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Full text: Dornbirner Gemeindeblatt 1966 (1966)

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Natio nalrats wahl 1966 
Die Nati onalratswahl findet heute, Sonnta g, den 6 
März 1966, statt. 
Wahlze it ist in den Sprengeln XIV (Sta d tspital), 
XXVI ( Watzen egg), XXVII (Kehlegg), XXVIII (Güt le 
XXIX (Ebnit) von 8 bis 12 Uhr und in allen übriger 
Wahlspren g eln der Stadt von 7.30 bis 13 Uhr. 
Die Wahllokale werd en somit in den namentlich an- 
geführten Wahlsprengeln um 12 Uhr, in den übrigen 
Wahlsprengeln um 13 Uhr geschlossen 
Das Wahllokal für Wahlka rten wä hler befi ndet sich 
im Wir tschaftsf ör derungsinsti tut , Bahnhofstraße 24 a 
(Wahlsprengel XXXII ) 
Wahlpfl i cht 
Jede wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis ein 
getragene Person ist verpf licht et, am Wahltage inner 
halb der Wahlzeit vor der zuständigen Wahlbehörde 
zu erschei nen und ihre Stimme abzugeben. Wer ohne 
ge rech tfertigten Entschuldigungsgrund seine Wahl- 
flicht nicht erfüllt, wird von der Bezirksverwaltungs 
be hörde mit Geld bis zu S 1.000.—, im Uneinbring- 
ichkeitsfalle mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft 
8213 
Der Gemeindewahll eit e r Dr. Karl Bohle 
Kurzber i cht über die Stadtrat sitzung 
vom 25. Febru ar 1966 
1.) Es werd en zur Kenn tnis genommen 
a) Das Schreiben der Export- und Muster mess 
GmbH. D ornbirn vom 10. Feber 1966, w onach 
Bürgermeister Dr. Karl Bohle in den A ufsichts 
at der Messeg esell schaft kooptiert wurde. 
b) Das Dankschreiben des Ski-Clubs Montafon für 
den seitens der Stadt Dornbirn für die „Öster- 
reichischen Jugendskimeisterschaften" gesti fteter 
Ehrenpreis der Stadt Dornbi rn ( Pokal). 
Das Ergebnis der Musterung des Jahrganges 1947 
Aus der bezüglichen Aufstellung geht her vor, das 
von den insgesamt 271 Gemusterten 156 als taug 
lich mit der Waffe, 51 als taug lich ohne Waffe 
30 als vorübergehend und 24 als gänzlich untaug- 
lich befunden wurde n. 10 Gemusterte müssen sich 
noch einer fachärztlichen Untersuch ung unter 
z iehen 
d) Der Erlaß des Bezirksschulrates Feldkirch von 
25. Jänner 1966, aus dem he rvorgeht, daß dieser 
die Zustimmung zu einer auch nur vorübergehen- 
den Verwendung von Schulräumen für nichtschu 
lische Zwecke nur dann erteilen kann, wenn die 
Überlassung Zwec ken dient, die ohne jeden Zwei 
fel mit den Aufgaben der Sch ule vereinbar sind 
und der Schulbetrieb in keine r Weise gestört wird 
e)Das Schrei ben der Stadtverwaltung vom 18. Feb 
966 an das Amt der V orarlberger Landes regie 
rung, in welchem das Land Vorarlberg e rsuch 
wird, die Ebnite rstr aße in die Verwaltung des 
Landes zu übernehmen 
f) Der Be richt der Bezirkshauptmannschaft Feld 
kirch vom 1. Feber 1966 über die seitens des zu- 
ständigen Amtsar ztes durchgeführte Überprüfung 
des Stadtspitals Dornbirn. Am Sch lusse dieses Be 
richtes ist festgehalten , daß die amtsärztliche 
Überprüfung keine Mißstände ergab und daß in 
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7. 
Sonntag, den 6. März 1966 
allen Räumen peinliche Sauberkeit und Ordnung 
herrschten 
2.) Unter Bezug auf § 82 Abs. 6 LBO wird das Bauam 
b eauftragt, die notwendigsten Repara turen an den 
straßenseitigen Dachrinnen am Vordach des Hauses 
Eisengasse Nr. 8 vorderhand auf Rechnung der Stadt 
in Auftr ag zu geben 
Das V erfahren zum Rückersatz durch die Hauseigen- 
tümerin gemäß § 82 Abs. 10 LBO ist einzu leite n 
Die Mit teilung des Österreichischen Chemi efaser 
3. Institute s, 
wonach die diesjährige Inter natio nal 
Chemiefaser-Tagung in der Zeit vom 14. bis 16. Juni 
in Dornbirn stattfindet, wird mit B efri edigung zur 
Kenntnis genommen. 
4.) Verschiedene Li eferungen und Arbeiten, letz tere 
insbesondere den Ausba u der Moosmahdstraße und 
der Schulgasse betreff e nd, werde n vergeben. 
Die Wachdienstzulagen für die Beamten der städt 
Sicherheitswache werd en den gleichart i gen Zulagen 
der Gendarmeriebeamten angeglichen. 
6.) Den Gemeindebediensteten wird analog der Vor 
gangsweise des Bun des und des Landes hinsichtlich 
derer Bediensteten ein Vors chuß auf eine im Jahr 
1966 in Aussicht genommene Gehaltsregelung ge 
währt 
Zwei Ansuchen um Gewährung von Darlehen bzw 
Zinszuschüssen werden dem Finanzausschuß zun 
Vorberat ung zugewie sen. 
Zu zwei Grun d stücks ang eboten wird unter Bedin 
gu ngen grundsätzlich positiv Stellung genommen, 
Über Ansuchen um Aufnahme in das st ädtische Al 
ter sheim wird entschieden. 
Forsttagsatzung 
Am D o nnerstag, den 10. März 1966, 8.15 Uhr, findet 
im alten Rathaus , Z immer Nr. 17 (Forstkanzlei) die 
heurige Forsttagsatzung 
sta tt. Es wer den alle Fragen, we lche die Waldwirtschaft 
betreffen, erörtert. Die Waldbesitzer sind deshalb ein 
geladen, wic htige Belange vor die S itzung zu bringer 
ind zu besprechen. 
Anmeldungen von Forstproduktenbezügen können bis 
zum anb erau mten Termin in der Forstkanzlei, altes 
Rathaus, Zimmer Nr. 17, bzw. bei der Forsttagsatzung 
selbst , mündlich oder schriftlich, nachgebracht werden. 
803a 
Der Bürgermei ster: Dr. Karl Bohle 
Schweinezählung zum Stichtag 3. März 1966 
Auf Grund der Verordnung des Bundesministeriums 
für Land- und F orstwirtschaft vom 31. Jä nner 1966 
3GBI. Nr. 15/1966, sind zum Stichtag 3. März 1966 
folgen de Erhebungen durc hzuführ en 
Eine Sc hweinezählun g, 
eine Erhebung der Hausschlachtungen von Schwei 
nen für die Zeit vom 11. Dezember 1965 bis 
3. März 1966. 
Hat bis einschließlich Dienstag, den 8. März d. J. 
kein Zähler vorges pro chen, sind die auskunfts pflicht i- 
gen Viehhalter ohne weitere Auf forderung verhalten 
die Angaben am n ächsten Tage (9. März) s elbst oder
	        
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