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Full text : Dornbirner Gemeindeblatt 1972 (1972)

Freitag, 24. November 1972

AKTI ON

Ü BERLEBEN

MWELTSCH UTZ

AU SSTELLU NG

FOTOS UND ZEI CHNUN GEN
AUS EINEM ORF-WETTBEWERB

VIBG. NATURSCHAU DO RNBIRN
VOM 17. NOV. BIS 10. DEZ 1972

GEOFFRET TA GLICH VON
9. 0 0-12.00, 1 4.00—1 7.00

EINTR ITT FREIL Organisation

7. b. BG. Dornbirn

Millionen Men schen

leide n unter Fuß beschw erden . Den Füßen wird in
uns erer Zeit sehr viel zuge mutet. Betonstraßen. Asphaltwege,
 Marmorböden, enge Schuhe, einseitige
Belastung im Beruf. Frauen laufen allein im H aushalt
bis 15.000 Schritte tägli ch, kein Wu nder, daß die
Füße ermüd en und vorzeitig und entsprechend reagieren,
 abgesehen von der oft erhö hten Belastung
des Körpergewichtes.
Ge sunde Füße sind die Basis für unser ganzes Wohlbefinden.
 Die richtig e und regelmäßige Fußpflege ist
deshalb oft entsche id end zur Gesu nde rhal tung ihre
Füße und Ihres Körpers bis ins hohe Alter. Besuchen
Sie deshalb die Fu ßpf legerin r e chtzeitig, wenn Sie
Fußbeschwerden haben. In unserer Abteilung Fußpflege
 im

Kosmetikzentrum A. SUTTER

Dornbirn, Moosma ndstraße 7

VERKEHRSVEREIN

DER STADT DORNRIEN

Geschäftsstelle im Alten Rathaus
Telefon 2188

Der neue

TADIT LA

Ist da.

Dieser achtfärbige Plan mit Stra ßenverzeichnis
 und V erzeich nis der öffentlichen
Einrichtungen ist beim Verkehrs verei n
sowie in den Buchhand lungen und an den
Zeitungskosken zum Preise von § 12.—
er hältlich.

A gr argemeinschaft der Alpen

Gunzmoos-Obermörzel

Die Interessenten werden zu der am Sonntag, den
26. November 1972, vormittags 9.30 Uhr, im Gastho f
Verei nshaus, kleiner Saal, 1. S tock, stat tfinden den

Generalversammlung
freundlichst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Eröff nung und Begrüßun g
2. Verlesung und Gen ehmigung der Verhandlungsschrift
 der letzten Gene ralversamm lung
3. Be richt des Obmannes
4. Bericht des Alpmeisters
5. Berich t des Kass iers und Rech nungslegung
6. B ericht der Rechnungsprüfer und Antrag der
Entlastung
7. N euwahlen
8. Allfällig e s
9. Einzug der Weidegelder
Nichterscheinende haben sich den Beschlüssen
der Generalvers ammlung zu fügen und nicht
eingegangene Weidegelder werden gegen
entsprechendes Ganggeld eingezogen.

Der A l pausschuß
            
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