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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1972 (1972)

Musi ksch ule der Stadt Dor nbirn

Die E ins c hreibungen

für das 1. Sem. des Schuljahres 72/73 jeweils 9-12
und 14-17 Uhr in der Kanzlei, Ros enstraß e 6, f inden
s tatt:

1. Bisherige Schüler bei gleichem Lehrer und
Unterrichtsfach:
Dienstag, den 12. und Mittwoch, den 13. Septe mber

2. Ummeldungen bisheriger Schüler auf ein anderes
Fach oder and eren Lehre r nach M aßgabe
vorh ande ner L e hrkräfte:
Don nerstag, den 14. September

3. Neuanmel dungen erst Freitag , den 15. Sep tember
nach M aßgabe vorh ande ner Le hrkräfte

Die Termine der Stundenplan-Einteilung sind ab
12. Septe mber am Anschlagbrett ersichtlich.

Unter richtsfäche r:

Klavier, Ha rmonium, Orgel, Violine, Flöt e, Klarinette.
Saxophon, alle Blechblasinstrumente, Sch lagzeug.
Akkorden, Gitarre, Zither , Sologesang, Musiktheorie

Klassenunterricht:
Blockflöte, Mel odica, Kindersingschule

Für das Fach Violine konn te neu Herr Josef Vitekdzt.
 Mozarteu morc hester Salzbu rg als hauptamtlicher
Lehrer, gewonnen werden.

Die Direkti on der Musik schul e

Hauswirtschaftliche Beruf sschule

Dor nbirn

Schüle ranmeldunge n

für das Schu ljahr 1972/73 we rden an folgend en Tagen
entgegenge nommen :

Mo ntag, den 11. September und am
Dienstag, den 12. September
zw ischen 17 u. 19 Uhr im Schulgebäude, Marktstr. 51

Das l etzte Sc hul zeugnis ist mitzubringen.

Der Berufsschulpflicht unterliegen nach § 28 des
Schulpflichtgesetzes alle Mädch en nach dem
9. Schuljahr, nach dem B esuch einer einjährigen
Haushaltungsschule, nach einjährigen Nähklassen
und vorzeitigem Aus tritt aus mittleren oder h öheren
Schul en.

Mädchen , die im komm enden Schuljah r eine mehrjährige
 Schule besuchen, sind nicht zum Besuch der
hauswirts ch af tlich en Berufs schu le verpflichtet.
Die aus anderen Bundesländern oder aus dem
Ausland kommenden Mädchen sind beruf s schulpflic
 htig.

Auf diese Sc hulpf licht werden nicht nur die Mädchen ,
sondern auch deren Eltern, Erzieher und Arbeitgeber
aufmerksam gemacht.

Ein Zuwiderhandeln ist strafbar.

Vorarlberger Kriegsopferverband
Ortsvereinigung Do rnbirn

Ab 1. September ist u nsere Kanzle i in der Schulgasse
wiede r geöffnet.

Die Anträge auf

Weihnachts unterstützungen

sind im Monat September zu stell en. Formulare
liegen in der Kanzlei auf. Bedürftigkeit wird

angeno mme n, wenn das Einkommen S 2500.- nicht
überste igt. Belege sind mitzubringen.

Der Ob mann

Alpg enoss e nschaft Wöster

Am Samstag , den 9. September 1972 kommt das Vieh
wieder in die Alpe Has engerach . Wer es aber heim
nehmen will, muß dies bis spätestens Mittwoch, den
6. Septemb er an Josef Gmeiner, Gütle 8 oder an
Adolf Schelling, Marktstraße 8, Tel. (05572) 29643 .
mitteilen. Dieses Vieh soll am Samstag um 17.00 Uhr
beim Gasthof Engel in Ob erdorf übe rnommen were n.

Der Alpmeister

Badegg-Weg

Am Mon tag, den 4. September, 20.00 Uhr, findet im
G asthaus Dann er eine V ersamml ung mit Neuwa hl
eines Ob mannes und Aussprache über Weginstandsetzung
 statt. Vollzähliges Ersche inen der
Waldbesitzer erwartet

der Obmann

M

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m itgenommen werden.

Kostenlos beraten wir Sie bei unserem Sprechtag

DORNBI RN Fa. He lmut Mark, Optiker, M arktplatz 3

Dienstag, 5. 9., 9-12 und 14—16 Uhr
Ständige Betreu ung im
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Kirchstraße 45, Tel. 23290

Kassenzuschüsse, Inzahlungnahme von Altgeräten,
H aus besuch, Te ilza hl ungsm öglichke it.
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