So nntag, 18. Jänn er 1970
dd) bei Vorführung von Laufbildern, die
von der gemeinsamen Pr ädikati sierungskom
missi on der Bundes l änder
als „Besonde rs wertvoll bzw. wertvoll“
prädik atis iert worden sind.
C) Von der Ver gnüg ungss teuer sind außer
den im § 3 des Gemeindevergnügungssteuergesetzes
vorgese hene n Ausnahmen
noch folgende Veran s tal tungen befreit:
aa) Veranstaltung e n von Vereinen, die ausschließlich
für die eigenen ausübenden
Mit glieder durchgef üh rt werden.
Veranstaltungen, die lediglich dem Unterri
cht oder der Förderung des U nterr
ichtes an öffentlichen oder privater
Schulen dien en und hauptsächlich für
die Sch üler dieser Anstalten und deren
Angehörige dargeboten werden.
cc) V era nstaltungen, deren Ertrag nachweislich
ausschließlich und unm itt elbar
für öf fentliche Wohlfahrtszwecke verwendet
wird.
dd) Die Vorführung von L aufbild ern von
der Aktion „Der gute Film.
d) Getränkesteuer inkl. Abgab e v. Sp eiseeis:
Gem. § 15 Abs.3 lit. b des Finanzausgleichsgesetzes,
BGBl. 2/67, in der Fass ung BGBI.
221/67 und BGBI. 439/69, sowie auf Grund
des Gemeindegetr änkesteuer gesetzes,
LGBI. 55 /69, wird die Einhebung der Getr
änkesteu er vom Verbrauch von Speiseeis
und von Getränk en mit Ausnahme von Bier
und Milch in der bisherigen Höhe von 10 %
des Kleinhandelspreises beschlossen.
Gem. § 1 Abs. 5 Gemeindegetränkesteuergese
tz, werde n nachstehende Getränke
bzw Grundstof fe von der Bes teuerung ausgenommen:
1) Die flüssigen alkoholfreien Grundstoffe
zur Herstel lu ng solcher Flüssigkeiten
(z. B. Sirup e, Essenzen u. dgl.) und
2) die reinen Gemüses äf te (z. B. Karottensaft,
Rote Rübensaft, Sauerkrauts aft unc
dgl.).
Dieser Beschluß tritt mit 1. 2. 1970 in Kraft.
e) Hundesteuer
Diese wird wie bisher für männliche Hunde
mit S 10 0.-, für weibliche Hunde mit S 20 0.-,
festgesetzt.
f) Zur Deckung des Aufwandes der Stad
Dornbirn für fremdenverkehrsfördernde
Maßnahmen und Ein richt üngen werden gemäß
den Besti m mungen des Gesetzes über
die Förder ung u. den Schutz des Fremden ¬
verkehrs , LGBI. Nr. 28/1966, Frem denverkehrsbeiträge
bis zum gesetzl ich zulässigen
Höchstausmaß eingehoben.
Zur Berechnung des A nteilsver häl tnisses
der einzelnen Beitragpflichtigen wird das
bish erige Syst em nach Beitragspunkten
beibehalten, wobei für 1970 der Be trag pro
Beitragspunkt mit S 3.- (S chilling drei) festgelegt
wird.
7. Die Wasser b e zugsgebühre n, die Wasser anschl
ußgebü hren , die Kanalgebühren, die Gemeindeblattgebühren,
die Badegebühren, die
Gebühren für das Schlachthaus, Spo rtplatz,
Mül labfuhr, Stadtbücherei, Friedhof, städt.
Musikschul e, Eislaufplatz, Haushaltungs schule
sowie der volle Tagespensionspreis für das
städt. Altersheim und die Waldaufsichtsgebühren
werden vorläufig in der b isherigen
Höhe belassen.
8. Dem in der Mitgliederversammlung des Wasserverb
ande s Rheintal vom 14. Mai 1968 festgestell
ten Aufteilungsschlüssel für die Aufbringung
der Mittel wird z uges timmt.
Demnach beträgt die Beteiligung der Stadt
Dorn birn 61,11 %.
Der Voranschlag d. Wasserverbandes Rhei nthal
für 1970 mit Einnahmen und Ausgaben
von S 22,346.000.— wird zustimmen d zur
Kenntnis genommen und der Bürgermeister
ermäch t igt, bei der Mitgliederversammlung
die Zustimmung zu erteilen .
Der auf Grund des Beteiligungsverhältnisses
und des Voranschlages 1970 auf die Stadt
Dornbi rn entfallende und im Gemeindevoranschlag
vorgesehene Betrag von S 5,200.000.—
wird nach Maßgabe des Bau fort s chrittes der
Rheintalwasserversorgung an den Ver band
ausbezahlt.
Der Bürgermeis ter: Dr. Karl Bohle
KURZBERICHT
über die am Freita g, den 9. Jänner 1970, unter dem
Vorsitze des Bürg ermeisters Dr. Karl BOHLE statt gefundene
113. Sitzun g des Stadtrates.
1. Über Mitteilung des Vorsitzenden w erden zur Ken ntnis
genommen:
a) Das Danks chreiben des S OS-Kinderdorfes Dornbirn
für die B ereitstell ung von Christbäumen und
die Überlassung der notwend i gen Räume im Lorenz-Rhomberghaus
für die Krippenausstellung;
b) der Be schluß des Vorarlberger Landtages über
ein Gesetz über die Ver m ögenswerte nach den
ehemaligen Lan dkreisen . Es wird keine Volksabstimmung
verlangt;
c) die Friedhofstatistik für das abgel auf ene Jahr
1969. Dan ach beträgt die Zahl der Beerdigungen
im Jahre 1969 auf den Gemeindefriedh öf en Markt
und Hatlerdorf insgesamt 212 gegenüber 140 im
Jahre 1968,
d) die B austatis tik 1969. Im vergangen en Jahr wurden
429 Baubewilligungen und 214 Ben ützungsbewilligung
en erteilt.
Die Baubewilligungen betr. 91 Einfamilienhäuser,
8 Zweifamilienhäuser, 9 Meh rwoh nungshäuser u.
5 Wohn- und Geschäft shäuser. Damit wurd en insgesamt
30 Einzimmerwohnungen, 93 Zweizimmerwohnungen,
102 Dreizimmerwohnungen, 103 Vierzi
m merwoh nungen, 34 Fünfzimmerwohnungen u.
96 Se chs- und Mehrzimmerwohnungen bewilligt
Gegenüber 1968 ist ein Ansteigen von 316 auf 388
bewilligte Wohnu ngen festzustellen.
2. Der Voransch lag des Wasserverbandes Rheintal für
das Jahr 1970 mit E innahmen und Ausgaben von
S 22,346.00 0.— wird der Stadtvertretung zur Genehmigun
g vorgelegt.