Fre itag, 26. Okober 1973
Der Eid des H ip pokrates heute
Paragrap h 144 — Vo rtrag und Diskussion der
Vereinigung vorarlberger Akademiker
Der am 12. Oktober 1973 in der voll besetzten Aula der Bundestextilschule von Primarius Dr. Franz
Wolf gehaltene Vortrag zum Thema: „Ärztliche Probleme um den § 144 (Abtreibung)" ergab
fol gende Tatsachen:
1. Für den Arzt ist die Fristenl ösung indiskutabel,
weil er um die Tatsache weiß, daß biologisch der Mensch mit all seinen individuellen Anlagen
im Zeitpunkt der Ver einigu ng der Samenze ll en beginnt;
weil der Arzt dazu b erufen ist, das Leben zu bewahren und zu hüten und zwar das vorgebürtliche
mit gleich em Einsatz wie das der Kranken und Alte n;
weil auch der Ungebo rene ein Mensch ist und das Recht hat, alle Möglich k eiten seines Lebens
zu verwirkl ichen ;
weil der Ungeborene wehrlos ist;
weil der Arzt nicht das eine Mal mit allen Techniken und Möglichkeiten m oderner Medizin und
Prophylaxe von einem ungeborenen Mensch en Sc hädigungen der Außenwelt abh alten und das
andere Mal mit nicht wenig er technis chem Auf wand und malefiziöser Raffinesse einem ungeborenen
Menschen das Leben nehmen kann, ohne daß er sich selbst und seine m enschl iche und
berufliche Glaubwürdigkeit und intel lektue lle Ehrlichkeit zerstört;
weil er dazu geschult und a usgebildet ist, die gesunde Frau gesu nd zu erhalten oder die
kranke gesund zu mach en und nicht das Gegenteil zu tun. Denn die Statis tik beweist folgendes:
— Immer noch sterben Frauen auch bei den von Ärzten sogar unter Operations saal-B
edin gungen durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen.
Etwa 40-50% jener Frau en, an denen ein Schwange rschaftsabb r uch dur chgeführt wurde
b ehalten Fehl er und K rankheits folgen für ihr weiteres Leben und dies um so mehr, je öfter
O p erationen zum Abb ruch der Sc hwangerschaft vorgenommen wur den und je weiter
fortgeschritten die Schwangerschaft war. Es entsteht ein Heer unfruch tbarer und irgendwie
siecher Frauen , die, wenn überh aupt, nur mehr unter steigenden Komplikationen bis zum
tödlichen Ausgang Schwangerschaften und Geb urten auf sich nehmen kön nen;
weil der Arzt weiß, daß sich Frauen oft nur unter massivem Druck von außen zu dem
verzweif e lten Sc hritt der Abtreibung entschließen und so doppelt mißbr aucht we rden
weil die Erfahrung in anderen Ländern d eutlich genug zeigt, daß mit der Freigabe des Abortus
die Zahl der Abtreibu ng en gewaltig steigt, die der kriminellen Abtreib ung en aber leider nicht im
erwarteten Ausmaß sinkt:
weil viel anständige Arbeit von Ärzten, Schwestern und sonstigen H elfern in Mißkredit kommt
und das mensch lich e Leben und Zusamme nle ben eine ungeh eure Inhu manisierun g erfäh rt.
2. Anhand von zahl reichen wissenschaftlichen und st atist ischen E rfahrun g smaterial kann nachgewiesen
wer den, daß auch eine Erweiterung der Indikation über die medizinische hinau s nicht
gerechtfertigt ist.
3. Die Vorstände der Universi täts-F r auenkliniken haben in einem ausführl ichen, dokume ntaris ch
belegten Brief an die B und esregieru ng aus ärztlichen, menschlichen und erzieherischen
Gr ünden die Fristen lö sung abgelehnt.
4. Zur Zeit wogt die Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft um gesetzliche Be s timmungen
zum Sch utz des Ungeborenen. Bei diesen Bemühungen darf nicht überseh en werden, daß
mensch liches Leben vor allem durch eine posit ive Eins tel lung zu ihm gesicher t werde n muß.