3. a) Für die Kunsteisbahn Dornbirn und das Waldbad
in der Enz wird eine Registri erk as se der Fa. Monroe/Sweda,
Wien, unter Bedingungen angeschafft.
b) Die Durchführung der Bodenuntersuchung für den
Neub au der Sc hule „Edlac h“ wird an die Fa. Gun
tram Moosbrugger, Baumeist er, unter Bedingungen
vergeben.
c) Die Planung des Kindergartens an der La ngegasse
wird an Arch itekt de Mei jer, Dornbi rn, vergebe
n.
4. Für die Renovie rung der Stad tpfar rkirch e St. Mar tin
sowie für das Österreichische Rote Kr euz, Landesverband
Vorar lber g, werd en für das Jahr 1969 Beiträge
gewährt.
HA USK UNDMACHU NG FOR DIE NATIONALRAT S¬WAHL
1970 (1. März 1970)
Die in diesen Tagen in die Häuser zugestellten Kundma
chungen über die in das Wählerverzeichn is zur
Na tiona lrats wahl 1970 ein getragenen Personen sind
vom Hauseigentümer oder dessen Stellverteter an einer
allen Ha usbewohne rn zugänglichen Stelle (z. B.
Ha usflur) a nzuschlag en.
Falls in die ser Ku ndmach ung wahlberechtigte Perso ¬
nen, die im Hause wohn en, nicht auf schein en oder Personen
aufg enom men wurden, die nicht mehr im Hause
wohnen, also verzogen sind, so wird gebet en, diese
Änderung u nverzüglic h dem städt. Meldea mt, Neues
Rathaus, Zimmer Nr. 10 (Parterre links), bekanntzugeden
Spätere Ko rrektu ren des W ählerverzei chni s ses sind
nur noch im Wege des Berufungsverfahr ens möglich.
Die Einsich tsfrist in das Wählerver z e ichnis beginnt am
D onnerstag, den 22. Jä nner 1970, und endet am Samstag,
den 31. J änner 1970. Währ end d ieser Zeit kö nnen
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis eingebracht
werden (n eues Rathaus , Zimmer 8, von 8-12 und 14-18
Der Bürg e rmeister Dr. Karl Bohle
SICHERUNG VON VER MESSUNGSZ EICHEN
Zur Erhaltung des in allen Katastralgemeinden bestehenden
Festpunktfeldes sind gemäß § 44 des Vermessungsgesetzes
sowohl die Grun de igent ümer als auch
die Behörden, Ämter und Dienststellen der Gebietskörper
s chaften verpflichtet, alle Wahrnehm un gen oder
Meidungen über Beschädigungen, Zerstörung oder
beabsichtigter Verleg ung von Verm es sungs zeichen innerhalb
4 Wochen ab Kenntnisnahme dem Vermessung
samt Feldkirch mitzutei l en.
Unbefugte Veränderungen oder Beschädi g ung an Ver
messung szeichen sowie die Unterlassung der nach
§ 44 Verm. Ges. vorgesc hrieb enen Meldung werd en
nach § 51 Verm. Ges. als Verwaltungsübertetung mit
Geld- bzw. Fr ei hei tsstrafen belegt.
Werden durch Bauvorhaben oder sonstige Veränderung
en auf einem Grundstück Ver mess ungspunkte gefährdet,
ist das Vermessungsamt Feldkir ch gleic hfalls
umgeh end in Kenntnis zu setzen, damit es die rechtzeitige
Versetzung solcher V ermessu ngspunkt e vornehmen
kann.
Die Obersichtskarten über die Lage sämtlicher Ver¬Sonntag,
18. Jänner 1970
messungspunkte für die Katastralgemein d en Dornbirn
und Ebnit liegen im Forstamt der Stadt Dornbirn auf.
wo jederzeit Einsic ht genom men werden kann.
Der Bürgermeister Dr. Karl Bohle
HOLZFÄLLUNGSANMELDUNGEN UND FOR ST¬PFLANZENB
ES TELLUNGEN 1970
Die Holzfällungsanmeldungen und F o rs tpflanzenbestellungen
für das Jahr 1970 werd en am Montag, den
19. und Dienstag, den 20. Jänner 1970 von 8—12 Uhr
vormittags im alten Rathaus, Zimmer Nr. 17, entgegengenommen.
Die Anmeldungen haben die im Anmeldungsvordrucke
vorgesehenen Angaben zu entha lten: Name, Wohnort ,
Stra ße und Hausnummer des Anmelders, Parzellen Nr.
und F lächenausmaß, Katastralg emei nde und Ortsbezeichnung
des W aldes, ferner die Nutz ungsa rt (Plenterung,
Kahlschla g od. Dur chforst ung). Bei Plenterung
ist die Stammzahl und das Festmaß, bzw. Raumma ß
der beabsichtigten Nutzung, bei Kahlschlägen au ßerdem
das Ausmaß der Schlagfläche, anzugeben. Bei
Schlägerungen von über 50 Stämmen ist Name und
W ohnort des S chlagunter nehmen s anzuführen.
Zur Anmeldun g für die Holzsc h lä gerung ist der Grundbesitzbogen
oder eine andere Urkunde, aus der die
Grundparzelle und das Ausmaß ersichtli ch ist, m itzubringen.
Die genehmungspflichtigen Schlägerungen können
aber auch bei der Forst tags atzung selbst vorgebracht
werden, die 14 Tage vorher ausgeschri eben wird.
Nach diesem Zeitpunkt können die Forstprodu k t enbe
züge nur bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn angemeldet
wer den. Bei den hiefür allenfalls notwendigen
Lokalerh ebu ngen hat die Partei die damit verb undenen
Ko sten zu tragen. Überdies werden die Anmeldungen
außerhalb der F orstta g satzung nur in beg ründeten
A u snahmefällen berücksichtigt.
Der Bürgerm eis ter: Dr. Karl Bohle
BAUAUSSCHREIBUNG
Die Stadt Dorn birn schreibt den
Abbruch des Haus es Viehmarktstraße Nr. 5
öffentlich zur Anbot s tellung aus.
Die Öffertunterlagen könne n im Stadtbauamt ab sofort
behoben werden.
Offert-Abgabetermin: Mittwoch, den 28. Jänner 1970,
17 Uhr.
Der Bürgermeister Dr. Karl Bohle
BAUAUSSCHREIBUN G
Die Stadt Dornbirn schreibt für den Neubau der Hauptschul
en an der Lustenauerstraße die
Starkstrom-, Schwachstrom- und Blitzschutzanlagen
öffentli ch zur Anbotstellung aus.
Die Öffertunterlagen kön nen ab sofor t im Stadtbauamt
behoben werden, wo auch in die Installationspläne
Einsicht gen ommen wer den kann.
Die Offertstellung wird nicht honoriert.
Termin für die Öffertabgabe: D onnerstag, 5. Februar
1970, 11 Uhr vorm i ttags.
Öffentliche Offertöffnung: 11.15 Uhr.