzlich untaug-
lich befunden wurde n. 10 Gemusterte müssen sich
noch einer fachärztlichen Untersuch ung unter
z iehen
d) Der Erlaß des Bezirksschulrates Feldkirch von
25. Jänner 1966, aus dem he rvorgeht, daß dieser
die Zustimmung zu einer auch nur vorübergehen-
den Verwendung von Schulräumen für nichtschu
lische Zwecke nur dann erteilen kann, wenn die
Überlassung Zwec ken dient, die ohne jeden Zwei
fel mit den Aufgaben der Sch ule vereinbar sind
und der Schulbetrieb in keine r Weise gestört wird
e)Das Schrei ben der Stadtverwaltung vom 18. Feb
966 an das Amt der V orarlberger Landes regie
rung, in welchem das Land Vorarlberg e rsuch
wird, die Ebnite rstr aße in die Verwaltung des
Landes zu übernehmen
f) Der Be richt der Bezirkshauptmannschaft Feld
kirch vom 1. Feber 1966 über die seitens des zu-
ständigen Amtsar ztes durchgeführte Überprüfung
des Stadtspitals Dornbirn. Am Sch lusse dieses Be
richtes ist festgehalten , daß die amtsärztliche
Überprüfung keine Mißstände ergab und daß in
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7.
Sonntag, den 6. März 1966
allen Räumen peinliche Sauberkeit und Ordnung
herrschten
2.) Unter Bezug auf § 82 Abs. 6 LBO wird das Bauam
b eauftragt, die notwendigsten Repara turen an den
straßenseitigen Dachrinnen am Vordach des Hauses
Eisengasse Nr. 8 vorderhand auf Rechnung der Stadt
in Auftr ag zu geben
Das V erfahren zum Rückersatz durch die Hauseigen-
tümerin gemäß § 82 Abs. 10 LBO ist einzu leite n
Die Mit teilung des Österreichischen Chemi efaser
3. Institute s,
wonach die diesjährige Inter natio nal
Chemiefaser-Tagung in der Zeit vom 14. bis 16. Juni
in Dornbirn stattfindet, wird mit B efri edigung zur
Kenntnis genommen.
4.) Verschiedene Li eferungen und Arbeiten, letz tere
insbesondere den Ausba u der Moosmahdstraße und
der Schulgasse betreff e nd, werde n vergeben.
Die Wachdienstzulagen für die Beamten der städt
Sicherheitswache werd en den gleichart i gen Zulagen
der Gendarmeriebeamten angeglichen.
6.) Den Gemeindebediensteten wird analog der Vor
gangsweise des Bun des und des Landes hinsichtlich
derer Bediensteten ein Vors chuß auf eine im Jahr
1966 in Aussicht genommene Gehaltsregelung ge
währt
Zwei Ansuchen um Gewährung von Darlehen bzw
Zinszuschüssen werden dem Finanzausschuß zun
Vorberat ung zugewie sen.
Zu zwei Grun d stücks ang eboten wird unter Bedin
gu ngen grundsätzlich positiv Stellung genommen,
Über Ansuchen um Aufnahme in das st ädtische Al
ter sheim wird entschieden.
Forsttagsatzung
Am D o nnerstag, den 10. März 1966, 8.15 Uhr, findet
im alten Rathaus , Z immer Nr. 17 (Forstkanzlei) die
heurige Forsttagsatzung
sta tt. Es wer den alle Fragen, we lche die Waldwirtschaft
betreffen, erörtert. Die Waldbesitzer sind deshalb ein
geladen, wic htige Belange vor die S itzung zu bringer
ind zu besprechen.
Anmeldungen von Forstproduktenbezügen können bis
zum anb erau mten Termin in der Forstkanzlei, altes
Rathaus, Zimmer Nr. 17, bzw. bei der Forsttagsatzung
selbst , mündlich oder schriftlich, nachgebracht werden.
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Der Bürgermei ster: Dr. Karl Bohle
Schweinezählung zum Stichtag 3. März 1966
Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums
für Land- und F orstwirtschaft vom 31. Jä nner 1966
3GBI. Nr. 15/1966, sind zum Stichtag 3. März 1966
folgen de Erhebungen durc hzuführ en
Eine Sc hweinezählun g,
eine Erhebung der Hausschlachtungen von Schwei
nen für die Zeit vom 11. Dezember 1965 bis
3. März 1966.
Hat bis einschließlich Dienstag, den 8. März d. J.
kein Zähler vorges pro chen, sind die auskunfts pflicht i-
gen Viehhalter ohne weitere Auf forderung verhalten
die Angaben am n ächsten Tage (9. März) s elbst oder