Freitag, 24. November 1972
AKTI ON
Ü BERLEBEN
MWELTSCH UTZ
AU SSTELLU NG
FOTOS UND ZEI CHNUN GEN
AUS EINEM ORF-WETTBEWERB
VIBG. NATURSCHAU DO RNBIRN
VOM 17. NOV. BIS 10. DEZ 1972
GEOFFRET TA GLICH VON
9. 0 0-12.00, 1 4.00—1 7.00
EINTR ITT FREIL Organisation
7. b. BG. Dornbirn
Millionen Men schen
leide n unter Fuß beschw erden . Den Füßen wird in
uns erer Zeit sehr viel zuge mutet. Betonstraßen. Asphaltwege,
Marmorböden, enge Schuhe, einseitige
Belastung im Beruf. Frauen laufen allein im H aushalt
bis 15.000 Schritte tägli ch, kein Wu nder, daß die
Füße ermüd en und vorzeitig und entsprechend reagieren,
abgesehen von der oft erhö hten Belastung
des Körpergewichtes.
Ge sunde Füße sind die Basis für unser ganzes Wohlbefinden.
Die richtig e und regelmäßige Fußpflege ist
deshalb oft entsche id end zur Gesu nde rhal tung ihre
Füße und Ihres Körpers bis ins hohe Alter. Besuchen
Sie deshalb die Fu ßpf legerin r e chtzeitig, wenn Sie
Fußbeschwerden haben. In unserer Abteilung Fußpflege
im
Kosmetikzentrum A. SUTTER
Dornbirn, Moosma ndstraße 7
VERKEHRSVEREIN
DER STADT DORNRIEN
Geschäftsstelle im Alten Rathaus
Telefon 2188
Der neue
TADIT LA
Ist da.
Dieser achtfärbige Plan mit Stra ßenverzeichnis
und V erzeich nis der öffentlichen
Einrichtungen ist beim Verkehrs verei n
sowie in den Buchhand lungen und an den
Zeitungskosken zum Preise von § 12.—
er hältlich.
A gr argemeinschaft der Alpen
Gunzmoos-Obermörzel
Die Interessenten werden zu der am Sonntag, den
26. November 1972, vormittags 9.30 Uhr, im Gastho f
Verei nshaus, kleiner Saal, 1. S tock, stat tfinden den
Generalversammlung
freundlichst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröff nung und Begrüßun g
2. Verlesung und Gen ehmigung der Verhandlungsschrift
der letzten Gene ralversamm lung
3. Be richt des Obmannes
4. Bericht des Alpmeisters
5. Berich t des Kass iers und Rech nungslegung
6. B ericht der Rechnungsprüfer und Antrag der
Entlastung
7. N euwahlen
8. Allfällig e s
9. Einzug der Weidegelder
Nichterscheinende haben sich den Beschlüssen
der Generalvers ammlung zu fügen und nicht
eingegangene Weidegelder werden gegen
entsprechendes Ganggeld eingezogen.
Der A l pausschuß